Jeder fünfte Fluggast ist von Flugproblemen betroffen

30. September 2021
Jeder fünfte deutsche Fluggast erlebte in diesem Sommer eine Flugverspätung oder einen -ausfall. Betroffene Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

Obwohl die Anzahl an durchgeführten Flügen durch die Corona-Pandemie gesunken ist, starten noch immer viele deutsche Ferienflieger deutlich verspätet. Laut Business Insider war jeder fünfte deutsche Fluggast in diesem Sommer (Juni und Juli 2021) von Verspätungen oder Flugausfällen betroffen. Diese Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro.

Fast eine Million Passagiere erlebten eine Flugverspätung

Am meisten Verspätungen und Ausfälle gab es bei Flügen nach Belgien und Frankreich sowie bei innerdeutschen Strecken. Vor allem auf Flügen nach Belgien kam es besonders häufig zu Problemen im Flugverkehr: Knapp jeder dritte Flug in das deutsche Nachbarland hob nicht zur geplanten Startzeit ab.

Insgesamt erlebten fast eine Million der 4,68 analysierten Reisenden eine Flugverspätung. Vergleichsweise wenigen deutschen Passagieren wurde ihr Flug sogar komplett gestrichen. Letzteres betraf rund 26.000 deutsche Fluggäste.

 

Bis zu 600 Euro Entschädigung für Flugverspätung oder -ausfall

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Der ursprünglich gezahlte Ticketpreis spielt diesbezüglich keine Rolle. Relevant ist hingegen die verspätete Ankunftszeit, die gesamte Flugstrecke sowie der Grund für den Flugausfall bzw. die -verspätung.

So haben lediglich Fluggäste, deren Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, Anspruch auf eine Entschädigung. Relevant ist diesbezüglich nicht der Zeitpunkt, wenn der Flieger auf dem Flughafen landet, sondern die Uhrzeit, zu der sich die Türen des Fliegers öffnen.

Diese Rechte müssen europäische Fluggäste kennen

Die Höhe der fälligen Entschädigung hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Flüge mit einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern berechtigen betroffene Passagiere zu einer Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Bei einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern erhalten Passagiere 400 Euro als Entschädigung für die unregelmäßige Flugbewegung. Bei Langstreckenflügen stehen europäischen Passagieren sogar 600 Euro zu.

Allerdings bestehen Entschädigungsansprüche nur, wenn die jeweilige Airline auch für die Flugverspätung verantwortlich ist. Bei Flugausfällen aufgrund von Unwettern oder Streiks der Fluglotsen haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da diese Verspätungsgründe nicht im Einflussbereich der Airlines liegen.

Mehr zum Thema: Fluggastrechte

Wer von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen war, hat oft Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Wir erklären, wann Entschädigungsansprüche bestehen und wie Verbraucher diese durchsetzen können.
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