Project Immobilien-Insolvenz: Das müssen betroffene Fondsanleger wissen

Tausende deutsche Verbraucher haben in Fonds der Project-Immobilien-Gruppe investiert, um beispielsweise für ihre Rente vorzusorgen. Doch die Krise der deutschen Baubranche macht auch vor dem Nürnberger Immobilienentwickler nicht Halt. Mehrere Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe mussten im August 2023 Insolvenz anmelden. Das hat einerseits direkte Auswirkungen auf die Käufer von Wohnungen des Unternehmens. Andererseits müssen auch Anleger, die in Fonds der Project-Immobilien-Gruppe investiert haben, im schlimmsten Fall mit einem Totalverlust ihres Investments rechnen. Wir vom VSVBB erklären nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Fonds der Project-Immobilien-Gruppe stoppen Auszahlungen bis auf Weiteres, Totalverlust droht
  • Betroffene Anleger können ggf. Rechtsansprüche geltend machen
  • VSVBB bietet kostenfreie Infogespräche für Investoren an

Inhaltsverzeichnis

So rutschten Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe in die Insolvenz

Die Project-Immobilien-Gruppe, die vor mehr als 30 Jahren gegründet wurde, hat zuletzt den Bau von Gebäuden im Wert von mehr als drei Milliarden Euro in Großräumen wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf, dem Rhein-Main-Gebiet und München geplant bzw. teilweise schon gestartet. Aufgrund gestiegener Baukosten gerieten Teile der Unternehmensgruppe allerdings zuletzt in eine finanzielle Schieflage. Deshalb mussten mehrere Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe Insolvenz anmelden.

Die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe entstand laut des verantwortlichen Insolvenzverwalters unter anderem, weil der Nürnberger Immobilienentwickler kaum über Eigenkapital verfügt. Ihre Bauprojekte finanzierte die Unternehmensgruppe nämlich überwiegend über mehrere Fonds, in die private oder institutionelle Anleger investieren konnten. Nennenswerte Rücklagen bildete die Project-Immobilien-Gruppe hingegen nicht einmal in der Boomphase des Bauwesens.

Kredite von Banken kamen im Zuge der sich anbahnenden Zahlungsprobleme allein schon aus regulatorischen Gründen nicht in Frage und wären aufgrund der aktuellen Zinslage ohnehin sehr teuer gewesen. Nachschüsse von Fondsanlegern wären laut Insolvenzverwalter ebenfalls unrealistisch gewesen, sodass für einzelne Gesellschaften im Zuge von Kostensteigerungen und Verzögerungen bei Bauprojekten nur noch der Weg in die Insolvenz blieb.

Von den Insolvenzen der Project-Immobilien-Gruppe sind mittlerweile allerdings nicht nur Gesellschaften aus der Bausparte des Unternehmens betroffen, sondern auch Gesellschaften aus der Investmentsparte. Zudem wurden die Ausschüttungen der Fonds der Project-Immobilien-Gruppe im August bis auf weiteres ausgesetzt, um die Liquidität der Beteiligungsgesellschaften zu schonen und den Fortbestand der Fonds zu gewährleisten.

Grundsätzlich ist es sogar möglich, dass der zuständige Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Gelder von betroffenen Anlegern zurückfordert, sofern diese gewinnunabhängig erfolgten – also in Zeiten, in denen die Fondsgesellschaften keine Gewinne gemacht haben. Zudem ist aktuell unklar, ob und wann wieder Ausschüttungen aus den Fonds erfolgen werden. Bei betroffenen Anlegern sollten aufgrund dieser Entwicklungen sämtliche Alarmglocken angehen.

VSVBB Sofort-Beratung

Füllen Sie jetzt unser Online-Formular und Sie erhalten Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten.

Project-Immobilien-Gruppe: Fondsanleger haben ggf. Anspruch auf Schadensersatz

Insgesamt haben die Project-Immobilien-Fonds laut Firmenangaben ein Volumen von fast 1,5 Milliarden Euro und wurden von mehr als 32.000 Anlegern gezeichnet. Viele der betroffenen Investoren scheinen bereits Panik zu bekommen, denn am Zweitmarkt werden Fondsanteile bereits mit knapp 50 Prozent Verlust verkauft. Es scheint, als wollten einige Anleger ihre Fondsanteile um jeden Preis abstoßen, um einen späteren Totalverlust zu vermeiden.

Für Investoren, die einen Ratenplan vereinbart haben, ist ein vorzeitiger Ausstieg hingegen nur schwer möglich. Das liegt daran, dass im Zuge der Finanzkrise 2008 längere Halte- und Kündigungsfristen für die Rückgabe von Fondsanteilen vereinbart wurden, um viele Panikverkäufe zur selben Zeit zu vermeiden. Daher gilt für viele Fonds oft eine Kündigungsfrist in Höhe von mindestens einem Jahr. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, um dennoch frühzeitig aus dem jeweiligen Investment auszusteigen.

So kann für betroffene Anleger aufgrund der Insolvenz der Projektgesellschaft beispielsweise ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Zudem ist es für sämtliche betroffene Anleger unter Umständen möglich, Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung gegen den jeweiligen Vermittler des Investments durchzusetzen. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise, wenn ein Investmentfonds der Project-Immobilien-Gruppe als vergleichsweise risikofreies Anlageprodukt zur Altersvorsorge vermittelt wurde. Schließlich zeichnen sich Immobilienfonds im Normalfall durch ein hohes Verlustpotenzial aus, was das aktuelle Beispiel der Project-Immobilien-Gruppe auch belegt. Wurde dieses hohe Verlustrisiko im Rahmen der Anlageberatung nicht eindeutig kommuniziert, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Darüber hinaus sind Anlagevermittler dazu verpflichtet, Fondsprodukte umfassend auf ihre Rentabilität und Sicherheit zu prüfen und den potenziellen Anleger bei Zweifeln an daran auf diese Tatsache hinzuweisen. Da es bei Project-Immobilien-Gruppe in der Vergangenheit bereits zu Prospektfehlern kam, hätten Anlageberater hier sehr genau hinschauen müssen. Wenn dies nicht geschah, besteht ggf. ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz.

Sie haben Geld in Fonds der Project-Immobilien-Gruppe investiert?

Jetzt Formular ausfüllen und Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten erhalten

Zukunftsperspektive der Project-Immobilien-Fonds ist unklar

Wie es mit den Fonds in den kommenden Monaten weitergeht, ist aktuell unklar. Betroffene Anleger sollten den zuständigen Insolvenzverwalter auf jeden Fall selbst oder mit Hilfe eines Anwalts kontaktieren und sich über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus ergibt es Sinn, juristische Möglichkeiten in der Sache frühzeitig prüfen zu lassen und sämtliche Dokumente, die im Zuge der Investition übermittelt wurden, gut aufzubewahren.

Immerhin gab es zuletzt erste positive Nachrichten von den pausierten Bauprojekten der Nürnberger Unternehmensgruppe. Der Insolvenzverwalter kündigte nämlich an, dass er davon ausgehe, für einen Großteil der 1850 geplanten Wohnungen Lösungen zu finden, was bei einer Bau- und Immobilieninsolvenz keinesfalls selbstverständlich sei. Für mehrere Projekte in Nürnberg ist dies im September 2023 auch schon gelungen. Nun muss sich zeigen, ob sich auch für andere Projekte Lösungen finden lassen und welche Auswirkungen dies auf betroffene Anleger hat.

VSVBB Sofort-Beratung

Füllen Sie jetzt unser Online-Formular und Sie erhalten Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten.

Fragen und Antworten zur Project Immobilien-Insolvenz

Weshalb mussten Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe Insolvenz anmelden?
Welche Auswirkungen haben die Insolvenzen der Project-Immobilien-Gruppe auf die Fonds des Immobilienentwicklers?
Welche Fonds hat die Project-Immobilien-Gruppe aufgelegt?
Welche Fonds sind von den Insolvenzen betroffen?
Was können betroffene Fondsanleger nun unternehmen?
Können wegen der Insolvenzen der Project-Immobilien-Gruppe Schadensersatzansprüche angemeldet werden?
Ich habe in einen Fonds der Project-Immobilien-Gruppe investiert. Was sollte ich nun tun?
Muss ich VSVBB-Mitglied sein, um ein kostenfreies Erstgespräch zum Thema in Anspruch zu nehmen?
Muss ich in Berlin oder Brandenburg leben, damit mir der Verbraucherschutzverein Berlin Brandenburg hilft?
Kann der VSVBB Schadensersatzansprüche für mich geltend machen?
Kann ich mich auch an den VSVBB wenden, wenn ich eine Wohnung von der Project-Immobilien-Gruppe erworben habe und mich über meine Rechte informieren möchte?

Jetzt VSVBB-Mitglied werden

Werden Sie stimmberechtigtes Mitglied und helfen Sie uns damit, Verbraucher zukünftig nicht nur über ihre Rechte aufzuklären, sondern sie auch kostenfrei vor Gericht vertreten zu können! Das ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich.

Gleichzeitig profitieren Sie von mehreren Vorteilen, wie etwa einer kostenlosen Erstberatung pro Quartal durch einen erfahrenen Verbraucheranwalt.