Der VW Abgasskandal – Ein Überblick über die rechtliche Lage

Mit der Manipulation des Diesel-Motors EA189 nahm der VW Abgasskandal erstmals seinen Lauf. Was in den Medien häufig als Dieselgate oder Dieselaffäre bezeichnet wird, beschreibt den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen. Damit wurde das Ziel verfolgt, die Funktion der Abgasreinigung im Normalbetrieb kontrolliert einzuschränken – und das zu Lasten der Umwelt und auch der Fahrzeughalter. Da ein solcher Eingriff zu einem erhöhten Stickstoffausstoß führt, können die EU-weit geltenden Grenzwerte im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Die manipulierten PKW hätten somit keine Straßenzulassung erhalten dürfen. Da den betroffenen Diesel-Fahrern dadurch im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung ihrer Autos droht, steht ihnen im VW Abgasskandal Schadensersatz zu.

Wir vom VSVBB erklären, welche Rechte betroffene PKW-Fahrer haben.

Wussten Sie schon?
  • Die manipulierten VW-Motoren wurden nicht nur in VW-Autos, sondern auch u.a. in Modellen von Audi, Porsche, Seat und Skoda verbaut
  • Weltweit sind insgesamt rund 11 Millionen Fahrzeuge vom VW Abgasskandal betroffen
  • Betroffene PKW-Halter haben das Recht auf Schadensersatz
  • Rechtsberatung und -durchsetzung ist oft risikofrei möglich

Der VW Abgasskandal kommt ans Licht

Was mit einer großen Werbekampagne zum „Clean-Diesel“ startete, endete für den Volkswagen-Konzern in einem Skandal. Die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) brachte den VW Abgasskandal am 18. September 2015 ins Rollen, nachdem sie den Autobauer öffentlich beschuldigte, seine Fahrzeuge mithilfe einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert zu haben. Denn bereits ein Jahr zuvor ergaben Tests des Forschungsinstituts International Council on Clean Transportation (ICCT) und der Universität West Virginia, dass die vermeintlich umweltfreundlichen VW-Diesel deutlich mehr Emissionen ausstoßen als erlaubt. Die Abgasreinigung funktionierte lediglich auf dem Prüfstand ordnungsgemäß.

VW gab daraufhin zu, weltweit knapp elf Millionen Diesel-Autos mit einer entsprechenden Software ausgestattet zu haben und musste folglich zahlreiche Fahrzeuge zurückrufen. Diese hätten aufgrund der viel zu hohen Abgaswerte nämlich gar nicht erst zugelassen werden dürfen. In den USA wurde der Volkswagen-Konzern schließlich zu einer Strafzahlung in Milliardenhöhe verurteilt. In Deutschland startete die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Jahr 2016 mit ersten Ermittlungen gegen Volkswagen und weitete diese auch gegen verantwortliche (Ex-)Mitarbeiter aus, die zum Teil bis heute anhalten. Zudem wurden nach und nach immer mehr betroffene VW Diesel-Modelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen.

Der VW Abgasskandal betrifft mittlerweile den gesamten Volkswagen-Konzern: Der „Schummelmotor“ EA189 wurde nämlich nicht nur in VW-Modellen, sondern auch in zahlreichen Diesel-Autos der Tochterfirmen Audi, Porsche, Seat und Skoda verbaut. Das Verkehrsministerium sprach im September 2015 von mindestens 2,8 Millionen betroffenen Diesel-Autos deutschlandweit.

Welche Motoren sind vom VW Abgasskandal betroffen?

Zunächst ging man davon aus, dass die unzulässige Abschalteinrichtung lediglich im Diesel-Motor EA189 verbaut wurde. Fortlaufende Untersuchungen ergaben schließlich, dass auch die leistungsstärkeren Motoren EA896, EA897 und EA898 mit unzulässiger Software ausgestattet wurden.

Ob auch beim Nachfolger des EA189 – dem EA288 – eine illegale Manipulation vorliegt, ist bislang umstritten. Medienberichten wie einem Bericht des Südwestrundfunk (SWR) zufolge sollen interne VW-Dokumente die Verwendung unerlaubter Mechanismen in der Motorsteuerung beweisen. Das KBA hingegen ließ verlauten, man habe nach Untersuchung des Motortyps EA288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen entdeckt.

Bislang scheiterte der Großteil der Schadensersatzklagen in Zusammenhang mit dem EA288 vor deutschen Oberlandesgerichten. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine entsprechende Klage eines betroffenen PKW-Halters im März 2022 ab. Laut BGH-Beschluss stehe kein sittenwidriges Verhalten von VW im Zusammenhang mit dem Motor EA288 fest. Anders als beim EA189 ist somit aktuell nicht davon auszugehen, dass Halter von Diesel-Fahrzeugen mit EA288-Motor Rechtsansprüche im Rahmen des VW Dieselskandals durchsetzen können.

Welche VW-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?

Die Liste der betroffenen Diesel-Modelle wurde durch fortlaufende Erkenntnisse im Abgasskandal mit den Jahren immer länger. Bei folgenden VW-Modellen ist der Einbau einer unzulässigen Abschaltrichtung mittlerweile bekannt:

  • Amarok
  • Caddy
  • California
  • Craftler
  • CC
  • Eos
  • Golf
  • Golf Cabrio
  • Golf Plus
  • Golf Variant
  • Passat
  • Passat CC
  • Phaeton
  • Sharan I und II
  • Sharan High-line
  • T5 Multivan
  • T6 Transporter
  • Tiguan
  • Touareg

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Wie funktionieren die Abschalteinrichtungen in den VW Diesel-Motoren?

Beim ursprünglich als „Clean Diesel“ beworbenen Motor EA189 wurde eine Manipulationssoftware verbaut, die anhand der Lenkradbewegung erkennt, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Während dieser Prüfphase wird die Abgasreinigung so weit hochgefahren, dass die Emissionswerte den gesetzlichen Normen entsprechen und das Auto daraufhin zugelassen werden kann. Im alltäglichen Gebrauch jedoch wird die Abgasreinigung aufgrund des Abschalteinrichtung stark eingeschränkt. Das Resultat: Die Diesel-Autos sind alles andere als „clean“ und sorgen für eine übermäßig hohe Umweltbelastung.

Auch bei Fahrzeugen mit verbautem EA288-Motor erkennt der Motor anhand verschiedener Parameter, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Darüber hinaus wurde ein sogenanntes Thermofenster integriert.

Unterschiedliche Ansichten zum Thermofenster

Laut Hersteller soll das Thermofenster den Motor vor extremen Temperaturen schützen. Infolgedessen funktioniert die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters ordnungsgemäß – nämlich bei einer Außentemperatur zwischen 20°C und 30°C. Während der Bundesgerichtshof (BGH) die Abschalteinrichtung des EA189 beispielsweise klar als unzulässig definiert, rechtfertigt allein das Vorhandensein eines Thermofensters keine Schadensersatzansprüchen betroffener PKW-Halter. Dies hat der BGH 2021 im Rahmen eines Mercedes-Falls entschieden mit der Begründung, dass hierbei keine Betrugsabsichten des Autobauers zu erkennen seien.

Hier unterscheidet sich die Auffassung des Bundesgerichtshofs von der Position des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im Sommer 2022 entschieden die EuGH-Richter nämlich, dass es sich auch beim Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Diese Art der Abschalteinrichtung kam unter anderem im Rahmen des VW Software-Updates zum Einsatz. VW könnte damit eine weitere Rückrufwelle im Abgasskandal drohen.

Rückrufe im VW Abgasskandal

Das Bekanntwerden des Dieselskandals führte zu zahlreichen amtlichen Rückrufen betroffener Fahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Ziel der Rückrufaktionen war es, die unzulässige Software mittels eines Updates zu überschreiben und die verbauten Abschalteinrichtungen damit unwirksam zu machen. Noch im Jahr 2015 kam es zur bislang größten Rückruf-Welle im VW Abgasskandal. Allein in Deutschland waren mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. In autorisierten Werkstätten sollte das entwickelte Software-Update unter dem Rückruf-Code 23R7 aufgespielt werden.

Die KBA-Rückrufe betrafen zunächst nur den Motor EA189. Im April 2019 wurden erstmals Fahrzeuge mit verbautem EA288-Motor zurückgerufen. Davon betroffen ist das VW-Modell T6 der Euro-Norm 6 mit Baujahr 2014 bis 2017. Weitere Modelle des Motortyps sind bislang nicht von offiziellen Rückrufen betroffen.

Fahrzeughalter können in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes nachschauen, ob ihr Diesel-Auto im Rahmen des VW Abgasskandals offiziell zurückgerufen wurde.

Bietet das VW Software-Update eine einfache Lösung im Abgasskandal?

Wer ein Rückrufschreiben vom KBA per Post erhält, wird dazu aufgefordert, sein Fahrzeug zur nächsten Vertragswerkstatt zu bringen und dort ein Software-Update aufspielen zu lassen. Der Eingriff dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Hierzu hatte das KBA eine sogenannte Kostentragungspflicht angeordnet, die Kosten für das Aufspielen des Updates trägt also der VW-Konzern. Laut Hersteller sind weitere Maßnahmen zur Normalisierung der Abgasreinigung nicht nötig. Das Software-Update stelle eine effektive Lösung im Abgasskandal dar.

Wie wirksam ein solches Software-Update ist, ist bis heute umstritten. Für die Wirksamkeit spricht die Prüfung und Freigabe des VW Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Behörde veröffentlichte im Rahmen dessen Ergebnisse einer Untersuchung, die eine deutliche Verringerung der NOx-Emissionen untersuchter Diesel-Autos zeigen. Mithilfe eines Updates können unzulässige Abschalteinrichungen demnach vollständig entfernt und die betroffenen Motoren zumindest zulassungsfähig gemacht werden.

Doch es gibt auch Gegenstimmen. Viele Experten kritisieren die Funktionsweise solcher Software-Updates. Oft sei unklar, ob ein solcher Eingriff nicht auch negative Auswirkungen auf das betroffene Fahrzeug haben könnte.

Ralf Pütz, Fachmann für Nutzfahrzeugtechnik der Hochschule Landshut, erklärt in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks beispielsweise, dass ein Update den Ausstoß giftiger Stickoxide geringfügig mindern kann, im Gegenzug jedoch den Verbrauch sowie die Partikel-Emissionen erhöht. Der Umwelt helfe das nicht. Es können außerdem weitere Fahrzeugprobleme auftreten, wie die frühzeitige Versottung der Abgasrückführventile, die vermehrte Werkstattbesuche unabdingbar machen. Für die daraus resultierenden Folgekosten müsste in den meisten Fällen der Fahrzeughalter selbst aufkommen.

Muss ich ein Software-Update durchführen lassen?

Viele Fahrzeughalter fragen sich aufgrund möglicher Nebenwirkungen, ob sie das geforderte Software-Update überhaupt aufspielen lassen sollen. Es besteht schließlich auch die Möglichkeit, das Update zu verweigern.

Spätestens bei einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA sollte das Software-Update durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug weiterhin gefahren werden soll. Andernfalls könnte die zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde mit der Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Zudem besteht die Gefahr, dass die HU-Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung und nach Ablauf von 18 Monaten nach der ersten Update-Aufforderung nicht mehr erteilt wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass es bei der Verweigerung des Updates zu Nachteilen bei der Kfz-Steuer sowie zum Entziehen oder Herabstufen der Umweltplakette kommt.

Diese Risiken drohen allerdings erst, wenn der betroffene Fahrzeughalter einen offiziellen Rückrufbescheid erhält. Handelt es sich um eine freiwillige Servicemaßnahme seitens der Autobauer, kann ein solches Update ohne drohende Konsequenzen verweigert werden. In diesem Fall könnte ein freiwilliges Update dem Autofahrer sogar zum Nachteil werden. Denn Verbraucher, die eine entsprechende Servicemaßnahme bereits durchgeführt haben, müssen im Fall eines verpflichtenden Rückrufs nicht länger kontaktiert und über den Skandal aufgeklärt werden. Unter Umständen erfahren sie also nie von der Manipulation Ihres Fahrzeugs und Ihren bestehenden Rechtsansprüchen.

Auch ein verpflichtendes Update birgt neben nachträglichen Fahrzeugproblem ein weiteres Risiko: Die betroffenen Autofahrer laufen danach nämlich Gefahr, den Zustand vor dem Software-Update nach Entfernung der Abschalteinrichtung nicht mehr ausreichend darlegen zu können. Eine erfolgreiche Schadensersatzklage ist dann zwar grundsätzlich immer noch möglich, aber unter Umständen beschwerlicher.

Um das Risiko möglichst gering zu halten, raten wir vom VW Abgasskandal betroffenen Autofahrern dazu, sich von einem Experten in der Sache beraten zu lassen. Bei allen allgemeinen Fragen, stehen natürlich auch wir vom VSVBB Ihnen gern zur Seite.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher im VW Abgasskandal

VW hat seine Diesel-Kunden durch den bewussten Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. Die Betroffenen haben unwissentlich Autos gekauft, die eigentlich keine Straßenzulassung hätten erhalten dürfen. Ihnen droht im schlimmsten Fall die Stilllegung ihres Autos.

Wer vom VW Abgasskandal betroffen ist, kann daher Schadensersatz von Volkswagen einfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 in einem Abgasskandal-Grundsatzurteil verkündet und seitdem auch mehrfach bestätigt. Betroffene Verbraucher können dabei zwischen folgenden zwei Varianten entscheiden:

Manipulierten VW-Diesel an den Hersteller zurückgeben (Rückabwicklung)

Betroffene Verbraucher können ihren Abgasskandal-VW an den Autobauer zurückgeben. Dafür erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis und den zurückgelegten Kilometern berechnen lässt. Darüber hinaus erhalten die Kläger zusätzlich zu ihrer Entschädigung Verzugszinsen ab dem Tag der Klageeinreichung. Zahlreiche Urteile im VW Abgasskandal haben bereits gezeigt, dass diese Form der Schadensersatz-Klage für PKW-Fahrer besonders lukrativ sein kann. Denn oftmals liegen die Entschädigungssummen über den Gebrauchtwagenpreisen vergleichbarer Modelle.

Kleinen Schadensersatz erhalten

Nichtsdestotrotz gibt es viele Autofahrer, die ihr Abgasskandal-Auto lieber weiterfahren möchten. Auch in diesem Fall können sie Schadensersatz von Volkswagen einklagen. Die mögliche Entschädigungssumme fällt hier jedoch in der Regel wesentlich geringer aus als bei der Fahrzeug-Rückabwicklung.

Die Verjährung im VW Abgasskandal

Schadensersatzansprüche in der VW Dieselaffäre lassen sich nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchsetzen. Hier greift zunächst die zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Tag, an dem der Verbraucher Kenntnis von der Täuschung erlangt hat. Viele Fahrzeughalter haben bereits 2016 per Rückrufschreiben vom Abgasskandal erfahren – in diesem Fall ist die Verjährung bereits eingetreten. Dies betrifft hauptsächlich Diesel-Autos mit verbautem EA189-Motor. Halter hochmotorisierter Autos wie beispielsweise dem VW Touareg wurden zum Teil erst 2021 vom KBA über den VW Dieselskandal informiert. Die Dreijahresfrist für diese Fahrzeuge endet somit mit Ablauf des Jahres 2024.

PKW-Haltern, bei denen die Verjährung bereits eingetreten ist, bleibt jedoch die Möglichkeit, sogenannten Restschadensersatz einzuklagen. Dies hat der BGH im Februar 2022 entschieden. Einzige Voraussetzung hierfür: Das manipulierte Fahrzeug muss als Neuwagen gekauft worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können betroffene Verbraucher klageweise den Händlerkaufpreis Ihres Fahrzeuges verlangen und dieses im Gegenzug an den Autohersteller zurückgeben. Auch hier gilt allerdings eine Verjährungsfrist. Diese beträgt zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs. Gebrauchtwagenkäufern steht diese Möglichkeit im Übrigen nicht offen.

Längere Verjährungsfrist in Österreich

In Österreich haben Verbraucher deutlich mehr Zeit, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat im März 2022 bestätigt, dass die Verjährung bei österreichischen Fahrzeughaltern erst nach 30 Jahren eintritt. Dieses Recht gilt auch für diejenigen, die ihre Ansprüche als Österreicher in Deutschland geltend machen. Grundsätzlich haben nämlich auch VW-Kunden aus Österreich die Möglichkeit, in Deutschland gegen den Autobauer zu klagen.

Gibt es eine Sammelklage im VW Dieselskandal?

Bereits im Jahr 2018 wurde eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Von den mehr als 400.000 Teilnehmern wurde allerdings nur 250.000 Klägern ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses beinhaltete eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises, sofern die betroffenen VW-Kunden im Gegenzug auf alle weiteren Rechtsansprüche verzichten. Die anderen 150.000 Teilnehmer gingen leer aus, da sie sich gar nicht ins Klageregister hätten eintragen dürfen – unter anderem, weil das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wurde oder es erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals erworben wurde. Diese Anforderungen wurden im Vorfeld jedoch von keiner Instanz geprüft. Viele VW-Fahrer wurden daher erst 2020 über das Scheitern der Klage-Teilnahme informiert, nachdem die Klage beendet war.

Da diese Musterfeststellungsklage bereits abgeschlossen ist, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass eine ähnliche Massenklage gegen VW erneut eingereicht wird.

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