Wohnmobil Abgasskandal: Aktuelle Entwicklungen im Dieselskandal bei Fiat

Nach VW, BMW, Mercedes und weiteren Autobauern stehen nun auch Fiat und Iveco unter Verdacht, ihre Fahrzeuge illegal manipuliert zu haben. Der Dieselskandal beschränkt sich damit nicht mehr nur auf PKWs, er betrifft nun auch die gesamte Wohnmobil-Szene.

Wir vom VSVBB haben alle wichtigen Entwicklungen im Wohnmobil Abgasskandal zusammengefasst.

Wussten Sie schon?
  • Der Fiat Ducato ist seit Jahren das führende Wohnmobil-Basisfahrzeug. 2019 betrug der Bestand laut einer Statistik des KBA 48 Prozent des Wohnmobil-Segments.
  • Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt könnten rund 200.000 Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sein.
  • Aktuell stehen Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit Euronorm 5 und 6 unter Manipulationsverdacht.
  • Im Februar 2021 wurden die ersten Wohnmobil-Modelle von Iveco offiziell zurückgerufen.

Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen Fiat im Wohnmobil Abgasskandal

Gut fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals geriet der Fiat Chrysler-Konzern verstärkt in den Fokus der Ermittlungen. Der Autobauer wurde verdächtigt, eine unzulässige Abschalteinrichtung in seinen Diesel-Fahrzeugen verbaut zu haben, um damit den Emissionsausstoß auf dem Prüfstand möglichst gering zu halten. Im Alltag hingegen sollen die Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten werden.

Im Juli 2020 startete die Staatsanwaltschaft Frankfurt daraufhin mit Ermittlungen gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und dessen Schwesterfirma Iveco wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Im Zuge dessen wurden im Laufe von drei Monaten mehrere Geschäftsräume des Konzerns in Deutschland, Italien und der Schweiz untersucht. Zudem rief die hessische Staatsanwaltschaft einen Zeugenaufruf aus. Halter von Fahrzeugen mit vermeintlich manipulierten Motoren wurden hierbei gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Insgesamt sollen rund 300 Anzeigen gegen Fiat und Iveco eingegangen sein, davon betreffen etwa 90 Prozent Wohnmobilbesitzer.

Im Herbst desselben Jahres verkündeten die Ermittler schließlich, dass deutschlandweit rund 200.000 Diesel-Fahrzeuge des Fiat-Konzerns vom Abgasskandal betroffen sein sollen. Hierzu zählen neben Kleinwagen und Transportern auch zahlreiche Wohnmobile.

Deutsche Umwelthilfe belegt erhöhten Stickoxid-Ausstoß

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte im Dezember 2020 Straßenmessungen an zwei Diesel-Wohnmobilen mit verbautem Fiat Ducato Chassis durch. Untersucht wurden ein Pilote G700G und ein Dethleffs T7150. Die Messungen ergaben eine Überschreitung des Euro 5 Grenzwertes für Stickoxide (NOx) um das Zwölffache. Verantwortlich für die hohen Emissionswerte seien laut DUH in den Fahrzeugen verbaute Abschalteinrichtungen.

Auch das ARD-Magazin Plusminus veröffentlichte im April 2021 Messungen, die eine Grenzwertüberschreitung eines Wohnmobils um das Zwanzigfache belegen sollen. Auch hier handelte es sich um einen Camper auf Fiat Ducato-Basis. Die mediale Bekanntmachung der Untersuchungsergebnisse erhärteten den Verdacht der Wohnmobil-Manipulation, welcher schließlich im Frühjahr 2021 in einem ersten offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mündete.

Im Dezember 2021 prüfte die DUH erneut zwei Wohnmobile auf Fiat Ducato-Basis, diesmal einen Weinsberg Caraloft und einen Hobby K60. Auch bei diesen Tests wurden übermäßig hoher Schadstoffemissionen gemessen. Die beiden Wohnmobile wurden ursprünglich nach Euronorm 6b zugelassen, überschritten die gesetzlichen Grenzwerte allerdings um das Elffache.

Welche Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen?

Gleich mehrere Dieselmotoren von Fiat und Iveco der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 stehen unter Manipulationsverdacht:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter Multijet
  • 2,3 Liter
  • 3,0 Liter

Im Fokus der Ermittlungen stehen Motoren der Baujahre 2014 bis 2019. Welche Modelle konkret betroffen sein sollen, ist bislang noch unklar. Die aufgelisteten Motoren sind in zahlreichen Fiat-, Iveco-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen verbaut. Im Wohnmobil-Abgasskandal liegt das Augenmerk insbesondere auf 2,0- bis 3,0-Liter Motoren, da in Campern in der Regel größere Motoren zum Einsatz kommen. Konkret geht es hierbei um folgende Light Duty / Heavy Duty-Motoren:

  • 110 Multijet Euro 5, Motorkennung: F1AE3481G
  • 115 Multijet Euro 5, Motorkennung: 250A1000
  • 150 Mulitjet Euro 5, Motorkennung: F1AE3481D
  • 180 Multijet Euro 5, Motorkennung: F1CE3481E

Ausgeschlossen von den Manipulationsvorwürfen sind neuere Fahrzeuge ab Baujahr 2020 mit den Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d-TEMP.

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Wohnmobil Abgasskandal betrifft zahlreiche Hersteller

Die verdächtigten Motoren sind unter anderem im beliebten Fiat Ducato sowie dem Iveco Daily 4×4, dem Iveco Daily Hi-Matic und dem Iveco Eurocargo verbaut. Insbesondere der Fiat Ducato ist aufgrund seiner technischen Voraussetzungen und des Preis-/Leistungsverhältnisses unter Wohnmobil-Herstellern sehr beliebt. Das Fiat-Modell ist seit Jahren das führende Wohnmobil-Basisfahrzeug und laut einer Statistik des KBA von 2019 in fast jedem zweiten Wohnmobil im Einsatz.

Doch gerade die Beliebtheit des Fiat Ducato könnte der Wohnmobil-Szene im Abgasskandal zum Verhängnis werden. Da zahlreiche Wohnmobil-Hersteller im Fahrzeugbau auf den Fiat Ducato und/oder die verdächtigten Iveco-Modelle setzen, ist davon auszugehen, dass damit ein Großteil der Camper-Szene vom Abgasskandal betroffen sein könnte. Darunter fallen auch Diesel-Modelle der beliebten Wohnmobil-Hersteller Knaus, Bürstner, Dethleffs, Hymer und Westfalia.

Auch VW und Mercedes sind Teil des Wohnmobil Dieselskandals

Nicht nur Fiat und Iveco stehen im Wohnmobil Abgasskandal im Mittelpunkt. Auch die manipulierten Mercedes-Motoren OM622, OM626 und OM651 sowie die VW-Motoren EA189 und EA288 sind das Herzstück vieler Wohnmobile.

So wurden die Daimler-Motoren in den bereits durch das KBA zurückgerufenen Camper-(Basis-)Modellen Marco Polo, Vito, Viano, V-Klasse und Sprinter verbaut. Die VW-Motoren kamen in den offiziell zurückgerufenen Modellen T5, T6 und Crafter zum Einsatz.

Iveco-Wohnmobile werden vom KBA zurückgerufen

Nach mehrmonatigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt rief das KBA unter der Referenznummer 010493 insgesamt knapp über 20.000 Wohnmobile zurück. Der Rückruf startete am 05.02.2021 und betraf jene Diesel-Wohnmobile, die auf Basis des Iveco Daily in den Jahren 2015 bis 2019 gebaut wurden. Konkret heißt es: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert“.

Abhilfe sollte hier eine „Aktualisierung des Datensatzes des Motorsteuergeräts“ schaffen, oder in anderen Worten: ein Software-Update. Die unzulässige Abschalteinrichtung wird bei einem Update überschrieben, sodass die Manipulationssoftware nicht länger funktionsfähig ist. Der Motor soll so laut Hersteller wieder für eine ordnungsgemäße Abgasreinigung entsprechend der erteilten Euronorm sorgen.

Weitere Wohnmobil-Modelle von Fiat und Iveco wurden bislang nicht zurückgerufen. Nichtsdestotrotz sind weitere Rückrufe aufgrund der Entwicklungen im Abgasskandal nicht unwahrscheinlich. Beispielsweise hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet. Die italischen Behörden seien den Anschuldigungen gegen den Autobauer nicht in angemessener Weise nachgegangen. Schließlich müssten die Fiat-Fahrzeuge, die in Italien zugelassen wurden, auch von den Behörden vor Ort zurückgerufen werden. Dies ist bislang nicht passiert. Der italienischen Regierung droht nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Infolge der ausbleibenden Reaktionen der italienischen Behörden hat das KBA im November 2021 selbst erste Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen veranlasst. Betroffen davon sind die PKW-Modelle Fiat 500x und Fiat Doblò.

Wie funktionieren die Abschalteinrichtungen?

Fiat und Iveco sollen ihre Motoren mithilfe von zeitgesteuerten Abschalteinrichtungen manipuliert haben. Die Abgasreinigung funktioniert mit einer entsprechenden Software nur 22 Minuten ordnungsgemäß, danach schaltet sich die Abgasrückführung komplett ab. Die 22 Minuten reichen hierbei gerade so aus, um eine Abgasprüfung gemäß des NEFZ-Zyklus („New European Driving Cycle“) erfolgreich zu durchlaufen, die in der Regel 20 Minuten andauert.

Darüber hinaus wird vermutet, dass in den verdächtigten Modellen auch ein sogenanntes Thermofenster integriert wurde. Hierbei funktioniert die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters, und zwar ungefähr zwischen 20°C und 30°C. Liegt die Außentemperatur darüber oder darunter, funktioniert die Abgasrückführung nur noch sehr eingeschränkt. Die Folge: Das Fahrzeug stößt deutlich mehr Stickoxide aus als erlaubt.

Im Hinblick auf mögliche Schadensersatzklagen ist aktuell jedoch nur die zeitgesteuerte Abschalteinrichtung von Relevanz. Denn während zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen als klar unzulässig definiert werden dürften, seien beim Einbau eines Thermofensters keine Betrugsabsichten erkennbar. Das befand der BGH und entschied 2021 im Rahmen einer Mercedes-Klage, dass das Vorhandensein eines Thermofensters allein keine Entschädigungsansprüche rechtfertigt.

Was muss ich als Wohnmobil-Besitzer im Abgasskandal tun?

Zunächst einmal muss geprüft werden, ob der eigene Camper illegal manipuliert wurde. Wurde der Fahrzeughalter im Rahmen eines KBA-Rückrufs kontaktiert, kann davon ausgegangen werden, dass das Reisemobil eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält und damit vom Dieselskandal betroffen ist. In dem Fall wird der Verbraucher dazu aufgefordert, sein Reisemobil in die nächste Vertragswerkstatt zu bringen, um dort ein Software-Update durchführen zu lassen. Wir vom VSVBB empfehlen vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich vor einem anstehenden Update von einem Experten in der Sache beraten zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn laut Kritikern können Diesel Software-Updates auch negative Folgen mit sich bringen.

Was hat es mit dem Software-Update auf sich?

Ist ein Fahrzeug offiziell vom Abgasskandal betroffen, muss der Hersteller für eine nachträgliche Verbesserung der Emissionswerte sorgen, damit die Zulassungsfähigkeit der betroffenen Fahrzeuge gegeben ist. Die Autobauer tun dies in der Regel mithilfe von Software-Updates. Diese Art der Nachrüstung ist für den betroffenen Verbraucher kostenlos und dauert im Schnitt 30 bis 60 Minuten. Die Manipulationssoftware wird hierbei einfach mit neuen Daten überschrieben. Danach kann von einer ordnungsgemäß funktionierenden Abgasreinigung des Fahrzeugs ausgegangen werden.

Trotzdem spalten sich die Meinungen hinsichtlich der Software-Updates. Die vorgeschriebenen Updates werden vorher durch das KBA geprüft und freigegeben. Das spricht auch aus Sicht der Befürworter klar für die Wirksamkeit solcher Software-Updates. Kritiker hingegen behaupten, dass auch eine entsprechende Nachrüstung der Umwelt nicht helfe.

Zwar können die Updates zu einer Verringerung der giftigen Stickoxide führen, dafür erhöhe sich oftmals der Verbrauch sowie die Partikel-Emission. Außerdem können nach Aufspielen des Updates weitere nachfolgende Fahrzeugprobleme auftreten, wie die Verstopfung der Partikelfilter oder Ausfälle des Abgassystems. Die Kosten für daraus resultierende Werkstattbesuche müssten die betroffenen Fahrzeughalter meist selbst tragen.

Alternativ zum Software-Update gibt es auch Nachrüstlösungen, die die Hardware betreffen. Der Filterspezialist HJS entwickelt beispielsweise Nachrüstsätze für Liefer- und Handwerkerfahrzeuge sowie für Wohnmobile. Auch der Bamberger Technologie-Entwickler Dr. Pley arbeitet aktuell an Nachrüstungssystemen für Wohnmobil-Modelle, die auf dem Iveco Daily (3,0 Liter) und dem Fiat Ducato (2,3 und 3,0 Liter) basieren. Einige Experten sehen in Hardware-Nachrüstungen die einzige sinnvolle Lösung im Dieselskandal. Diese sind allerdings mit rund 2.500 bis sogar 6.000 Euro nicht günstig und müssen in den meisten Fällen vollständig vom Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.

Droht meinem Wohnmobil die Stilllegung?

Grundsätzlich droht einem Fahrzeug im Dieselskandal nur dann die Stilllegung, wenn es aufgrund zu hoher Emissionswerte nicht zulassungsfähig ist. Fahrzeughalter etwa, die im Rahmen eines offiziellen Rückrufs durch das KBA zu einem Software-Update aufgefordert werden, dieses aber nicht durchführen lassen, müssen demnach mit dem Entzug der Straßenzulassung rechnen. Im Wohnmobil Dieselskandal betrifft das aktuell lediglich jene Fahrzeughalter, die das Rückrufschreiben 010493 bzw. ein entsprechendes Schreiben von VW oder Mercedes erhalten haben. Für alle andern Wohnmobil-Besitzer besteht die Gefahr der Stilllegung bislang nicht.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben ich im Wohnmobil Abgasskandal?

Wohnmobile, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurden, sind eigentlich nicht zulassungsfähig. Hier liegt somit ein Sachmangel vor. Neuwagenkäufer haben dementsprechend die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug innerhalb einer 24-monatigen Gewährleistungsfrist an den jeweiligen Händler zurückzugeben. Im Gegenzug erhalten sie ein mangelfreies Ersatzfahrzeug. Auch bei Gebrauchtwagen-Käufern besteht die Gewährleistungsfrist. Diese beträgt in Deutschland allerdings nur ein Jahr ab dem Kauf des Fahrzeugs.

Darüber hinaus haben betroffene Verbraucher im Abgasskandal das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier muss jedoch vorausgesetzt sein, dass die Fahrzeughalter vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht wurden. Im Wohnmobil Abgasskandal ist aktuell noch nicht klar, inwieweit Camper-Fahrer das Recht auf eine Entschädigung haben. Denn während die Diesel-Manipulation bei VW und Mercedes bereits gerichtlich nachgewiesen werden konnte, ist eine vorsätzliche Täuschung im Fall Fiat und Iveco noch nicht eindeutig belegt. Betroffene Wohnmobil-Besitzer sollten sich daher unbedingt von einem Rechtsexperten in der Sache beraten lassen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

Wer sich für eine Schadensersatzklage entscheidet, kann hierbei folgendermaßen vorgehen:

Das Fahrzeug kann an den jeweiligen Hersteller zurückgegeben werden. Im Gegenzug erhalten die Wohnmobil-Besitzer eine Entschädigung, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Hinzu kommen Verzugszinsen ab dem Tag der Klageeinreichung. Von dieser Summe abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung, die anhand der bisherigen Nutzungsdauer errechnet wird.

Alternativ kann das Reisemobil auch weitergefahren werden. Hier erhält der Fahrzeughalter dann eine Entschädigung von ungefähr 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Allerdings sollte hier im Fall eines offiziellen Rückrufs das vorgeschriebene Software-Update durchgeführt werden. Andernfalls droht die Stilllegung des Wohnmobils.

Mögliche Schadensersatzansprüche richten sich hier höchstwahrscheinlich an den Hersteller des Basisfahrzeugs, also VW, Mercedes oder Stellantis (= Mutterkonzern von Fiat und Iveco). Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die sog. Wohnmobil-Hersteller wie Knaus oder Adria nichts über die Diesel-Manipulation wussten.

Welche Fristen gelten im Wohnmobil Dieselskandal?

Grundsätzlich gilt bei vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung eine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnis. Wer also ein offizielles Rückrufschreiben wegen des Abgasskandals erhalten hat, hat dadurch Kenntnis über die Diesel-Manipulation erlangt. Ab dem Tag der Zustellung des Schreibens beginnt somit die dreijährige Frist. Wer beispielsweise im Mai 2021 ein Rückrufschreiben für sein Wohnmobil erhalten hat, hat noch bis zum 31.12.2024 Zeit, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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