Glücksspielrückerstattungen – erneut positive OLG Entscheidung

4. Mai 2022
Die Zahl positiver Entscheidungen in Sachen Glücksspielrückerstattungen wächst auch auf Ebene der Oberlandesgerichte. Auch das OLG Frankfurt positionierte sich nun eindeutig auf Seiten betroffener Spieler.

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main positionierte sich kürzlich positiv für Verbraucher zum Thema Online-Glücksspielrückerstattungen. Mit Beschluss vom 8. April (Az. 23 U 55/21) empfahl dieses dem Casinobetreiber Entain, seine Berufung zurückzunehmen, da dessen Berufungsverfahren offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg zukomme. Der VSVBB klärt auf, was der Beschluss für betroffene Spieler bedeutet und wie die zweithöchste Zivilinstanz argumentierte.

OLG Frankfurt bestätigt Entscheidung des Landgericht Gießen

Wie zuvor auch schon das OLG München wies nun auch das OLG Frankfurt am Main einen Casino-Betreiber auf die Aussichtslosigkeit seines Berufungsverfahrens in Sachen Glücksspielrückerstattungen hin. Beiden Verfahren vorausgegangen waren Entscheidungen in erster Instanz, in welchen die jeweiligen Betreiber zur Rückerstattung sämtlicher Verluste an die Betroffenen verurteilt worden waren.

Im Falle des OLG Frankfurts richtete sich der sogenannte Hinweisbeschluss an den Entain-Konzern, zu welchem auch bekannte Marken wie bwin und partypoker gehören. Der Konzern wurde zuvor vor dem Landgericht Gießen zur Rückzahlung von 11.750 Euro an den Kläger verurteilt. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Betreiber gegen das hierzulande bestehende Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen habe. Aus diesem Verstoß ergäbe sich die Nichtigkeit des Vertrages, sämtliche Verluste des Klägers seien diesem somit zu erstatten.

Das OLG bestätigte diese Argumentation vollumfänglich. Der Umstand, dass auch der Kläger letztlich an verbotenem Online-Glücksspiel teilgenommen habe, stehe einer Rückerstattung nicht im Wege. Entscheidend sei allein die (fehlende) Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrages.

Auch auf Gewinne besteht kein Anspruch

Dass das Online-Casino-Verbot in beide Richtungen wirkt, musste zuletzt ein Spieler aus dem Leiningerland feststellen. Dieser klagte nicht etwa auf Rückerstattungen seiner Verluste, sondern wollte insgesamt 40.000 Euro an Gewinnen ausgezahlt bekommen. Der Casino Betreiber – eine Gesellschaft mit Sitz in Malta – verweigerte die Auszahlung, kurioserweise ebenfalls unter Berufung auf die Nichtigkeit des Vertrages.

Das Landgericht Frankenthal (Urteil vom 10. Februar 2022, Az.: 8 O 90/21) gab dem Casino Recht und bestätigte hiermit erneut die Unzulässigkeit des Geschäftsmodells.

Rechtsprechung zunehmend einheitlich zugunsten betroffener Spieler

Die Entscheidung des LG Frankenthal sowie des LG Gießen stehen repräsentativ für eine zunehmend verfestigte Rechtsprechung in Sachen Online-Glücksspiel. Und auch auf Ebene der OLGs vereinheitlicht sich die Rechtsprechung allmählich.

Neben dem OLG Frankfurt veröffentlichte auch das OLG München einen sogenannten Hinweisbeschluss an einen Casino-Betreiber. Beide Oberlandesgerichte sahen kaum Chancen für solche, der Erstattung von Spielerverlusten durch ein Berufungsverfahren doch noch aus dem Weg gehen zu können und legten den Betreibern daher die Rücknahme ihrer Berufungen nahe.

Auch das OLG Hamm bestätigte diese Auffassung im Rahmen der Klage eines Betroffenen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Die Entscheidungen von Oberlandesgerichten wirken oft richtungsweisend für die Rechtsprechung der unteren Instanzen.

Sämtliche Online-Casinos agierten illegal

Bis heute kann kein am deutschen Markt auftretendes Online-Casino die notwendige deutsche Lizenz zum Betreiben von Online-Glückspiel vorweisen. Dies geht aus der – von der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlichten – sogenannten Whitelist hervor.

Während mittlerweile einige Betreiber inzwischen jedoch zumindest offiziell geduldet werden, agierten sämtliche Anbieter noch bis Juli 2021 zunächst illegal. Erst mit Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) am 01.07.2021 änderte sich die Rechtslage zugunsten der Casino-Betreiber. Halten sich diese nun an die im GlüStV festgelegten Auflagen, ist zumindest keine Verfolgung von Seiten des Staates mehr zu befürchten.

Ob aus dieser Duldung auch die Wirksamkeit der Verträge mit den einzelnen Spielern folgt, ist derzeit noch unklar. Technisch bleibt das Verbot der Veranstaltung von Online-Glücksspiel nämlich trotzdem wirksam. Eine Entscheidung zu Spielverlusten nach Einführung der Neuerungen steht derzeit noch aus.

Zusammenfassung

Die zweithöchsten Zivilinstanzen zeigen eine verbraucherfreundliche Linie im Umgang mit Glückspielrückerstattungen. Auch die zahlreichen Entscheidungen der Landgerichte sprechen für gute Chancen der Betroffenen. Noch bleibt jedoch einiges zu klären, nicht zuletzt der Umgang mit Verlusten ab dem 01. Juli des letzten Jahres wird die Gerichte wohl in Atem halten. Der VSVBB wird auch hierzu weiterhin berichten.

Wie Sie erkennen, ob Sie es mit einem geduldetem Glücksspielanbieter zu tun haben, erfahren Sie hier. Allgemeine Informationen erhalten Sie auf unserer Unterseite zum Thema Glücksspielrückerstattungen und illegales Online-Glücksspiel. 

Unterstützung für Spielsüchtige

Wenn Sie Probleme mit Spielsucht haben oder sich um Angehörige oder Freunde sorgen, finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hilfe. Unter der kostenlosen Hilfe-Hotline 0800/1372700 erhalten Sie Informationen zu Hilfsangeboten rund um das Thema Spielsucht. Weitere Infos zum Thema Spielsucht finden Sie auf unserer Themenseite.

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