Was erwartet Verbraucher 2024? 

31. Dezember 2023
Auch im Jahr 2024 stehen zahlreiche Gesetzesänderungen an, welche Verbraucher direkt betreffen. Der VSVBB klärt in Bezug auf einige der Wichtigsten auf, was Sie erwartet. 

Die Jahre 2022 und 2023 waren für Verbraucher vor allem von Härten geprägt. Rasante Preissprünge bei Kraftstoff, Heizkosten und Lebensmitteln, aber auch der hohe Leitzins schränken viele Bürger deutlich in ihren finanziellen Möglichkeiten ein. Was Verbraucher – zumindest auf gesetzlicher Ebene – im nächsten Jahr erwartet, hat der VSVBB für Sie recherchiert. 

Energiepreisbremsen 

Zum 1. Januar 2024 entfallen die Strom- und Gaspreisbremsen. Sollten die Marktpreise sich jedoch auf dem jetzigen Level oder darunter einpegeln, bleibt dies für Verbraucher ohne Nachteile, da die Bremsen bei den aktuellen Preisen sowieso nicht greifen würden.  

Bürgergeld und Mindestlohn steigen 

Das Bürgergeld steigt um 12 Prozent von 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. 

Auch bei Minijobs steigt die Verdienstobergrenze von 520 auf 538 Euro im Monat. 

Für die Renten ist im Juli 2024 eine Steigerung um voraussichtlich 3,5 Prozent geplant. Definitive Zahlen gibt es jedoch erst im Frühjahr. 

CO2-Abgabe steigt  

Die C02- Abgabe steigt 2024 von 30 Euro auf ganze 40 Euro je Tonne CO2. Dies dürfte sich spürbar auf die Kosten für das Heizen und Tanken auswirken. So gehen Experten von einer Preissteigerung von rund 1,5 Cent für Benzin und 4,7 Cent pro Liter für Diesel aus.  

Auch Inlandsflüge werden von den gesteigerten Treibstoffkosten betroffen sein. Dies auch aufgrund wegfallender Subventionen. Wer per Flieger das Land verlässt, profitiert jedoch weiterhin von zahlreichen staatlichen Zuschüssen. Hier werden daher zunächst keine Änderungen erwartet. 

Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder bei 19 Prozent 

Ab 1. Januar wird in der Gastronomie wieder die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent statt der bisher geltenden sieben Prozent fällig. Essengehen wird daher voraussichtlich deutlich teurer werden. 

Geschwindigkeitswarner und “Blackbox” in Neufahrzeugen 

Ab dem 07. Juli 2023 müssen Neuwagen in der EU sowohl einen Geschwindigkeitswarner als auch eine Blackbox enthalten. 

Der Geschwindigkeitswarner – fachlich als “ISA” also Intelligent Speed Adaption bezeichnet – muss den Fahrer ab einer Übertretung von 3 km/h mittels Signaltönen, Symbolen oder Vibration vor dem Verstoß warnen. Die notwendigen Daten bezieht das Gerät aus Navigationskarten. 

Die Blackbox – fachlich “EDR”, also Event Data Recorder – soll ständig eine Vielzahl von Fahrzeugdaten registrieren und aufzeichnen. Alle fünf Sekunden löscht das EDR die Daten wieder, es sei denn es kommt zu einem Unfall. Ist dies der Fall können die kurz vor diesem entstandenen Daten genutzt werden, um den Hergang aufzuklären. Dies soll jedoch nur auf richterliche Anordnung möglich sein. 

Ende des Umweltbonus für E-Autos 

Schon seit Ablauf des 17. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Die beliebte Förderung für Elektrofahrzeuge fand somit schon vor dem geplanten Ablauf 2024 ein jähes Ende. Grund für die vorzeitige Beendigung ist das Milliardenloch im Bundeshaushalt, welches wiederum auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung von Corona-Krediten zurückgeht. 

Zusammenfassung 

2024 wartet mit einer Vielzahl von Neuerungen für Verbraucher auf. Nicht wenige hiervon betreffen erneut Teuerungen für Verbraucher. Umso wichtiger erscheint daher, dass die Bundesregierung der stetigen Inflation wirksam entgegentritt und dort ausgleicht, wo besondere Härten entstehen.  

Ob und wie und wo dies gelingt, berichten wir vom VSVBB auch im Jahr 2024 wieder wöchentlich.