Fluggastrechte: Reisende müssen Probleme beim Fliegen genau dokumentieren

3. November 2021
Ab einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Wann das Flugzeug landete, müssen die betroffenen Passagiere jedoch selbst entscheiden und nicht die verantwortliche Airline. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell

Wer von einem Flugausfall oder einer -verspätung betroffen ist, hat oftmals Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Doch für die erfolgreiche Durchsetzung einer Entschädigung ist unter anderem die genaue Ankunftszeit entscheidend und diese muss von den betroffenen Passagieren gut dokumentiert werden. Ansonsten gehen Reisende nämlich leer aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschied.

Minuten entscheiden über Entschädigung wegen Flugverspätung

In dem Verfahren ging es um eine Urlaubsreise von Bremen nach Teneriffa. Der Hinflug hatte sich aufgrund eines technischen Defekts, für den die Airline verantwortlich war, um drei Stunden verzögert. Ab einer Flugverspätung in Höhe von mindestens drei Stunden stehen Passagieren Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro – je nach Flugstrecke – zu. In diesem Fall ging es um 400 Euro.

Um eine Entschädigung zu erhalten, ist es jedoch nicht wichtig, wann der Flieger startet, sondern wann er sein Ziel erreicht und dort seine Türen öffnet. Diesbezüglich gingen die Meinungen zwischen der ausführenden Airline des Teneriffa-Fluges und dem BGH-Kläger auseinander.

Planmäßig sollte die Landung auf der spanischen Urlaubsinsel um 15:25 Uhr erfolgen. Der Kläger behauptete, dass die Landung erst um 18:35 stattfand. Im Bordbuch des Flugzeugs wurde jedoch dokumentiert, dass das Flugzeug seine Parkposition um 18:20 Uhr erreichte. Die Airline gab an, dass die Türen des Flugzeuges nur ein paar Minuten später – und somit weniger als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit – öffneten.

BGH sieht Passagiere in der Beweispflicht

Die verantwortlichen BGH-Richter entschieden nun, dass die Airline in diesem Fall keine Entschädigung auszahlen muss. Sie argumentierten, dass in dem Bordbuch nicht aufgezeichnet werden müsse, wann die Türen des Flugzeuges genau öffneten. Stattdessen sehen die Richter die betroffenen Fluggäste in einem solchen Fall in der Pflicht, die Öffnungszeiten der Flugzeugtüren genau zu dokumentieren.

Die BGH-Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, was Reisende im Fall von Flugausfällen oder -verspätungen ohnehin berücksichtigen sollten: Je mehr Informationen sie am Flughafen und im Flugzeug zusammentragen, umso einfacher wird es im Nachhinein, eine Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Reisende sollten beispielsweise ihre Bordkarte bzw. ihr mobiles Ticket und ihre Buchungsbestätigung aufbewahren. Darüber hinaus ergibt es Sinn, sich die jeweilige Flugnummer sowie die geplante Abflugs- und Ankunftszeit genau zu notieren. Zusätzlich hilft es, sich die Gründe für die Verspätung sowie die genaue Ankunftszeit schriftlich von dem Airline-Personal bestätigen zu lassen. Generell gilt: Je mehr Belege aufbewahrt werden, umso leichter lässt sich auch eine Entschädigung durchsetzen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung für Flugverspätung oder -ausfall

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Der ursprünglich gezahlte Ticketpreis spielt diesbezüglich keine Rolle. Relevant ist hingegen die verspätete Ankunftszeit, die gesamte Flugstrecke sowie der Grund für den Flugausfall bzw. die -verspätung.

Die Höhe der fälligen Entschädigung hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Flüge mit einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern berechtigen betroffene Passagiere zu einer Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Bei einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern erhalten Passagiere 400 Euro als Entschädigung für die unregelmäßige Flugbewegung. Bei Langstreckenflügen stehen europäischen Passagieren sogar 600 Euro zu.

Allerdings bestehen Entschädigungsansprüche nur, wenn die jeweilige Airline auch für die Flugverspätung verantwortlich ist. Bei Flugausfällen aufgrund von zum Beispiel Unwettern oder Streiks der Fluglotsen haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da diese Verspätungsgründe nicht im Einflussbereich der Airlines liegen.

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Wer von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen war, hat oft Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Wir erklären, wann Entschädigungsansprüche bestehen und wie Verbraucher diese durchsetzen können.
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