Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte bei Airline-Streiks

19. Oktober 2021
Flugausfälle und -entschädigungen sind ärgerlich und oft vermeidbar. Deshalb haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die verantwortliche Airline für die Ursache des Flugproblems verantwortlich ist. Dies gilt auch bei Airline-Streiks, wie die Richter am EuGH kürzlich verkündeten.

Wer von einem Flugausfall oder einer -verspätung betroffen ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Das regeln die EU-weit geltenden Fluggastrechte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte die Rechte von Flugreisenden kürzlich einmal mehr und entschied, dass Verbraucher auch bei Verspätungen oder Ausfällen aufgrund von Airline-Streiks Anspruch auf eine Entschädigung haben.

 

EuGH befasste sich mit Salzburg-Berlin-Flug

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Reisenden, dessen Eurowings-Flug von Salzburg nach Berlin wegen eines Streiks des Airline-Personals ausgefallen war. Der Verbraucher verlangte deshalb eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro von der Lufthansa-Tochter. Die Airline weigerte sich hingegen, ihm die Entschädigung auszuzahlen und argumentierte, dass ein solcher Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstelle, auf den die Airline keinen Einfluss habe.

Tatsächlich führen sogenannte außergewöhnliche Umstände dazu, dass Airlines bei Flugverspätungen oder -ausfällen keine Entschädigungen an ihre Passagiere auszahlen müssen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Fluggesellschaften nur für ihr eigenes Fehlverhalten belangt werden können. Wenn ein Flugzeug hingegen beispielsweise aufgrund eines Schneesturms nicht starten kann, hat die verantwortliche Airline hierauf in der Tat keinen Einfluss.

Richter bewerten Flugausfall wegen Airline-Streik als entschädigungswürdig

In Bezug auf den gestrichenen Salzburg-Berlin-Flug führten die verantwortlichen EuGH-Richter hingegen aus, dass es sich bei dem Streik des Airline-Personals um keinen außergewöhnlichen Umstand handelte. Demnach könne eine Airline, deren Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken, „nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen“.

Die verantwortlichen Richter führten aus, Unternehmen verfügen „grundsätzlich über die Mittel, sich darauf vorzubereiten und damit dessen Folgen gegebenenfalls abzufangen, so dass die Ereignisse für ihn zu einem gewissen Grad beherrschbar bleiben.“ Fällt ein Flug wegen eines Streiks des Airline-Personals aus, haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung.

Bis zu 600 Euro Entschädigung für Flugverspätung oder -ausfall

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der fälligen Entschädigung hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Demnach berechtigen Flüge mit einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern zu einer Entschädigung in Höhe von 250 Euro.

Bei einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern erhalten Passagiere 400 Euro als Entschädigung für die unregelmäßige Flugbewegung. Bei Langstreckenflügen stehen europäischen Passagieren sogar 600 Euro zu, wenn ihr Flug ausfällt oder mindestens drei Stunden verspätet am Zielort eintrifft.

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