Wie hoch fallen Entschädigungen wegen Flugverspätungen aus?
Flugverspätungen- oder ausfälle können die komplette Reiseplanung auf den Kopf stellen. Um Reisende vor vermeidbaren Flugproblemen zu schützen, werden diese in der Europäischen Union durch strenge Fluggastrechte geschützt. So haben Passagiere, deren Flüge ausgefallen oder mindestens drei Stunden verspätet am Zielort angekommen sind, Anspruch auf eine Entschädigung. Doch wie hoch fallen diese Entschädigungen bei Flugverspätungen aus?
Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab
Es ist ein Irrglaube, dass Entschädigungen für Flugprobleme vom Ticketpreis abhängig sind. Egal ob Billigflieger oder Luxus-Airline, Business- oder Economy-Class: Die Entschädigungen für Flugverspätungen und -ausfälle fallen immer gleich aus, denn diese hängen einzig und allein von der jeweiligen Flugstrecke ab.
Bei Kurzstrecken von bis zu 1500 Kilometern besteht ein Anspruch auf 250 Euro pro Ticket, wenn der Flug verspätet landet oder sogar kurzfristig gestrichen wird. Bei sogenannten Mittelstrecken (1500 bis 3500 Kilometer) können Reisende Entschädigungsansprüche in Höhe von 400 Euro geltend machen. Für verspätete Langstreckenflüge müssen die Airlines sogar 600 Euro pro Passagier zahlen.
Eine Familie – bestehend aus zwei Erwachsenen und drei Kindern – kann also beispielsweise Entschädigungsansprüche in Höhe von insgesamt 2000 Euro durchsetzen, wenn ihr Flieger von Berlin nach Lissabon (Flugstrecke: 2300 Kilometer) die Flugzeugtüren erst mehr als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit öffnet.
Entschädigungsanspruch besteht nicht bei jedem Flugproblem
Nicht jede Flugverspätung führt jedoch zu einem bestehenden Entschädigungsanspruch. Verspätet sich ein Flug aufgrund von schlechtem Wetter, haben die betroffenen Passagiere zum Beispiel keine Möglichkeit, eine Entschädigung durchzusetzen. Schließlich haben die Airlines keinen Einfluss auf solche außergewöhnlichen Umstände. Das gilt zum Beispiel auch für Flugprobleme, die auf politischen Unruhen oder medizinischen Notfällen basieren.
Damit die EU-Fluggastrechte greifen, muss sich der Start- oder Zielflughafen des Fluges zudem innerhalb der EU befinden. Flüge aus dem nicht-europäischen Ausland in die EU müssen außerdem von einer EU-Airline durchgeführt werden, damit sich Verbraucher bei Flugproblemen erfolgreich auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen können.
So funktioniert die Durchsetzung von Fluggastrechten
Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, können Flugreisende ihre Entschädigungsansprüche bei der verantwortlichen Airline per Brief oder E-Mail geltend machen. Diesbezüglich ergibt es Sinn, der Airline eine zweiwöchige Frist zu setzen, innerhalb der die Fluggesellschaft die fällige Entschädigung überweisen soll.
Wenn die Airline nicht auf dieses Schreiben reagiert oder die Auszahlung der berechtigten Entschädigung einfach ablehnt, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) eventuell unterstützen. Die SÖP hilft Reisenden kostenfrei dabei, ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Allerdings sind die Entscheidungen der SÖP nicht bindend und viele große Airlines sind überhaupt nicht Mitglied der SÖP.
Daher kann es alternativ auch Sinn ergeben, einen Rechtsdienstleister mit der Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu beauftragen. Das ist online in wenigen Minuten möglich und in aller Regel kostenfrei. Die vielen Anbieter im Bereich der Durchsetzung von Fluggastrechten arbeiten in der Regel mit Provisionsmodellen.
Das bedeutet, dass diese lediglich im Erfolgsfall einen Teil der fälligen Entschädigung einstreichen, um die eigene Arbeit zu finanzieren. Scheitert ein Rechtsdienstleister mit der Durchsetzung der Fluggastrechte, wird hingegen kein Honorar fällig. Auch wir vom VSVBB kooperieren mit seriösen Anbietern zusammen, die Passagiere risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte unterstützen.