Was erwartet Verbraucher im Jahr 2023?

22. Januar 2023
Im neuen Jahr treten zahlreiche gesetzliche Novellierungen in Kraft, die das Leben von Verbrauchern in ganz Deutschland betreffen. Der VSVBB gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen.

EEG-Umlage entfällt

Mit Beginn des neuen Jahres entfällt die sogenannte EEG-Umlage endgültig. Mittels dieser wurde bisher der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert, indem alle Verbraucher einen Aufschlag auf den Strompreis zahlten. Zuletzt lag dieser bei 3,723 Cent pro Kilowattstunde.

Bereits im Juli 2022 wurde die Umlage jedoch angesichts der drastisch gestiegenen Strompreise aus-  beziehungsweise auf null gesetzt. Zum Jahresbeginn 2023 entfällt die Umlage nun, wie vom Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorgesehen, endgültig für Verbraucher. Die entsprechenden Mittel werden künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Anstieg des Grundfreibetrags

Der sogenannte Grundfreibetrag stellt sicher, dass Bürger nicht durch eine zu hohe Besteuerung weniger als das Existenzminimum verdienen beziehungsweise ausgezahlt bekommen. Da sich das Existenzminimum aus einer Zusammenstellung der Kosten für unbedingt notwendige Güter und Dienstleistungen ergibt und diese in der Regel inflationsbedingt steigen, wird dieser meist jährlich erhöht.

Auch in diesem Jahr steht eine solche Erhöhung an. Der Grundfreibetrag steigt von 10.347,00 EUR auf 10.908,00 EUR und somit um 561,00 EUR an.

Anpassung der Einkommenssteuer

Um eine „kalte Progression“ zu verhindern, werden die Einkommenssteuertarife angepasst. Mit diesem Begriff wird eine schleichende Steuererhöhung bezeichnet, welche stattfindet, wenn Gehaltserhöhungen inflationsbedingt komplett aufgezehrt werden, jedoch trotzdem zu einer höheren Besteuerung führen.

Um dies zu verhindern, wurden die jeweiligen Einkommenssteuertarife für 2023 sowie 2024 angepasst. Lediglich im Bereich der sind keine Änderungen vorgesehen. Diese greift jedoch erst ab einem Jahreseinkommen von 277.826,00 EUR für Singles beziehungsweise 555.652,00 EUR für verheiratete Paare.

Anstieg des Kindergelds

Ab dem ersten Januar 2023 beträgt das Kindergeld pauschal 250,00 EUR pro Kind. Bisher gab es für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 EUR, für das dritte 225,00 EUR und erst ab dem vierten die jetzigen 250,00 EUR monatlich.

Zudem gibt es deutliche Anstiege beim Kinderfreibetrag (von 8.548,00 EUR auf 8.952,00 EUR), beim Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende (von 4.008,00 EUR auf 4.260,00 EUR) sowie beim Ausbildungsfreibetrag für erwachsene Kinder (von 924,00 EUR auf 1.200,00 EUR).

Einführung des Bürgergeldes

Ebenfalls zum ersten Januar eingeführt wurde zudem das sogenannte Bürgergeld, welches als Nachfolger des Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) spürbare Besserung für Bezieher von Sozialleistungen bringen soll.

Neben der Namensänderung ermöglicht dieses Bürgern unter anderem, zumindest im ersten Jahr des Bezugs Erspartes in Höhe von bis zu 40.000,00 EUR behalten zu können. Bisher musste dieses zunächst aufgebraucht werden, um einen Anspruch auf die Sozialleistung zu haben.

Weitere Neuerungen sind der Anstieg der Bezugshöhe um 53,00 EUR (auf nun 502,00 EUR im Monat) sowie Steigerungen der Pauschbeträge für Kinder und Schulbedarf.

Ausweitung des Wohngeldes

In Bezug auf das Wohngeld wurde sowohl der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert, als auch die Höhe der Zahlung nach oben hin angepasst.

Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Wohngeldreform lässt die Zahl der Personen mit Anspruch auf Wohngeld von derzeit 600.000 auf ca. 2 Millionen Personen steigen. Zudem erhöhen sich die Auszahlungen von derzeit durchschnittlich 180,00 EUR monatlich auf 360,00 EUR. Grund für die Anpassungen sind die deutlich gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten.

Ab welchem Einkommen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grund hierfür ist, dass dieser sich nicht lediglich nach dem Einkommen, sondern etwa auch nach dem jeweiligen Mietniveau am Wohnort richtet. Ein hilfreiches Tool ist hier der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Zusammenfassung

Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Besserungen für Verbraucher, welche angesichts der drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten eine gewisse Entlastung erhoffen lassen. Ob die Anpassungen langfristig reichen, hängt vor allem von der weiteren Entwicklung von Wirtschaft und Inflation ab. Hier gilt es daher die Entwicklungen im Auge zu behalten und zeitnah zu reagieren.

Weitere Neuerungen, welche in diesem keine Erwähnung gefunden haben, sind etwa das Lieferkettengesetz sowie das avisierte Deutschlandticket.