Verbrauchern droht Verjährung ihrer Rechtsansprüche im Abgasskandal
Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen und dadurch deutlich mehr Geld als auf dem Gebrauchtwagenmarkt für das eigene Auto erhalten. Allerdings lassen sich diese Rechtsansprüche nicht ewig durchsetzen. Einige betroffene Verbraucher müssen sich daher beeilen, denn die Rechte von vielen Fahrzeughaltern drohen zum 01. Januar 2022 zu verjähren.
Abgasskandal-Rückrufwelle im Jahr 2018
2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von hunderttausenden manipulierten Fahrzeugen an. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, prüfte die deutsche Behörde auch Fahrzeuge und entdeckte auch in diesen Autos illegale Abschalteinrichtungen.
So ließ das KBA unter anderem mehrere Modelle von Mercedes-Benz- und Opel-Modelle wegen des Abgasskandals zurückrufen. Zudem entdeckte die Behörde, dass Audi nicht nur manipulierte Motoren von VW verbaut hatte, sondern auch selbst Diesel-Motoren entwickelte, die Abgase nur auf dem Prüfstand korrekt filterten. Diese 3.0- und 4.2-Liter-Motoren wurden zudem auch in Fahrzeugen von VW und Porsche verbaut.
So wurden die Abgasskandal-Autos manipuliert
Die manipulierten Autos konnten mit Hilfe einer Software erkennen, wenn ihre Abgaswerte geprüft wurden. In diesen Situationen fuhren sie die Abgasreinigung entsprechend hoch. Im Normalbetrieb wurde dieser Modus jedoch kaum bis gar nicht aktiviert, weshalb die Fahrzeuge extrem viele Schadstoffe ausstießen. Tatsächlich waren die Autos gar nicht in der Lage, die vorgeschriebenen Abgas-Grenzwerte gesetzeskonform einzuhalten.
Durch die Manipulationen konnten die Automobilhersteller ihre Margen optimieren, denn funktionstüchtige Systeme zur Abgasreinigung wären deutlich teurer gewesen als die Verwendung einer Manipulationssoftware. Allerdings wurden diese Profite auf Kosten der Umwelt und die betroffenen Kunden erwirtschaftet, denn die manipulierten Autos haben unerlaubt viele Schadstoffe emittiert und nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals stark an Wert verloren.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher im Abgasskandal
Deshalb haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz. Sie können den verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch dazu bringen, das Fahrzeug zurückzunehmen. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises berechnet wird. Lediglich für die bisher zurückgelegten Kilometer müssen sich Verbraucher eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Jahr 2020 entschied.
Wer sein Fahrzeug lieber behalten möchte, kann dies ebenfalls tun und trotzdem Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch dies bestätigten die obersten Zivilrichter Deutschlands bereits. In diesem Fall ist es möglich, eine Entschädigung für den entstandenen Wertverfall durchzusetzen. Dies muss jedoch individuell berechnet werden.
Achtung: Eintritt der Verjährung droht zum Jahresbeginn 2022
Zivilrechtliche Ansprüche wie im Abgasskandal lassen sich allerdings nicht unbegrenzt lang durchsetzen. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der betroffenen Person haben diese drei Jahre lang bis zum Jahresende Zeit, um ihre Ansprüche juristisch geltend zu machen.
Verbrauchern, die 2018 in Form eines Rückrufbescheids darüber informiert wurden, dass ihr Fahrzeug unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt, droht also eine Verjährung der eigenen Rechtsansprüche zum 01. Januar 2022. Wer seine Rechte bislang nicht geltend gemacht hat, sollte sich daher zumindest dahingehend beraten lassen, welche rechtlichen Optionen in der Sache bestehen. Schließlich ist den betroffenen Verbrauchern teilweise ein enormer Schaden entstanden.
Wir vom Verbraucherschutzverein Berlin/Brandenburg (VSVBB) informieren die Halter von manipulierten Fahrzeugen gern über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache und verbinden sie mit seriösen Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Abgasskandal spezialisiert haben. Hierfür arbeiten wir mit renommierten Kanzleien zusammen, die in den vergangenen Jahren unter anderem wichtige Grundsatzurteile vor dem BGH erstritten haben.