Mietpreisbremse: So können betroffene Verbraucher ihre Miete senken
In vielen deutschen Städten und Gemeinden steigen die Mietpreise drastisch und viele Mieter bezahlen deutlich mehr für ihre Wohnungen, als sie eigentlich sollten. Dabei gibt es seit einigen Jahren ein Gesetz, das genau dieses Szenario verhindern soll: die sogenannte Mietpreisbremse. Dennoch verlangen zahlreiche Vermieter nach wie vor zu Unrecht viel zu hohe Mieten.
Der VSVBB unterstützt Verbraucher dabei, ihre Mietverträge zu überprüfen und zu hohe Mieten risikofrei zu senken.
-
Eine Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nur um maximal 10 Prozent übersteigen
-
Zu viel gezahlte Mieten können bis zu 30 Monate lang rückwirkend zurückgefordert werden
-
Der VSVBB prüft für Sie gern kostenlos, ob Sie zu viel Miete zahlen, und hilft Ihnen ggf. bei der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
-
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und verdienen kein Geld an Ihrer Rückerstattung. Zudem müssen Sie für unsere Unterstützung kein Vereinsmitglied bei uns sein
Was ist die Mietpreisbremse?
Im Jahr 2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt, um den drastischen Anstieg der Mietpreise zu stoppen und soziale Vielfalt in Städten zu fördern. Besonders in Großstädten und Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum enorm hoch ist, spielt die Mietpreisbremse eine zentrale Rolle. Sie soll verhindern, dass Vermieter bei Neuvermietungen überhöhte Mietpreise verlangen können und soll sicherstellen, dass der Wohnungsmarkt dadurch stabil bleibt.
Die Mietpreisbremse schreibt vor, wie hoch eine Miete maximal sein darf. Diese Höchstmiete ist von Faktoren wie der Lage, dem Alter des Mietvertrags und der Ausstattung der Wohnung abhängig. Übersteigt die Miete eines Verbrauchers diese definierte Höchstmiete, kann die Miete mithilfe der Mietpreisbremse auf das zulässige Niveau gesenkt werden.
Wie kann ich die Mietpreisbremse anwenden?
Inhaltsverzeichnis
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Aktuell gilt die Mietpreisbremse in 13 der 16 Bundesländer. Dort gilt, dass die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Saarland. In Schleswig-Holstein wurde die Mietpreisbremse im November 2015 eingeführt und zum 30. November 2019 wieder abgeschafft. Somit ist die Regelung nur auf Mietverträge anwendbar, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden. In Sachsen-Anhalt und im Saarland wurde die Mietpreisbremse hingegen nie eingeführt.
Für wen gilt die Mietpreisbremse und welche Ausnahmen gibt es?
Grundsätzlich können Mieter, deren Mietvertrag nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurde, davon Gebrauch machen. Vorausgesetzt, die Mietpreisbremse ist am entsprechenden Wohnort auch in Kraft getreten.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die die Durchsetzung der Mietpreisbremse verhindern. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind beispielsweise von der Regelung ausgeschlossen, sofern die Modernisierungskosten etwa einem Drittel der Neubaukosten entsprechen. Auch Wohnungen, die erst nach dem 01. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie gewerblich genutzte Mietflächen bilden eine Ausnahme.
Gern helfen wir Ihnen kostenlos dabei, herauszufinden, ob Ihre Miete zu hoch ist und mithilfe der Mietpreisbremse gesenkt werden kann.
Können Mieten auch rückwirkend gesenkt werden?
Ja. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Miete über der zulässigen Höchstmiete liegt, können Sie unter Umständen von der Mietpreisbremse Gebrauch machen und die zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern.
Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich die Mietpreisbremse durchsetze?
Deutsche Mieter sind im Rahmen des Mietrechts von unrechtmäßigen Kündigungen geschützt. Die rechtmäßige Durchsetzung der Mietpreisbremse stellt keinen zulässigen Kündigungsgrund dar. Eine Kündigung ist somit nicht zu befürchten.
Die Tricks der Vermieter und was Mieter dagegen tun können
Möblierte Wohnungen: Insbesondere für möblierte Wohnungen verlangen Vermieter oft überhöhte Mieten. Wir prüfen, ob der verlangte Möblierungszuschlag gerechtfertigt ist und setzen uns für eine faire Berechnung ein.
Falsche Modernisierungen: Oft versuchen Vermieter, einfache Renovierungen wie das Austauschen eines Fensters oder eine Fußbodenreparatur als umfassende Modernisierungen darzustellen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Wir prüfen genau, ob es sich tatsächlich um Modernisierungen handelt oder nur um notwendige Instandhaltungen.
Gewerbliche Mietverträge: Ein weiterer Trick ist die Umwandlung von Mietverträgen in gewerbliche Mietverträge. Wir helfen Ihnen, diese Fallen zu erkennen und Ihre Rechte als privater Mieter zu wahren.
Wie hilft mir der VSVBB bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse?
Wir setzen uns als Verbraucherschutzverein für einen fairen Wohnungsmarkt und bezahlbaren Wohnraum ein und kooperieren hierfür mit spezialisierten Rechtsexperten, die eine risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche ermöglichen.
Zunächst helfen wir Ihnen kostenfrei dabei, herauszufinden, ob Ihre Miete zu hoch ist und ob die Mietpreisbremse in Ihrem individuellen Fall angewendet werden kann. Hierfür müssen Sie lediglich unser Online-Formular ausfüllen und ein paar Fragen zu Ihrem Mietverhältnis beantworten.
Im Anschluss vermitteln wir Sie an einen erfahrenen Rechtsdienstleister, der Sie über Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen aufklärt und Ihnen bei der risikofreien Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Für Sie entstehen während des gesamten Prozesses keinerlei Kosten. Lediglich im Erfolgsfall bezieht der Dienstleister eine Provision, die von der zurückgezahlten Miete abgezogen wird.
Wir vom Verbraucherschutzverein Berlin Brandenburg (VSVBB) verdienen im Übrigen nichts an Ihrem Verfahren. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen darf. Unser erklärtes Ziel ist es, Verbrauchern risikofrei zu Gerechtigkeit zu verhelfen.
Jetzt VSVBB-Mitglied werden
Werden Sie stimmberechtigtes Mitglied und helfen Sie uns damit, Verbraucher zukünftig nicht nur über ihre Rechte aufzuklären, sondern sie auch kostenfrei vor Gericht vertreten zu können! Das ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich.
Gleichzeitig profitieren Sie von mehreren Vorteilen, wie etwa einer kostenlosen Erstberatung pro Quartal durch einen erfahrenen Verbraucheranwalt.