Bußgeldbescheide im Straßenverkehr – welche Möglichkeiten haben Betroffene? 

Die Liste der Gründe, aus welchen ein Bußgeldbescheid wegen Vergehen im Straßenverkehr anfallen kann, ist lang. Allein der Katalog, in welchem das Kraftfahrbundesamt (KBA) die Tatbestände und fälligen Geldbußen auflistet, umfasst 59 Seiten. Der VSVBB bringt etwas Licht ins Dunkel und erklärt, was es mit den Bußgeldern auf sich hat und wann wie gegen Bußgeldbescheide vorgegangen werden kann.

Wann werden Bußgelder fällig?

Bußgelder fallen in der Regel bei minder schweren Gesetzesverstößen an und dienen dazu, diese finanziell zu ahnden und so den “Täter” – aber auch andere Tatgeneigte – von der erneuten Begehung bzw. Nachahmung solcher Verstöße abzuhalten. Die Verhängung eines Bußgeldes setzt also zunächst ein Gesetz voraus, gegen welches verstoßen wurde und die Registrierung dieses Verstoßes durch eine staatliche Stelle.

Im Rahmen von Verkehrsverstößen erfolgt die Registrierung in aller Regel durch die Polizei. Diese ist entweder direkt vor Ort und registriert den Verstoß durch technische Geräte (Blitzer) oder auch durch einfaches Hinsehen. Gerade im Vorgang der Registrierung des Verstoßes liegen jedoch auch die meisten Fehlerquellen für Bußgeldbescheide, denn der in diesen enthaltene Vorwurf muss seitens der Behörden gemäß der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden können. So sind Verkehrshüter etwa verpflichtet sowohl die richtige Aufstellung als auch die Eichung des Geräts zu dokumentieren und eine entsprechende Schulung des Messpersonals nachzuweisen.

Anhörungsbogen in der Post, was nun?

Erreicht Sie ein Anhörungsbogen, gilt es zunächst – und das unabhängig von der Art des Verstoßes – Ruhe zu bewahren. Setzen Sie sich mit dem gemachten Vorwurf auseinander und versuchen Sie nachzuvollziehen, ob dieser zutreffen kann. Gerade bei offensichtlichen Fehlern – beispielsweise wenn ein Dritter gefahren ist oder ein Notfall vorlag – lässt sich ein Bußgeldbescheid oft vermeiden. Auch diese müssen jedoch erst einmal erkannt werden.

Sollte der Vorwurf allerdings zutreffen, sind die Möglichkeiten einer Geldbuße oder auch einem Fahrverbot zu entgehen begrenzt. Die wichtigsten Entschuldigungsgründe und Fehlerquellen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Jemand anderes ist gefahren

Oft verleihen Fahrzeugbesitzer ihr Auto an Freunde oder Verwandte. Begehen diese nun während dieser Zeit Verkehrsverstöße, werden diese oft dem Halter des Fahrzeuges nicht aber dem tatsächlichen Fahrer vorgeworfen. Grund hierfür ist, dass die Polizei nicht selten nur das Kennzeichen eines Autos notiert, nur dieses auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist oder auch die Person auf dem Foto schlicht nicht zugeordnet werden kann.

Erreicht Sie wegen des Vergehens eines anderen ein Anhörungsbogen, können Sie auf diesem die Personalien des Fahrers angeben. Dieser wird in der Folge benachrichtigt und erhält dann statt Ihnen den Bußgeldbescheid, insofern der Verstoß zugegeben wird oder dem Fahrer nachweisbar ist.

Wird auf die Angabe des Fahrers verzichtet, kann die Anordnung zur verpflichtenden Führung eines Fahrtenbuches die Folgen sein. In diesem Fall wird dem Halter auferlegt, sämtliche Fahrten und Fahrer seines Fahrzeuges für einen Zeitraum von in der Regel bis zu sechs Monaten schriftlich zu dokumentieren. Eine solche Anordnung ist eine beliebte Folge, wenn der tatsächliche Verkehrssünder aufgrund fehlender Mithilfe des Halters nicht ermittelt werden kann.

Die Lösung sämtlicher Bußgeldprobleme ist ein – ggf. imaginierter – anderer Fahrer jedoch nicht. Zwar setzt die Verhängung eines Bußgeldes den Beweis der Täterschaft voraus, die Anforderungen an einen solchen Nachweis sind allerdings keines Falles derart hoch, dass schon eine platte Lüge die Bestrafung unmöglich macht. Sollten Sie also tatsächlich gefahren sein, bauen Sie sich mit dem Verweis auf einen anderen Fahrer im Zweifel eher einen Weg in weitere Ermittlungen als eine goldene Brücke aus der Bußgeldfalle.

Verkehrsverstoß aufgrund eines Notfalles

Auch wenn der Verstoß aufgrund eines akuten Notfalles erfolgte, kann dies der Verhängung eines Bußgeldes entgegenstehen. Grund hierfür ist der in § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelte “rechtfertigende Notstand”. Nach dem Wortlaut des Paragraphen entfällt die Strafe für einen Verstoß, wenn der Fahrer diesen begeht, um eine Gefahr für ein anderes Rechtsgut abzuwenden, diese Gefahr nicht anders abwendbar war und das (objektive) Interesse am Schutz des gefährdeten Rechtsguts das Interesse am Schutz des durch den Verstoß verletzten Rechtsguts überwiegt.

Diese recht schwerfällige Formulierung lässt sich anhand eines Beispiels besser veranschaulichen. Fährt ein werdender Vater zu schnell, um seine in den Wehen liegende Frau in das nächste Krankenhaus zu bringen, ist der Verstoß nach § 16 OWiG gerechtfertigt, wenn:

  • Eine Gefahr für das Leben der Frau oder des ungeborenen Kindes bestand,
  • das Rufen eines Krankenwagens oder etwa auch langsameres Fahren nicht den gleichen Schutz geboten hätte (die Gefahr nicht anders abwendbar war), und
  • die durch die überhöhte Geschwindigkeit vermiedenen Gefahren (etwa gesundheitliche Schäden durch zu späte ärztliche Behandlung) die Gefahren überwiegen, welche durch den Verstoß hervorgerufen wurden (etwa die Möglichkeit eines Unfalles mit Personenschaden).

Schon das Beispiel macht deutlich, dass eine Rechtfertigung aufgrund eines Notfalls einen absoluten Ausnahmefall darstellt und keineswegs vorschnell angenommen werden kann. In unserem Beispiel wäre etwa eine stark überhöhte Geschwindigkeit wohl nur dann gerechtfertigt, wenn das Rufen eines Krankenwagens außergewöhnlich lang gedauert hätte oder auch akute Anzeichen für schwerwiegende Komplikationen bestanden haben. Zudem besteht natürlich auch ein Wertungsunterschied hinsichtlich einer leichten Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und einer 100 km/h Fahrt durch das belebte Stadtzentrum.

Gab es in Ihrem Fall jedoch nach alledem gute Gründe den Verstoß zu begehen, sollten diese innerhalb des Anhörungsbogens, spätestens aber im Wege des Einspruches gegen den späteren Bescheid vorgebracht werden. Sieht die Behörde die oben genannten Voraussetzungen ebenfalls als gegeben an, entfällt die Verhängung eines Bußgeldes oder der bestehende Bußgeldbescheid wird aufgehoben.

Formelle Mängel des Bußgeldbescheides

Weit weniger spektakulär sind hingegen sogenannte formelle Mängel des Bußgeldbescheids. Als formell werden diese deshalb bezeichnet, weil der Fehler sich hier nicht auf den Vorwurf, sondern auf den Bußgeldbescheid als solchen bezieht.

Verjährung

Der wohl wichtigste Fall dieser Kategorie ist die sogenannte Verfolgungsverjährung. Diese tritt ein, wenn seit Begehung des Verstoßes bereits drei Monate vergangen sind und Sie noch immer keinen Anhörungsbogen oder Bescheid zugestellt bekommen haben. Ein weiteres Vorgehen der Behörden wegen des Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder auch Handyverstoßes ist dann grundsätzlich ausgeschlossen. Erreicht Sie hingegen zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen, beginnt die Verjährung erneut zu laufen. Auch mit Anhörungsbogen beträgt die maximal zulässige Zeitspanne bis zur Zustellung eines Bußgeldbescheides jedoch somit lediglich sechs Monate.

Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Ein trotz maschineller Erstellung häufiger Fehler ist das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid. Hierbei handelt es sich um einen Textteil oder auch angehängtes Dokument, in dem seitens der Behörde aufgeklärt wird, welche Möglichkeit dem Betroffenen zur Verfügung stehen, um gegen den Bescheid vorzugehen. Folge einer vergessenen Rechtsbehelfsbelehrung ist jedoch nicht die Unwirksamkeit des Bescheids, sondern eine Verlängerung der Einspruchsfrist von zwei Wochen auf ein Jahr.

Betroffene profitieren von der fehlenden Belehrung also nur dann, wenn diese zumindest innerhalb der Jahresfrist einen Grund vorweisen können, der die Nichtigkeit des Bescheides anzeigt.

Fehler bei der Registrierung des Verstoßes

Anders als die (häufigsten) formellen Fehler, sind Fehler bei der Registrierung des Verstoßes für den Laien meist kaum erkennbar, obwohl die Anzahl möglicher Fehlerquellen begrenzt ist. Zu diesen gehören insbesondere die Aufstellung des Messgeräts bzw. die Messmethode als solche, die Eichung des Messgeräts und die ausreichende Schulung der Person, welche das Messgerät bedient.

Auch für den durchschnittlichen Betroffenen erkennbar ist vor allem die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von Geschwindigkeitsmessgeräten zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Je nach Bundesland gelten Mindestabstände von 75m bis hin zu 250m, abhängig davon, ob es sich um einen Ortseingang, eine Autobahn oder auch eine Kraftfahrtstraße handelt. Aber Achtung: Einige Bundesländer – wie etwa Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – haben überhaupt keinen Mindestabstand geregelt, hier ist auch das Blitzen direkt hinter dem Schild problemlos möglich. Welche Mindestabstände wo gelten, erfahren Sie hier.

Andere Fehler – etwa die fehlende Eichung des Messgeräts – können nur durch einen Anwalt oder sonstigen Rechtsdienstleister festgestellt werden. Hierfür ist eine Einsichtnahme in die Akten bezüglich des Verstoßes notwendig, welche lediglich durch einen Rechtsanwalt verlangt werden kann.

Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt oder die Inanspruchnahme eines Online-Rechtsdienstleisters?

Grundsätzlich steht es Ihnen zunächst frei, innerhalb von zwei Wochen selbst schriftlich oder per Fax Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Eine Formulierung wie: “Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … ein” hat somit bereits zur Folge, dass Ihr Bußgeldbescheid bis zur Entscheidung über den Einspruch in der Schwebe bleibt.

Ein Kriterium für die Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Rechtsdienstleisters oder Anwalts, ist zunächst die schwere des Vorwurfes bzw. der Folgen der zu erwartenden Strafe. Droht Ihnen etwa als Fernfahrer ein Fahrverbot ist ein Gang zum Anwalt deutlich eher angezeigt, als wenn Sie Ihr Fahrzeug lediglich alle zwei Wochen von innen zu Gesicht bekommen. Da bei Inanspruchnahme rechtlichen Beistands – ohne einschlägige Rechtsschutzversicherung – oft zusätzliche Kosten anfallen, ist ohnehin stets zu überlegen, ob sich ein Vorgehen angesichts eines geringen Bußgeldes lohnt.

Hier bietet es sich an, die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen. Eine solche wird von den meisten Online-Rechtsdienstleistern, zum Teil aber auch von einigen regulären Anwälten angeboten.

Neben den aufgezeigten Fehlerquellen können zudem zumindest einige Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg selbst in Erfahrung gebracht werden. So kann etwa leicht per Online-Recherche herausgefunden werden, ob das verwendete Messgerät besonders fehleranfällig ist. Zum anderen erhöhen sich Ihre Erfolgschancen bei ungewöhnlichen Messmethoden wie etwa Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und auch bei Meldung des Verstoßes durch einen bloßen Augenzeugen.

Wie unterscheiden sich Online-Rechtsdienstleister von regulären Anwälten?

Nicht alle Anbieter von Rechtsbeistand in Verkehrsangelegenheiten sind Rechtsanwälte, sondern viele auch sogenannte LegalTech-Unternehmen, welche teils lediglich mit Anwälten kooperieren und auch sonst einige Besonderheiten aufweisen.

So ist bei Kooperation mit einem Online-Anbieter zunächst einmal nicht zu erwarten, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch in die Kanzleiräume geladen werden. Die Unternehmen der Legal –Tech-Branche haben sich vielmehr auf die massenhafte Abwicklung von Fällen spezialisiert. Viele der anfallenden Tätigkeiten geschehen daher voll- oder auch teilautomatisiert. Zum Kontakt mit dem Mandanten kommt es in der Regel nur im Rahmen der Information über den derzeitigen Verfahrensstand.

Diesem recht unpersönlichen Auftreten steht jedoch auch ein beachtlicher Vorteil gegenüber: Die meisten Online-Rechtsdienstleister bieten zunächst eine kostenlose Prüfung Ihres Bußgeldbescheides an. Anders als bei vielen Rechtsanwälten sind Sie somit nicht gezwungen, Ihr Geld trotz völlig ungewisser Erfolgschancen zu investieren. Fällt die Prüfung der Erfolgsaussichten positiv aus, müssen sie jedoch trotzdem in Vorkasse gehen. Eine Rückerstattung der Kosten durch den Staat erfolgt nur, wenn das Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht.

Reguläre Anwälte nehmen sich Ihrer Angelegenheit hingegen in aller Regel persönlich an und stehen auch für Rückfragen meist jederzeit zur Verfügung. Auch diese bieten zum Teil eine kostenfreie Erstberatung in Sachen Bußgeldbescheid an, trotzdem hat das Mehr an persönlichem Service oft seinen Preis.

Besteht ein solches Angebot nicht, können schon für die Beratung erhebliche Gebühren anfallen. Hinzukommen solche für die außergerichtliche und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung ihrer Angelegenheit. Gerade in simpel gelagerten Fällen lohnt es sich daher oft nicht das Kostenrisiko auf sich zu nehmen, zumal die veranschlagten Gebühren regulärer Anwälte regelmäßig deutlich höher ausfallen, als dies bei Online-Anbietern der Fall ist.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorliegt.  Hier ist eine Deckungspflicht der Versicherung der Regelfall, in den meisten Fällen jedoch mit einem Selbstbehalt von bis zu EUR 150,00. Versicherten ist daher in jedem Fall zu raten, Deckung und Selbstbehalt im Vorhinein mit dem Anwalt oder auch durch einen Blick in die Police abzuklären.

Was kann ein Anwalt oder Online-Rechtsdienstleister für mich erreichen?

Die Antwort auf diese Frage hängt zunächst ganz vom im Raum stehenden Vorwurf und der verhängten Strafe ab. So kann im Falle eines isolierten Bußgeldes etwa das Bußgeld entfallen, wenn der Vorwurf entkräftet wird oder aber auch abgesenkt werden, wenn sich herausstellt, dass die Behörde einen falschen Maßstab angesetzt hat oder mildernde Umstände vorliegen. Gleiches gilt grundsätzlich für verhängte Punkte in Flensburg.

Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, kann dieses entfallen, wenn sich der Vorwurf des Verstoßes als unrichtig erweist. Zudem besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dieses in ein Bußgeld umzuwandeln. Erfolgt eine solche Umwandlung, erhöht sich das verhängte Bußgeld in der Regel auf das Doppelte, wenn nicht sogar das Dreifache des ursprünglichen Betrages. Um überhaupt zu diesem Punkt zu gelangen, bedarf es jedoch triftiger Gründe; ein Rechtsanspruch auf Umwandlung besteht – unabhängig von der beruflichen Nutzung des Fahrzeuges – nicht.

Zusammenfassung

Die Chancen erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, sind für Laien oft kaum einzuschätzen. Gleiches gilt für die Frage, ob es sich lohnt Geld zu investieren und professionellen Rat einzuholen. Einen Ausweg aus dieser schwer überschaubaren Situation bieten vor allem die Angebote einer kostenlosen Prüfung des Bußgeldbescheides seitens vieler Rechtsdienstleister. Auch hier bleibt jedoch das Kostenrisiko für ein weiteres Vorgehen beim Verbraucher.

Besteht eine Verkehrsrechtschutzversicherung, sollte die Deckung im Vorfeld abgeklärt werden. In aller Regel besteht eine Deckungspflicht auf Seiten des Versicherers, oft jedoch mit der Einschränkung eines Selbstbehalts von bis zu EUR 150,00.

Festzuhalten bleibt zudem, dass die Aussagen mancher Anbieter, nach welchen ca. die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, zumindest irreführend erscheinen. Selbst wenn dem so wäre, folgt hieraus nicht, dass in der Hälfte der Fälle kein Bußgeld zu zahlen ist, denn nicht alle Fehler seitens der Behörde lassen den Bescheid nichtig werden. Wie das Bayrische Oberlandesgericht (BayObLG VRS 62, 475) formulierte, bedarf es hierfür vielmehr des Vorliegens besonders krasser Mängel. Entgegen der Darstellung vieler Anbieter bleibt die Nichtigkeit von Bußgeldbescheiden und somit der Entfall des angeordneten Bußgeldes also die absolute Ausnahme.

Fragen und Antworten zum Thema Bußgelder

Werden Bußgelder in mein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen?
Wann verjährt ein Verkehrsverstoß?
Welche Folge hat eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung?
Was passiert, wenn ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlege?
Kann ich einen eingelegten Einspruch wieder zurücknehmen?
Woher weiß ich, welcher Mindestabstand in meinem Bundesland gilt?
Wann kann ein Bußgeld reduziert werden?
Ist der Service von Online-Rechtsdienstleistern auch ohne Rechtsschutzversicherung für mich kostenfrei?
Kann mein Bußgeldverfahren auch mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers abgewickelt werden?
Wann ist ein regulärer Anwalt, statt einem Online-Rechtsdienstleister zu empfehlen?

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