Der BMW-Abgasskandal: So geht es 2024 weiter
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte, dass neben VW, Audi und Co. auch BMW illegale Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Damit ist auch der Münchner Fahrzeughersteller vom Abgasskandal betroffen.
Wir geben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im BMW-Abgasskandal und klären auf, was das für betroffene Verbraucher bedeutet.
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BMW soll mindestens acht seiner Modellreihen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen haben.
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Das KBA leitete im August 2023 ein Verfahren gegen BMW ein. Dem Autobauer drohen damit weitreichende Fahrzeugrückrufe.
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Halter manipulierter BMW-Fahrzeuge haben Anspruch auf Schadensersatz
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Wir vom VSVBB unterstützen Sie im BMW-Abgasskandal. Dafür müssen Sie kein Vereinsmitglied sein.
Wichtige Entwicklungen im BMW-Abgasskandal
Erste Untersuchungen gegen BMW wurden bereits 2018 eingeleitet, nachdem der Verdacht auf illegale Fahrzeugmanipulation durch den Hersteller aufkam. Diese Untersuchungen führten zu Razzien in den Geschäftsgebäuden des Autobauers und endeten mit einem Bußgeld in Millionenhöhe und ersten Fahrzeug-Rückrufen. Zwar bestritt BMW die vorsätzliche Täuschung seiner Dieselfahrzeuge und tut das bis heute noch. Doch die offiziellen Rückrufe durch das KBA sowie unabhängige Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen das Gegenteil.
Interne Bosch-Unterlagen erhärten den Manipulationsverdacht
Im November 2022 veröffentlichte die DUH interne Dokumente von Bosch, die darauf hindeuten, dass mehrere die Manipulation von Diesel-Fahrzeugen auch bei Zulieferern in Auftrag gegeben haben. Neben Unternehmen wie VW, Audi und Daimler wurde auch BMW genannt. Die Dokumente legen nahe, dass insgesamt 44 Methoden entwickelt wurden, um die Abgasreinigung zu manipulieren.
Die Autohersteller verteidigen sich, indem sie behaupten, dass die Abschalteinrichtungen dazu dienen, Motorschäden zu verhindern und daher legal seien. Die Unterlagen von Bosch sprechen jedoch eine andere Sprache. Darin wird unter anderem beschrieben, dass eine Funktion zur Reduzierung der AdBlue-Flüssigkeit unter dem Vorwand des Bauteilschutzes integriert wurde. Dadurch wird eindeutig, dass die Abschalteinrichtungen nicht zum Schutz des Motors, sondern zur Manipulation der Abgaswerte entwickelt und eingebaut wurden.
KBA leitet neues Verfahren im BMW-Abgasskandal ein
Im Januar 2024 wurde öffentlich bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erneut gegen BMW ermittelt. Das formelle Verfahren wurde im August 2023 eingeleitet. Dieses betrifft die Modellreihe X3 Diesel, in der unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet werden. Diese sollen unter anderem dazu führen, dass die Abgasreinigung während der laufenden Klimaanlage und bei bestimmten Außentemperaturen erheblich reduziert wird.
Auch andere BMW-Modelle, stehen aufgrund derselben Abschalteinrichtungen unter erhärtetem Manipulationsverdacht. Dass diese Fahrzeuge ursprünglich für den europäischen Straßenverkehr zugelassen wurden, liegt daran, dass die Klimaanlage während der Prüfung deaktiviert bleibt und die Außentemperaturen innerhalb des Bereichs lagen, in dem die Abschalteinrichtung nicht aktiviert wurde. So fielen die illegalen Abschalteinrichtungen auf dem Prüfstand nicht auf.
BMW drohen Fahrzeug-Rückrufe
In der Vergangenheit endeten ähnliche Abgasskandal-Verfahren, wie das des KBA gegen BMW, mit amtlichen Rückrufen durch die Flensburger Behörde. Experten gehen daher davon aus, dass auch dieses Verfahren voraussichtlich zu einem Rückruf führen wird. Ein solcher Rückruf von Dieselfahrzeugen würde voraussichtlich deutschlandweit etwa 33.000 Fahrzeuge aus den Baujahren 2010 bis 2014 betreffen. Angesichts der Tatsache, dass auch andere BMW-Modelle mit ähnlichen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, könnte jedoch auch eine regelrechte Welle von Rückrufen ausgelöst werden.
Welche Modelle sind vom BMW-Abgasskandal betroffen?
Zahlreiche Modelle aus dem Hause BMW stehen unter erhärtetem Verdacht, illegal manipuliert worden zu sein und damit unerlaubt hohe Emissionswerte zu erreichen.
Nachfolgend sind alle nachweislich vom BMW-Abgasskandal betroffenen Serien und Modelle aufgelistet:
- 3 (2012-2019):
- 320d xDrive, Touring
- 318d, Touring
- 320d Efficient Dynamics, Touring
- 320d GT xDrive
- 320d, Touring
- 325d, Touring
- 4 (2016-2019):
- 420d Gran Coupé
- 5 (2015-2019):
- 520d, Touring
- 525d
- 525d, Touring
- 7 (2012-2019):
- 740d xDrive
- 750d xDrive
- 750Ld xDrive
- M550 (2012-2017):
- M550d xDrive
- MINI (2014-2019):
- Cabrio
- Clubman
- Cooper
- Cooper Countryman
- Countryman
- Coupé
- JCW
- One
- One Countryman
- Paceman
- X1 (2016-2019):
- X1 xDrive18d
- X3 (2010-2019):
- X3 xDrive20d
- X5 (2014-2019):
- X5 xDrive25d
- X5 xDrive40d
Wie funktionieren die Abschalteinrichtungen im BMW-Abgasskandal?
In BMW-Fahrzeugen wurden verschiedene Abschalteinrichtungen entdeckt, die dazu führen, dass die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Eine davon ist das sogenannte Thermofenster, das sicherstellt, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs ordnungsgemäß funktioniert. Unterhalb einer bestimmten Temperatur, die bei rund 18 Grad Celsius liegen soll, funktioniert die Abgasrückführung nur noch eingeschränkt. Bisher blieb diese Form der Abgasmanipulation auf dem Prüfstand unbemerkt, da sich die Temperatur dort in der Regel oberhalb von 18 Grad befindet.
Neben dem Thermofenster wurden auch Abschalteinrichtungen in BMW-Fahrzeugen verbaut, die die Abgasreinigung abhängig von weiteren Faktoren wie Geschwindigkeit und Drehmoment negativ beeinflussen. Zudem haben unabhängige Abgastests ergeben, dass einige BMW-Diesel bei eingeschalteter Klimaanlage unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.
BMW behauptet, dass diese Abschalteinrichtungen ausschließlich dem Schutz des Motors dienen und daher legal seien. Doch selbst der Europäische Gerichtshof ist anderer Meinung und entschied im Rahmen eines Verfahrens zum VW Software-Update im November 2022, dass die Verwendung des Thermofensters illegal ist. Eine solche Einrichtung ist nur dann zulässig, wenn sie unmittelbare Fahrzeugschäden oder Gefahrensituationen verhindert. Dies ist auch bei den Fahrzeugen von BMW nicht der Fall, daher ist die verwendete Abschalteinrichtung als illegal zu bewerten.
Das Software-Update bringt keine Lösung im Abgasskandal
Um die illegale Abschalteinrichtung zu entfernen und die Abgasreinigung zu normalisieren, wurden in zahlreichen Fahrzeugen Software-Updates aufgespielt. Allerdings ergaben Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass die Fahrzeuge selbst nach diesen Updates weiterhin übermäßig hohe Schadstoffmengen ausstoßen – in einigen Fällen sogar mehr als vor dem Update.
Im Fall VW hatte sich zudem herausgestellt, dass selbst das Software-Update illegale Abschalteinrichtungen enthielt. Die eine Manipulationssoftware wurde demnach einfach durch eine andere ausgetauscht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch BMW eine solche Taktik angewendet hat. In diesem Fall wäre das KBA dazu gezwungen, den betroffenen Fahrzeugen die Typengenehmigung zu entziehen, was im schlimmsten Fall zu einer Stilllegung führen könnte.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Verbraucher im BMW-Abgasskandal?
Die vom Abgasskandal betroffenen BMW-Modelle hätten aufgrund der verbauten Abschalteinrichtungen gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Betroffene Fahrzeughalter müssen sich deshalb auf mögliche Rückrufe und im schlimmsten Fall sogar Stilllegungen ihrer Fahrzeuge gefasst machen. Als Folge davon haben sie das Recht, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Immerhin hätten sie das Fahrzeug möglicherweise nicht gekauft, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.
Wer vom BMW-Abgasskandal betroffen ist, hat sie Möglichkeit, rund 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung geltend zu machen. Das Fahrzeug kann dabei behalten werden.
Eine zweite Option ist die Rückabwicklung des Fahrzeugs. BMW ist hierbei zur Rücknahme des Autos verpflichtet und muss dem Halter im gleichen Zuge eine Entschädigung zahlen, die sich am Kaufpreis orientiert. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt hierbei unter anderem von den bisher zurückgelegten Kilometern ab und variiert somit stark von Fall zu Fall. Erfahrungsgemäß liegt der Schadensersatzsumme jedoch über dem aktuellen Gebrauchtwagenwert des Fahrzeugs. Somit erhält der betroffene Fahrzeughalter immer noch mehr zurück, als er mit einem Weiterverkauf einnehmen würde.
Wie hilft mit der VSVBB im BMW-Abgasskandal?
Wir vom VSVBB prüfen für Sie kostenlos, ob Ihr Fahrzeug illegal manipuliert wurde. Hierfür müssen Sie lediglich unser Formular ausfüllen und uns ein paar wichtige Eckdaten zu Ihrem Fahrzeug mitteilen. Im Anschluss klären wir Sie gern zu Ihren Möglichkeiten im Abgasskandal auf. Da wir als gemeinnütziger Verein selbst keine Schadensersatzansprüche durchsetzen können, greifen wir hierfür auf unser Netzwerk an Partneranwälten zurück.
Sämtliche kooperierende Rechtsdienstleister wurden vorab von uns geprüft und bieten zudem eine risikofreie Rechtsdurchsetzung an. Die Kosten für eine Schadensersatzklage werden hierbei von der Rechtsschutzversicherung getragen, sollte diese bestehen. Wer nicht versichert ist, kann auf die Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt sämtliche Gerichtskosten und behält nur im Erfolgsfall einen Teil der Rückerstattung als Provision ein.
Der VSVBB verfolgt im Übrigen keine wirtschaftlichen Interessen und verdient als gemeinnütziger Verein nichts an Ihrem Verfahren. Wir verfolgen mit unserer Arbeit das Ziel, Verbraucher über ihre Rechte aufzuklären und ihnen risikofrei zur Gerechtigkeit zu verhelfen.
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