Temu – viele Produkte auf der Plattform sind nicht sicher 

2. September 2024
Über die Online-Plattform gelangen eine Vielzahl chinesischer Produkte in die EU, welche den hiesigen Sicherheits- und Umweltstandards nicht entsprechen. 

Online Billig-Plattformen wie Temu und Shein erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Beide Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass diese ihre  Kunden direkt mit chinesischen Händlern zusammenbringen. Selbst verkaufen die Plattformen allerdings nichts.   

Zunehmend zeigt sich nun jedoch, dass einige der Produkte aus Fernost hier oftmals gar nicht verkauft werden dürften. 

Temu einer der größten Online-Händler weltweit  

Die in den USA ansässige Shopping-Plattform Temu erlebte seit ihrer Gründung 2022 einen rasanten Aufstieg. Mittlerweile gehört die Plattform mit einem chinesischen Mutterkonzern zu den größten Shoppingplattformen der Welt.  

Grundkonzept des Anbieters ist es, Verbraucher in den USA und Europa die Möglichkeit zu geben direkt von Händlern und Herstellern in China zu kaufen. Eigene Lager oder Waren besitzt die Plattform nicht, sondern tritt vielmehr allein als Vermittlerin auf.  

Ähnlich wie auf der bekannten Plattform Aliexpress, sind auf Temu vor allem Produkte zu extrem günstigen Preisen zu erwerben. Dies jedoch oft zu Lasten der Qualität der Waren. 

Stromschläge, gefährliche Schadstoffe und fehlende Kennzeichnungen 

Bei Verbraucherschutzbehörden und EU-Kommission häufen sich mittlerweile Beschwerden über Produkte von der Plattform mit gefährlichen Schadstoffen sowie über Stromschläge und fehlende CE-Kennzeichnungen. 

Viele der in Rede stehenden Produkte dürften überhaupt nicht innerhalb der EU vertrieben werden. Da Temu allerdings nicht als Verkäufer auftritt, ist die Plattform nicht dafür verantwortlich die Einhaltung der EU-Produktstandards zu überprüfen. 

Lediglich, wenn Temu bekannt wird, dass ein Verkäufer gegen geltendes Recht verstößt, besteht die Verpflichtung den jeweiligen Verkäufer von der Plattform zu bannen. Gemäß dem europäischen Digital Services Act (DSA) müssen die Betreiber jedoch die auf der Plattform werbenden Händler identifizieren können und stichprobenartig überprüfen.  

Bisher nur wenig Druck auf die Plattform seitens der Behörden 

Oftmals scheitert der Online-Marktplatz jedoch bereits an diesen vergleichsweise geringen Anforderungen.  

In vielen Fällen, bei welchen ein Verstoß gegen EU-Produktvorgaben festgestellt wird, stellte sich im Rahmen der anschließenden Ermittlungen heraus, dass der jeweilige Händler unter falschen Angaben agierte. Praktisch lässt sich in solchen Fällen also nicht feststellen, wer das Produkt überhaupt verkauft hat. 

Wie schwerwiegend dies sein kann zeigt sich, wenn man bedenkt, dass ein unsicheres Produkt zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen kann. Ist der Verkäufer in einem solchen Fall unbekannt, hat der Verletzte auch niemanden, an den sich dieser für den Ausgleich wenden kann. 

Obwohl der Kommission vielfältige Möglichkeiten bis hin zu empfindlichen Strafen zustehen, wurde diese bisher nicht gegen die Plattformbetreiber tätig. 

Zusammenfassung  

Schwerwiegende Vorfälle, wie Körperschäden durch unsichere Elektroprodukte müssen klare Konsequenzen durch die Verbraucherschutzbehörden nach sich ziehen. 

Bisher, ist genau das jedoch nicht der Fall. Vielmehr erobern Plattformen mit kaum geprüften Produkten weiter Marktanteile. Der VSVBB fordert hier ein schnelles und deutliches Eingreifen, um Konsumenten zu schützen.