Sammelklage gegen Vodafone 

12. Mai 2024
Der Telefonanbieter Vodafone erhöhte 2023 die Preise für bestimmte Tarife einseitig. Verbraucherschützer halten die Erhöhungen für unrechtmäßig und erhoben daher Sammelklage. Verbraucher können sich nun zu dieser anmelden. 

Vodafone überraschte im vergangenen Jahr ganze zehn Millionen Kunden mit einer Preiserhöhung im Bereich Internet und Festnetz. Die Art, auf welche diese von statten, ging, war laut Verbraucherschützern nicht rechtens. Für betroffene Verbraucher besteht nun die Möglichkeit sich einer entsprechenden Sammelklage gegen die Erhöhungen anzuschließen.  

Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden 

Grund für die aktuelle Klage ist, dass der Anbieter Vodafone die Preise für bestimmte Tarife um fünf Euro angehoben hat und dies einseitig tat – also ohne Zustimmung der Kunden. 

Die Konstellation reiht sich somit in eine Reihe von ähnlichen Verfahren und Fällen ein. Seit dem Bankgebühren-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) steht nämlich fest, dass Änderungen grundlegender Vertragskonditionen – wie etwa auch des Preises einer Leistung – nicht einseitig von Unternehmen angepasst werden können. 

Banken, Fitnessstudios und nun auch Vodafone haben trotz dieser Grundsatzentscheidung immer wieder versucht, Preiserhöhungen trotzdem ohne Zustimmung der Kunden festzulegen.  

Klausel in den AGB nicht ausreichend 

Alle der betroffenen Unternehmen haben sich bei den Erhöhungen auf Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen. In diesen wird meistens festgelegt, dass das Unternehmen die Gebühren in bestimmten Fällen einseitig erhöhen kann. Will der Kunde dies nicht, muss dieser widersprechen. 

Obwohl der BGH dieser Praxis bereits einen Riegel vorschob, kommen vergleichbare Fälle immer wieder auf. So nun auch bei Vodafone. 

Klageregister eröffnet 

Wer einen Vertrag mit der Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West GmbH für Festnetz- oder Internet innehat, diese aus der Wand bezieht und im letzten Jahr eine Preiserhöhung von fünf Euro erhalten hat, ist von dem aktuellen Fall betroffen.  

Gehören auch Sie dazu, können Sie sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz einschreiben. Hiermit nehmen Sie an der Sammelklage teil und erhalten im Falle des Obsiegens die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Es ist allerdings auch ohne eine Registrierung davon auszugehen, dass Vodafone überzahlte Beiträge an Sie erstattet oder verrechnet, wenn das Unternehmen vor Gericht unterliegt. 

Zusammenfassung 

Immer wieder versuchen Unternehmen mit einseitigen Preiserhöhungen steigende Kosten zu decken. Dies, obwohl die Unrechtmäßigkeit einer solchen Handhabung bereits seit langem feststeht. 

Mit der Sammelklage steht Verbrauchern nun endlich ein wirksames Mittel zur Verfügung, um gegen solche Praxen vorzugehen.