Reiseveranstalter FTI ist insolvent – was bedeutet das für Verbraucher 

9. Juni 2024
Der Reiseveranstalter FTI, einer der beliebtesten Reiseveranstalter Deutschlands, ist bankrott. Für Reisende, die über den Anbieter gebucht haben, hat dies teils massive Auswirkungen. 

Der Reiseanbieter FTI ist der drittgrößte Reiseveranstalter Deutschlands. Dessen Produktpalette reicht von klassischen Pauschalreisen, über den Betrieb von Hotels bis hin zur Vermietung von Fahrzeugen. Für Touristen, welche über den Konzern gebucht haben, stellen sich durch die plötzliche Mitteilung eine Vielzahl von Fragen. 

Reisekonzern mit vielen Marken 

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die GmbH dient als Obergesellschaft des FTI-Konzerns, zu welchem neben FTI selbst auch bekannte Marken wie 5 vor Flug; Big Xtra GmbH sowie FTI-Cars und Cars und Camper gehören. 

Als Reiseveranstalter bietet FTI Pauschalreisen an, betreibt jedoch ebenso Hotels oder vermittelt, etwa über 5 vor Flug, Tickets für Flugreisen. Oft steht FTI auch hinter Reiseangeboten ohne, dass der Kunde dies mitbekommt. Gerade bei Reisen, die in Supermärkten gekauft wurden, lohnt sich hier der Blick ins Kleingedruckte. 

Konsequenzen für Betroffene hängen von der Art der Reise ab 

Welche Konsequenzen die Pleite für Betroffene hat, hängt davon ab, was gebucht wurde. Trat FTI etwa lediglich als Vermittler auf – wie regelmäßig bei Flugreisen über 5 vor 12 – bleibt das Ticket schlicht bestehen.  

Für Pauschalreisen besteht eine Versicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser übernimmt sowohl die planmäßige Beendigung bereits angefangener Reisen als auch die Erstattung von Anzahlungen geplanter Pauschalreisen. 

Wer unter die Sicherung fällt hat bei der Buchung meist einen Sicherungsschein ausgehändigt oder übersandt bekommen. Ansonsten gilt jedoch grundsätzliche jede Reise, die aus mindestens zwei verschieden Reiseleistungen besteht (meist Transport + Unterkunft) und zu einem Gesamtpreis verkauft wurde, als Pauschalreise. Solche fallen sämtlich unter den Versicherungsschutz. 

FTI will so viele Reisen wie möglich noch durchführen 

Auch Urlauber die eigentlich nicht unter die Absicherung des DRSF fallen, dürfen auf Unterstützung hoffen.  

FTI selbst hat zunächst angekündigt so viele Reisen wie möglich selbst noch zu Ende zu bringen. Zudem sollen für den Zeitraum ab dem 10. Juni bereits gebuchte Reisen weitestmöglich noch durchgeführt werden. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste der Konzern lediglich sämtliche Reisen mit Buchungsdatum zwischen 05. und 10. Juni sofort stornieren. 

Der DRSF hat zudem auch für grundsätzlich nicht von diesem zu deckende Rückholungen und Rückzahlungen Hilfestellungen angekündigt. Gleiches gilt für das Auswärtige Amt, welches gestrandete Urlauber zurückholt. 

Wer Benachrichtigung über eine Stornierung im Zuge der Insolvenz erhält, sollte daher schleunigst abklären, ob und wann es zu einer Rückzahlung kommt bzw. ob der DRSF entstehende Kosten übernimmt.  

Zusammenfassung 

Die Insolvenz der FTI-Gruppe trifft viele Verbraucher mitten in einer Zeit, welche eigentlich der Entspannung dienen soll. Oftmals kann der eigene Urlaub jedoch trotz der schlechten Nachrichten wie geplant beendet oder auch angetreten werden. 

Essenziell bleibt hier die eigene Situation frühzeitig mit dem Veranstalter und der DRSF abzuklären.