Project Immobilien – was Anlegern bei Insolvenzen droht 

28. August 2023
Die Insolvenzanträge einiger Firmen aus der bayrischen Project Immobilien Gruppe lösten bei vielen Anlegern einen Schock aus. Der VSVBB klärt auf, was Anlegern bei Insolvenzen droht. 

Einige der bayrischen Project Immobilien Gruppe zugehörige Firmen haben in den letzten Wochen Insolvenz angemeldet. Während die börsennotierten Fonds des Konzerns derzeit zwar noch liquide sind, stellen sich viele Anleger bereits die Frage, was eine Pleite für ihr Investment bedeuten würde. 

Baubranche stark von Inflation und steigenden Zinsen betroffen 

Grund für die Insolvenzanträge der Teilunternehmen ist die derzeitige Lage am Immobilienmarkt sowie in der Baubranche. 

Die starke Inflation der letzten Jahre hat sich hier sowohl in Form der gestiegenen Preise für Baumaterial als auch und vor allem durch die Erhöhung der Kreditzinsen seitens der kreditgebenden Banken stark ausgewirkt. 

Sogenannte Projektentwickler, welche die Umsetzung von Großprojekten oft nahezu allein übernehmen, leiden hierunter überdurchschnittlich. Diese Firmen – zu den auch die Project Immobilien Gruppe gehört – sind durch langfristige Verträge, Fertigstellungsverpflichtungen und einen hohen finanziellen Einsatz besonders empfindlich für Kostensteigerungen. 

Fonds derzeit noch liquide 

Trotz der Insolvenz einiger Teilunternehmen der Gruppe sind die Fonds der Project Immobilien Gruppe derzeit sämtlich noch liquide. Trotz dessen stoppten die Fonds teilweise sämtliche Ausschüttungen. Dies sei nach eigener Aussage nötig, um die Auswirkungen der Insolvenzen auf das eigene Geschäft zu bewerten. 

Für die Anleger selbst sind eben diese Auswirkungen jedoch kaum abzusehen, auch da das weitläufige Firmengeflecht des Konzerns für den Laien nur schwer durchschaubar ist. 

Bei Insolvenzen kommen Anleger oft zuletzt 

Sollten die derzeitigen Entwicklungen tatsächlich zur Insolvenz der Fondsprodukte führen, so stehen die Chancen für betroffene Anleger auf eine Entschädigung schlecht. 

Anders als bei der Insolvenz von Banken, gibt es im Kapitalmarktrecht für Aktienwertpapiere keinen staatlichen Einlagenschutz. Geht ein börsennotiertes Unternehmen, beziehungsweise ein Fonds, insolvent, trifft dies Kleinanleger daher in der Regel hart. 

Anders als Kreditgeber und Kooperationspartner verfügen diese nämlich über keinerlei Sicherheiten oder sogenannte Rangabreden. Hieraus folgt, dass Kleinanleger zu den letzten gehören, die aus der Insolvenzmasse – also aus der Menge des verbliebenen Vermögens – bedient werden. 

Aktienverkauf und Schadensersatzansprüche möglich 

Noch vor der Insolvenz bleibt Anlegern der Verkauf der Papiere regelmäßig möglich. Häufen sich allerdings bereits Gerüchte über die Schieflage des Unternehmens, sind hier entsprechende Kursverluste hinzunehmen. 

Wer hingegen nach einer Insolvenz auf Schadensersatzansprüche hofft, wird oft enttäuscht. Solche kommen nämlich zum einen nur dann in Frage, wenn: 

  • Die Unternehmensführung pflichtwidrig zu spät über die Schieflage des Unternehmens berichtete, oder  
  • im Rahmen des Managements schwerwiegende Fehler begangen hat. 

Zum anderen stellt sich jedoch, auch wenn dies zutrifft, das Problem, dass auch Schadensersatzansprüche oft nicht mehr aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. Es besteht also auch bei bestehenden Ansprüchen die Gefahr leer auszugehen. 

Zusammenfassung  

Die Nachrichten um die Project Immobilien Gruppe geben erneut Hinweis auf die hohen Risiken, die mit dem Kauf von einzelnen Aktien verbunden sein können. Noch ist allerdings nicht abzusehen, ob auch die Fonds der Gruppe tatsächlich betroffen sein werden.  

Sollte es dazu kommen, hätten die Einzelanleger höchstwahrscheinlich das Nachsehen. Für Anleger gilt es daher, sich möglichst umgehend zu informieren und die Verluste bei Verkauf gegen das Risiko einer Insolvenz abzuwägen.