Postbank – Ärger um IT-Probleme dauert an 

17. September 2023
Nachdem die Postbank zum Jahreswechsel ein IT-Update umsetzen wollte, funktioniert vieles im Privatkundengeschäft nicht mehr oder nur mit großen Verzögerungen. Postbankkunden bringt dies teils in eine prekäre Lage. 

Beschwerden von Postbankkunden in Form von Gerichtsverfahren und Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) häufen sich derzeit rapide. Grund sind Fehlfunktionen der IT-Software des Geldinstitutes, welche vor allem für Privatkunden spürbare Auswirkungen haben. 

Teilweise kein Online-Banking möglich 

Die Postbank ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank. Um Kosten zu minimieren, sollten daher zum Jahreswechsel die IT—Systeme der beiden Geldhäuser zusammengelegt werden.  Für Postbankkunden bedeutete dies zunächst, dass diese zwischen dem 30. Dezember 2022 um 17 Uhr und dem 2. Januar 2023 um 14 Uhr nicht auf ihr Online-Banking zugreifen konnten. 

Hiermit hörte der Ärger jedoch leider nicht auf, denn die nach früheren Angaben der Bank erfolgreich abgeschlossene Migration entpuppte sich schnell als in vielerlei Hinsicht fehlgeschlagen. Neben der Implementierung der Software als solcher unterschätze die Postbank nach Einschätzung von Bankexperten scheinbar auch den mit der Systemzusammenlegung verbundenen Personalaufwand. 

Kunden kriegen dies vor allem zu spüren, wenn der Zugriff auf das Online-Banking – wie nun bereits wiederholt vorgekommen – nicht möglich ist. Auch die Bearbeitung eingereichter Aufträge verzögert sich teilweise erheblich. 

Da Überweisungen oft fristgerecht vorgenommen werden müssen, kann dies ernste Konsequenzen für betroffenen Postbankkunden haben. Vermutlich aufgrund solcher Folgen verdreifachte sich die Zahl der Klagen am Landgericht Bonn – dem Gericht am Sitz der Postbank – allein von August des letzten bis zum September dieses Jahres.  

Verzögerung bei Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten 

Besonders prekär wirken sich die derzeitigen Probleme zudem auf Kunden aus, welche aufgrund von Schulden ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto benötigen oder besitzen. 

Ein solches wird dann gebraucht, wenn das eigene Konto aufgrund von offenen Forderungen gesperrt wurde. Um zu verhindern, dass auch grundlegende Rechnungen nicht mehr abgebucht werden, können Betroffene ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. In diesem Fall kann monatlich trotz der offenen Forderungen über einen Betrag in Höhe des Existenzminimums verfügt werden. 

Derzeit nimmt die Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung und auch Aufhebung solcher Konten bei der Postbank eine erhebliche Zeit in Anspruch. Da Betroffene im Zeitraum bis zur Einrichtung oft überhaupt nicht über ihr Geld verfügen können, sind die Folgen oft gravierend und münden nicht selten in einer weiteren Anhäufung von Schulden. 

Schadensersatz und Beschwerde möglich 

Betroffenen, welchen durch die misslungene Systemintegration ein Schaden entstanden ist, steht ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser muss jedoch oft eingeklagt werden, da die Postbank entsprechende Forderung Stand jetzt keineswegs bereitwillig zahlt. 

Neben der Geltendmachung solcher Ansprüche besteht zudem die Möglichkeit der Beschwerde an die BaFin. Eine solche kann über das auf deren Internetpräsenz verfügbare Beschwerdeformular eingereicht werden. 

Zusammenfassung 

Die gescheiterte Systemzusammenführung der Post- und der Deutschen Bank zeitigt eine Vielzahl schwerwiegender Konsequenzen für Verbraucher. Da nicht jeder Kunde einen erlittenen Schaden auch tatsächlich einklagt, dürfte dieses Missmanagement jedoch in vielen der Fälle ohne Folgen für das Institut bleiben.  

Es bleibt zu hoffen, dass die Postbank bestehende Ansprüche angesichts künftiger Gerichtsurteile auch ohne langwierige Gerichtsverfahren anerkennt.  

Einen konkreten Zeitpunkt für die Bereinigung der bestehenden Probleme konnte die Bank derzeit noch nicht nennen.