Online-Glücksspielrückerstattungen – Paukenschlag des OLG München 

29. Oktober 2022
Mit seinem Beschluss vom 20. September sorgte das Oberlandesgericht (OLG) München für Aufsehen. Erstmals beschloss nun auch ein OLG, dass Glücksspielrückerstattungen auch möglich sind, wenn der Spieler um die Illegalität des Angebotes wusste. 

Rückerstattungen im Rahmen von Online-Glücksspiel beschäftigen die deutschen Gerichte nun schon seit einigen Jahren. Denn immer mehr Verbraucher – welche Verluste im Online-Glücksspiel zu beklagen haben – werden sich darüber bewusst, dass die Casinos keineswegs legal agierten und fordern ihr Geld deshalb zurück. 

Grundsatz: keine Rückerstattung bei Kenntnis der Illegalität 

Online-Glücksspiel war noch bis zum Juli 2021 mit nur wenigen Ausnahmen illegal. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) knüpft an die Illegalität die Unwirksamkeit der Verträge zwischen Spieler und Online-Anbietern (§ 134 BGB). Sämtliche im Rahmen des unwirksamen Vertrages vereinnahmten Summen, können daher zurückverlangt werden (sog. Kondiktionsanspruch). 

Eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip bildet jedoch die Konstellation, in welcher die zurückfordernde Vertragspartei um die Illegalität des Vertrages wussten. Hier sieht das BGB grundsätzlich keine Veranlassung, den Betroffenen zu schützen und billigt diesem daher auch keinen Rückforderungsanspruch zu. 

Die Entscheidung des OLG München  

Das OLG München wich nun jedoch von genau dieser Regelung ab. In dessen Beschluss vom 20. September dieses Jahres (Az. Az. 18 U 538/22) entschied das Gericht, dass in Bezug auf Online-Glücksspielverluste auch die Kenntnis des Spielers einer Rückerstattung nicht im Wege stehe. 

Die zweithöchste Zivilinstanz begründete seine Entscheidung damit, dass das Verbot des Online-Glücksspiels einzig und allein die Spieler vor den potenziell ruinösen Angeboten schützen soll. Gerade diese dürfen jedoch daher nicht in Folge der Norm auf ihren Verlusten sitzen bleiben, während der illegal agierende Anbieter bereichert wird. 

Eine weitere Besonderheit des Beschlusses ist dessen Endgültigkeit. Obwohl das Oberlandesgericht als erstes OLG in dieser Weise über eine solche Konstellation entschied, lies es die Revision zum Bundesgerichtshof – der obersten Zivilinstanz – nicht zu. 

Eine Möglichkeit die Entscheidung des OLG Münchens nun doch noch zu kippen, besteht also nicht. 

Wann kann ich Verluste zurückfordern? 

Die absolute Mehrheit der Online-Casinos agierte vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 ohne die notwendige Erlaubnis und somit illegal.  

Nach dem Auslaufen des letzten Glücksspielstaatsvertrages vor mehr als zehn Jahren reglementierte nämlich nur Schleswig-Holstein Online-Glücksspiel in Deutschland. Das Bundesland erteilte einer Handvoll Anbietern Glücksspiel-Lizenzen. Diese durften ihre Dienste jedoch nur Einwohnern des norddeutschen Bundeslandes anbieten. 

Wer in den vergangenen Jahren online Geld beim Glücksspiel verloren hat, kann sich diese Verluste der letzten zehn Jahre daher in vielen Fällen erstatten lassen.  

Zusammenfassung 

Die Entscheidung des OLG Münchens sendet ein weiteres positives Signal in Sachen Glücksspielrückerstattungen. Illegal agierende Online-Anbieter können und dürfen unter keinen Umständen vereinnahmte Gewinne schlicht einbehalten, sondern müssen diese sämtlich an die geschädigten Verbraucher auskehren. 

Falls auch Sie von in den letzten Jahren Geld im Online-Glücksspiel verloren haben, bietet Ihnen der VSVBB gern und kostenlos weitere Informationen zum Thema Glückspielrückerstattungen. Tragen Sie sich hierfür einfach in unser Formular ein und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. 

 

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