Grundsteueranpassung – Millionen Verbraucher legen Einspruch ein
Die Anpassung der Grundsteuer betrifft mit ganzen 36 Millionen Grundbesitzern – auch wenn diese Zahl Firmen umfasst – einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Im Zuge dieser Anpassung musste jeder der Betroffenen einen Fragebogen ausfüllen und erhielt beziehungsweise erhält nun einen sogenannten Grundsteuerfestsetzungsbescheid.
Zwar enthält der Bescheid selbst noch keinen konkreten Betrag, trotz dessen erhoben bereits Millionen von Bürgern Einspruch gegen diesen.
Bundesverfassungsgericht erklärte vorheriges Modell für verfassungswidrig
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. April 2018 (Az. 1 BvL 11/14) erkannte dieses die Grundsteuerbemessung in Ihrer vorhergehenden Ausgestaltung für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber zur Neuauflage.
Der Grund für das hierhingehende Urteil, welchem ganze fünf Verfahren zugrunde lagen (zwei Verfassungsbeschwerden und drei sogenannte Richtervorlagen), lässt die Frage aufkommen, wie sich das Gesetz überhaupt so lang halten konnte.
Bis heute wird die Grundsteuer nämlich anhand von Grundstückswerten bemessen, welche zuletzt im Jahr 1964 für Westdeutschland und sogar 1935 für Ostdeutschland tatsächlich festgestellt wurden. Seitdem wurden diese zwar rechnerisch anhand eines vorgegebenen Faktors angepasst, eine Neufeststellung der Werte erfolgte jedoch nicht.
Vielerorts lagen die zugrundeliegenden Werte daher völlig abseits der tatsächlichen Verhältnisse. Das BVerfG erklärte das bisherige Modell daher für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber ganze sieben Jahre Zeit, um ein neues Modell zu etablieren.
Bund reagierte mit Modellgesetz
Grundsätzlich ist die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer Ländersache. Der Bund reagierte auf das Urteil des BVerfG jedoch mit einem Mustergesetz (sog. Bundesmodell). Dieses wurde von sämtlichen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg übernommen. Die Bundesländer, welche sich nicht anschlossen, verabschiedeten jeweils leicht angepasste Bemessungsgrundlagen.
In der Folge der Anpassung wurden sämtliche Grundbesitzer zur Einreichung einer sogenannten Feststellungserklärung zur Grundsteuer (sog. Grundsteuererklärung) aufgefordert. Anhand dieser erteilen die Finanzämter Bescheide über die Grundsteuerwertfestsetzung.
Der aus diesen hervorgehende Wert ist maßgeblich für die ab 2025 fällige Grundstückssteuer.
Millionenfache Einsprüche trotz unklarem Effekt
In den Grundsteuerwertfestsetzungsbescheiden nicht enthalten ist die Höhe der zukünftig fälligen Grundsteuer. Diese hängt neben dem Bescheid nämlich zudem von weiteren Faktoren (etwa dem sogenannten Hebesatz) ab, welche jeweils erst noch durch die Gemeinden beschlossen werden müssen.
Ob die Änderung im Einzelfall zu einer Erhöhung oder einem Absinken der eigenen Steuerlast führt, kann daher derzeit nur erahnt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei der Anpassung nicht um eine Steuererhöhung. Die Einnahmen der Länder und Gemeinden müssen nach dieser daher mehr oder weniger gleich hoch ausfallen.
Trotz dieser Unklarheiten legten bereits Millionen von Betroffenen Einspruch gegen die Bescheide ein. Dies auch aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit und Werbekampagnen seitens einiger Anwaltskanzleien, welche auch die neue Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig halten.
Weitere Einsprüche kaum sinnvoll
Verkannt wird hierbei, dass die Einlage weiterer Einsprüche kaum sinnvoll erscheint, denn die Finanzbehörden entscheiden über diese oftmals gar nicht, sondern stellen die Verfahren ruhend. Eine Entscheidung über den eigenen Fall gilt es also kaum zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass eine – zu erwartende – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für alle Betroffenen gilt, scheint nur schwer nachvollziehbar, warum trotzdem vielerorts weiterhin für die Einlage von Einsprüchen geworben wird.
Einen Einfluss auf die – erst ab 2025 bestehende – Zahlungspflicht hat der Einspruch zudem ebenso wenig, wie dieser – im Falle eines positiven Urteils des BVerfG – zu einer Rückzahlungspflicht der Finanzämter führt.
Zusammenfassung
Die Neuauflage der Grundsteuerbemessung genießt – nicht zuletzt aufgrund der großen Zahl von Betroffenen – große Aufmerksamkeit. Unabhängig von der Berechtigung der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bemessungsgrundlage, sollten Verbraucher zumindest keine zusätzlichen Kosten auf sich laden, um mit Hilfe von Rechtsdienstleistern Einspruch einzulegen.
Sowohl wenn eine Einspruchsvorlage aus dem Internet genutzt als auch wenn schlicht abgewartet wird, bleibt ein zukünftiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.