Gasumlage – was Verbraucher erwartet
Viele Verbraucher befürchten angesichts der ständig steigenden Energiekosten und der nun noch zusätzlich fällig werdenden Gasumlage kaum noch tragbare finanzielle Mehrbelastungen. Auch von politischer Seite gibt es Kritik, denn nach der derzeitigen Ausgestaltung der Gasumlage könnten auch gut dastehende Energielieferanten von der Umlage profitieren. Der VSVBB erklärt, was es mit der umstrittenen Regelung auf sich hat.
Warum kommt die Umlage?
Konzerne, die ihr Geld vor allem mit dem Import von russischem Gas verdient haben, stehen aufgrund der Sanktionierung russischer Produzenten sowie der explodierenden Preise am Gasmarkt teils kurz vor dem Aus. Diese müssen Erdgas oft zu horrenden Preisen einkaufen, jedoch aufgrund von Bestandsverträgen zu den alten, viel niedrigeren Preisen abgeben.
Eine Insolvenz der Unternehmen wäre nicht nur für diese, sondern auch für die Sicherheit der Gasversorgung eine Katastrophe. Ein Ersatz für die oft jahrzehntelangen Marktführer ist nämlich nicht in Sicht.
Um die flächendeckende Gasversorgung weiterhin sicherzustellen, beschloss die Bundesregierung daher schon im Juli dieses Jahres die sogenannte Gasumlage in Form einer Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Hiermit gemeint ist ein Aufpreis von 2,4 Cent pro Kilowattstunde, welcher an die strauchelnden Produzenten weitergegeben soll. Laut Gesetz soll die Umlage zum 01. Oktober in Kraft treten.
Aufgrund der starken Kritik, sind derzeit jedoch sowohl Anpassungen des Gesetzes als auch eine Verschiebung des Inkrafttretens im Gespräch.
Für wen gilt die Gasumlage?
Grundsätzlich ist die Gasumlage sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen verbindlich. Bei Mietern, die keinen eigenen Gasvertrag haben, wird die Umlage durch den Vermieter gezahlt. Dieser kann die gestiegenen Kosten jedoch in Form der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.
Flüssiggas- und Fernwärmekunden sind nicht direkt von der Umlage betroffen. Allerdings kriegen auch diese die erhöhten Kosten gegebenenfalls in Form von deutlich ansteigenden Strompreisen zu spüren, denn nicht selten wird auch Strom durch die Verbrennung von Erdgas produziert. Für sowieso schon Betroffene Verbraucher ergibt sich hier eine Doppelbelastung.
Mit welchen Mehrkosten müssen Verbraucher rechnen?
Da die Umlage pro Kilowattstunde anfällt, lassen sich die zu erwartenden Mehrkosten gut schätzen. So hat eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von ca. 20.000 kWh mit Mehrkosten von 438,00 Euro, ein Zweipersonenhaushalt mit 8.000 kWh mit 193,50 Euro ein Singlehaushalt bei 5.000 kWh mit ca. 120,00 Euro Mehrkosten pro Jahr zzgl. Mwst. zu rechnen.
Nicht inbegriffen in dieser Rechnung sind die zusätzlich steigenden Preise für das Erdgas selbst sowie die gesteigerten Strompreise. Letztere wirken sich neben den Haushaltskosten auch auf die Kosten für Lebensmittel und andere Konsumgüter aus. Nimmt man sämtliche in den Blick, können die Mehrkosten daher schnell einen vierstelligen Bereich erreichen.
Entlastung durch Steuersenkung
Um die notwendige Versorgung mit Gas bezahlbar zu halten, hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf zur Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent auf den Weg gebracht. Diese soll in den kommenden Wochen durch die Fraktionen in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden.
Laut Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz erwarte die Bundesregierung, dass die hierdurch sinkenden Preise eins zu eins an die Bürger weitergegeben werden.
Wie bereits die Senkung der Kraftstoffsteuer gezeigt hat, bedarf es jedoch strikter Regelungen, um eine solche Weitergabe auch tatsächlich durchzusetzen. Ob der derzeitige Entwurf dieser Erwartung gerecht wird oder die Konzerne die Absenkungen gar freiwillig weiterreichen, bleibt abzuwarten.
Sollten dies der Fall sein, vermindert sich die Belastung durch die Gasumlage zumindest für den eigenen Verbrauch an Erdgas deutlich.
Gasumlage stößt auf starke Kritik
Die Gasumlage stößt jedoch nicht nur aufgrund der Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger auf deutliche Kritik. So macht vor allem die Opposition deutlich, dass auch gut dastehende Energielieferanten von der Umlage profitieren könnten. Dies könne vor allem dann der Fall sein, wenn Unternehmen Gelder aus den Umlageeinnahmen fordern, die zwar in ihrer Gassparte ein Minus erwirtschaften, sonst jedoch Gewinne einfahren.
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat hier bereits Nachbesserung angekündigt.
Zusammenfassung
Vieles rund um die Gasumlage ist noch unklar und dies, obwohl wir uns bereits im September befinden und die Temperaturen langsam sinken. Solange noch nicht vorherzusehen ist, welche Mehrkosten konkret auf den einzelnen Haushalt zukommen, sollten – wenn möglich – finanzielle Rücklagen für Energiekosten gebildet werden.
Der VSVBB fordert hier schnelle und klare Entscheidungen von Seiten des Bundes sowie größtmögliche Entlastungen für Verbraucher und Verbraucherinnen, welche sich angesichts von Inflation und stetig steigender Energiesorgen oft bereits kaum tragbaren finanziellen Belastungen gegenübersehen.