Gas- und Strompreise fallen wieder – lohnt sich jetzt der Wechsel? 

19. Februar 2023
Aktuell können Verbraucher wieder fallende Preise bei den Gas- und Stromanbietern beobachten. Aufgrund der gesetzlichen Preisbremse ist ein Wechsel zum günstigeren Anbieter jedoch nicht immer von Vorteil.  

Wer derzeit über einen Wechsel des Strom- oder Gasanbieters nachdenkt, sollte nicht lediglich den bestehenden Preisunterschied beachten. Aufgrund der zu März dieses Jahres in Kraft tretenden Gas- und Strompreisbremse, könnten Verbraucher nämlich selbst beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter draufzahlen. 

Drastische Preisanstiege in Folge des Angriffs auf die Ukraine 

Schon seit der allmählichen Anbahnung des Ukrainekrieges erhöhten sich die Preise für Energie in Form von Strom und Gas rasant. So stieg der Preis für Strom von durchschnittlich 31,89 Cent/kWh im Jahr 2021 auf ganze 48,20 Cent kWh/h im Januar 2023 an. Mit 0,586 Cent/kWh erreichte dieser jedoch bereits im August 2022 seinen bisherigen Höchststand. 

Auch bei den Erdgaspreisen war mit einem Anstieg von durchschnittlich 7,06 Cent/kWh im Jahr 2021 auf ganze 20,04 Cent/kWh im Januar 2023 fast eine Verdreifachung der Preise zu beobachten. 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, verabschiedete die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Neben Einmalzahlungen sowie einer Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent, umfasst dieses auch eine sogenannte Strom- und Gaspreisbremse. Diese tritt zu März 2023 in Kraft und gilt dann rückwirkend ab dem 01. Januar 2023. 

Strom- und Gaspreisbremse entlastet Verbraucher und setzt Anreize zum Energiesparen 

Die Preisbremsen für Strom und Erdgas sind so ausgestaltet, dass diese den vom Verbraucher (auch für die Wirtschaft bestehen Preisbremsen) zu zahlenden Endpreis auf einem festgelegten Niveau fixieren. Im Hinblick auf den Strompreis liegt dieses bei 40 Cent/kWh, in Bezug auf Erdgas bei 12 Cent/kWh.  

Die Entlastung greift jedoch nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Für diese Menge übernimmt der Staat die Zahlung der Differenz zum aktuellen Preis des Anbieters. Wer mehr als 80 Prozent verbraucht, zahlt den vollen Preis selbst. Der Berechnung der jeweiligen 80 Prozent zugrunde gelegt wird hierbei der prognostizierte Verbrauch innerhalb der Abschlagszahlung für September 2022. 

Zweck dieser Ausgestaltung ist es, Verbraucher einerseits zu Einsparungen bei Heiz- und Stromkosten zu animieren, diese andererseits jedoch auch deutlich zu entlasten und sparsame Verbraucher zu belohnen.  

Zügiger Preisrückgang wurde nicht erwartet 

Nicht bedacht wurde bei der Ausgestaltung der Preisbremsen, dass die Preise für Strom und Erdgas schon jetzt wieder deutlich absinken könnten. Hieraus ergibt sich daher nun die Situation, dass sehr sparsame Verbraucher mit einem teuren Tarif deutlich mehr “sparen” können als solche mit einem günstigen Tarif, da die Rückerstattung auf dem Verbrauch des Vorjahres beruht. 

Für 80 Prozent dieses Vorjahresverbrauches wird die Differenz zwischen dem festgelegten Preisniveau (40 Cent/kWh für Strom; 12 Cent/kWh bei Erdgas) und dem tatsächlichen Preis rückerstattet. 

Hieraus resultiert, dass Verbraucher mit einem teuren Strom- beziehungsweise Erdgastarif und hohen Einsparungen gegebenenfalls deutlicher profitieren können, wenn diese in ihrem Tarif bleiben, als wenn diese den Anbieter wechseln.  

Grund hierfür ist, dass eine Erstattung unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches stattfindet. Fällt der tatsächliche Verbrauch also mit 70, 60 oder weniger Prozent des Vorjahres aus, profitieren Verbraucher umso mehr, desto höher ihr derzeitiger Strom- oder Erdgaspreis ausfällt. 

Für wen lohnt sich der Wechsel? 

Das heißt jedoch keineswegs, dass ein Wechsel für keinen Verbraucher sinnvoll wäre.  Desto weniger Sie an Strom und Erdgas einsparen konnten, desto eher lohnt sich der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. 

Auch bei zwar hohen Einsparungen aber nur geringer Preisdifferenz kann ein Wechsel lohnen, da die Höhe der Rückerstattung vernachlässigbar bleibt. 

Beachten sollten Verbraucher jedoch stets auch die Vertragsausgestaltung des neuen Anbieters. Eine langfristige Preisbindung etwa, kann angesichts des derzeitigen Abwärtstrends durchaus negativ zu bewerten sein. Ebenfalls gilt ist die Kündigungsfrist des derzeitigen Vertrages zu kennen, um doppelte Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden. 

Zusammenfassung 

Früher als erwartet, fallen derzeit die Preise für Erdgas und Strom. Verbraucher profitieren hiervon in jedem Fall. Ob jedoch ein Anbieterwechsel zusätzliche Entlastung bringt oder sich letztlich trotz niedrigerer Preise als Verlustgeschäft entpuppt, hängt von den derzeitigen Konditionen und dem eigenen Verbrauch ab. 

Der VSVBB rät daher, auch die Rückerstattungen im Rahmen der Erdgas- und Strompreisbremse vor dem Wechsel mit in Betracht zu ziehen. 

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