Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Kredit-Widerruf
Wer in den vergangenen Jahren einen Kredit abgeschlossen hat, kann diesen möglicherweise auch heute noch widerrufen, obwohl die 14-tägige Widerrufsfrist eigentlich schon längst abgelaufen ist. Dies haben die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden und Verbraucher in der EU damit vor unverständlichen Klauseln in Kreditverträgen geschützt.
Finanzierte Autokäufe lassen sich rückabwickeln
Die obersten Zivilrichter der Europäischen Union beklagten nämlich, dass aus Kreditverträgen der Autobanken von VW, Skoda und BMW nicht eindeutig hervorgehe, mit welchen Kosten Verbrauchern rechnen müssen, wenn sie eine Kreditrate einmal nicht tilgen können. Auch die Kosten für eine frühzeitige Ablösung des jeweiligen Kredits seien ohne relevantes Finanzwissen kaum nachvollziehbar.
Aufgrund dieser unzureichenden Informationen haben die betroffenen Kreditnehmer nun die Möglichkeit, ihre Darlehen auch heute noch zu widerrufen, obwohl sie ihre Kreditverträge bereits vor Jahren abgeschlossen haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kreditvertrag aktuell noch läuft oder bereits beendet wurde.
In den aktuellen Fällen ging es um Autokreditverträge. Da der Autokauf in diesem Fall direkt mit dem Kreditvertrag verbunden ist, können die betroffenen Verbraucher ihre Gebrauchtwagen im Rahmen ihres Widerrufs an die jeweilige Bank zurückgeben, um im Gegenzug fast die komplette Kreditsumme zurückzuerhalten. Unklar ist aktuell lediglich, ob sie sich einen möglichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge anrechnen lassen müssen oder nicht.
EuGH kippt Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Das Urteil ist insofern brisant, da der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Verbrauchern im vergangenen Jahr noch wenig Hoffnungen machte, dass diese ihre Kreditverträge auch Jahre nach dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist aufgrund von Formfehlern widerrufen können. Dieser Rechtsauslegung widersprach nun der Europäische Gerichtshof, an dessen Rechtsprechung sich auch der BGH orientieren muss.
Das Urteil könnte zu einer Klagewelle gegen zahlreiche Banken führen. Unzureichende Informationen befinden sich nämlich nicht nur in Kreditverträgen der Banken von VW, Skoda und BMW, sondern grundsätzlich in fast allen Verbraucherkreditverträgen. Dementsprechend könnten in Zukunft nicht nur Autokredite, sondern auch Darlehen für andere Gegenstände – zum Beispiel Möbel – widerrufen werden.
Vorsicht vor vorschnellem Widerruf ohne Beratung
Von der Entscheidung profitieren zahlreiche Verbraucher, die einen Kreditvertrag nach der Novellierung des EU-Widerrufsrechts am 12. Juni 2014 abgeschlossen haben. Bevor Kreditnehmer ihren Vertrag bei der Bank widerrufen, sollten sie sich jedoch zunächst von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Verbraucherverband beraten lassen. Ein vorschneller Widerruf ohne Prüfung durch einen Experten kann nämlich dazu führen, dass dieser nicht rechtswirksam ist.