EU stellt Vorschlag gegen Greenwashing vor – Ende des Etikettenschwindels? 

5. August 2023
Die EU-Kommission will mit ihrer Initiative zu umweltbezogener Werbung sogenanntes Greenwashing eindämmen. Der VSVBB erklärt, was die neuen Regeln für Verbraucher bedeuten könnten. 

Die Werbung mit umweltbezogenen Aussagen unterliegt derzeit nur wenigen Regeln. Hersteller verwenden Begriffe wie “nachhaltig”, “umweltfreundlich” oder “klimaneutral” frei nach eigener Interpretation. Für Verbraucher, die nicht selten tiefer in die Tasche greifen, um ein umweltfreundliches Produkt zu erwerben, gleicht die tatsächliche Klimabilanz der Produkte oft einem Betrug. 

Mit der nun durch die EU-Kommission vorgeschlagenen Green Claims Directive soll dem entgegengesteuert werden. 

Vielzahl von Umweltaussagen aus der Luft gegriffen 

Für eine Regulierung entsprechender Aussagen ist es höchste Zeit. Untersuchungen von Marktforschern belegen nämlich, dass: 

 

  • 40 Prozent der derzeit für Produkte und Services genutzten Umweltaussagen überhaupt keinen faktischen Bezug aufweisen; 

 

  • Die Hälfte aller grünen Siegel völlig ohne oder zumindest mit unzureichender Überprüfung vergeben werden; und 

 

  • Derzeit allein auf EU-Ebene mehr als 230 grüne Label bestehen, diese mit völlig unterschiedlicher Aussagekraft. 

 

EU-Kommission reagiert mit weitreichenden Maßnahmen 

Die Vorschläge der EU-Kommission beinhalten nun einen weitgehenden Maßnahmenkatalog, um den derzeitigen Umständen entgegenzuwirken. 

So sollen etwa nichtfaktenbezogene Aussagen in Bezug auf ein Produkt künftig als unlautere Handlungen gelten. Marktkonkurrenten und Verbraucherschutzvereine könnten in der Folge gegen solche abmahnen und sogar vor Gericht ziehen. 

Gleiches soll gelten, wenn Unternehmen umweltbezogene Aussagen nutzen, welche sich lediglich auf einen Teil des Produktes beziehen (etwa “Verpackung zu 100 Prozent recyclebar”). 

Auch ein Ende soll nach Willen der Kommission freiwilligen Nachhaltigkeitssiegeln gemacht werden. Der Aufdruck grüner Etiketten, welche ohne jede Prüfung gegen Zahlung eines Geldbetrags verliehen werden, wäre demnach künftig nicht mehr möglich. 

Unfairer Wettbewerbsvorteil für Trickser 

Nach der derzeitigen Gesetzeslage profitieren oft die, die ihre eigentliche Klimabilanz besonders dreist beschönigen. Nachweisbar ist nämlich, dass bereits eine Vielzahl von Verbrauchern ihre Kaufentscheidung von der – vermeintlichen – Umweltbilanz eines Produktes abhängig macht beziehungsweise diese zumindest eine große Rolle spielt. 

Der Vorschlag der EU- Kommission ist daher nicht nur ein Vordringen zugunsten der Verbraucher, sondern dient auch der Schaffung eines fairen Wettbewerbs für Unternehmer. 

Umsetzung bedarf der Annahme durch EU-Parlament und Rat 

Derzeit handelt es sich bei dem Vorstoß der EU-Kommission lediglich um einen Vorschlag. Damit dieser auch tatsächlich Gesetz wird, bedarf es derzeit noch der Zustimmung durch das europäische Parlament sowie den Ministerrat. 

Üblicherweise kommt es an diesen Stellen zu einigen Einschränkungen der ursprünglichen Vorschläge, um einen Konsens zu ermöglichen. 

Zusammenfassung 

Mit ihrem Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Greenwashing setzte die EU-Kommission ein Schlaglicht auf eines der großen Verbraucherthemen unserer Zeit. 

Obwohl der Klimawandel nämlich nicht zuletzt durch den Verbraucher gesteuert wird, hat dieser derzeit kaum die Möglichkeit tatsächlich informierte Entscheidungen zu treffen. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Vorschlag die Gesetzgebungsorgane der EU weitgehendend „unbeschadet“ durchläuft.