EU-Lieferkettengesetz vorerst gescheitert  

29. Februar 2024
Das EU-Lieferkettengesetz erhielt im Rat der europäischen Union (EU) nicht die notwendige Mehrheit. Wann und ob das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, ist nun erneut unklar. 

Die EU plant bereits seit 2020 die Einführung eines europäischen Gesetzes zur Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten entlang von Produktions- und Lieferketten. Das entsprechende Gesetz stand in dieser Woche nun zur finalen Abstimmung – erhielt jedoch nicht die notwendige Stimmzahl. Dies vor allem auch, da Deutschland in letzter Minute Zweifel anmeldete. 

Lieferkettengesetz zur Sicherung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen 

Noch im Dezember letzten Jahres sprach eine Abgeordnete des Europäische Parlaments von einem historischen Durchbruch in Bezug auf die Einigung auf einen Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes. 

Dieses sollte erstmals Regelungen in Kraft setzen, welche die Durchsetzung von Arbeitsschutz- und Menschenrechten auch im EU-Ausland effektiv gewährleisten. Hierzu enthält das Gesetzesvorhaben in Form des Europäischen Lieferkettengesetzes oder auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einen umfangreichen Katalog von Pflichten und Sanktionen. 

Unternehmen mit Sitz oder erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU sollen etwa künftig verpflichtet sein, Konzepte zu erarbeiten und zu implementieren, welche Menschenrechtsverletzungen auch in ihren Zulieferbetrieben effektiv ausschließen. Auch Überwachungspflichten sind Teil des Entwurfes sowie die Schaffung von Aufsichtsbehörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten. 

Paradigmenwechsel bei Schadensersatz für Betroffene 

Die bei weitem markanteste Änderung, welche die Realisierung des Gesetzesvorhabens nach sich ziehen würde, betrifft die Möglichkeit von Schadensersatz. Bisher ist es Arbeitern in ausländischen Zulieferbetrieben nicht möglich, von den belieferten Unternehmen Schadensersatz zu verlangen.  

Kommt es zu Verletzungen aufgrund unzureichender Arbeitssicherung oder sonstiger Verletzung menschenrechtlicher Mindeststandards, könnten Betroffene nach dem Entwurf jedoch künftig gegen den Mutterkonzern in der EU klagen. Bisherige Klagen scheiterten stets an einer fehlenden Verantwortung der belieferten Unternehmen vor dem Gesetz.  

Würde diese Lücke geschlossen, würde dies die wirtschaftliche Motivation der Unternehmen, Missstände zu vermeiden, deutlich erhöhen. Gleiches gilt für die im Entwurf erhaltenen Strafen von bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes im Falle von Verstößen. 

Beschluss scheitert im EU-Rat 

Bereits im Dezember letzten Jahres waren sich EU-Kommission, -Parlament und – Mitgliedstaaten eigentlich über den derzeitigen Entwurf einig geworden. Normalerweise gilt die finale Abstimmung im Rat nach einer solchen Einigung lediglich als Formsache. 

Nachdem Deutschland vor einigen Wochen doch erneut Zweifel an dem Vorhaben ankündigte, drehte sich die Stimmung. Als Grund für diese führte die Bundesrepublik eine erhebliche Mehrbelastung für den Mittelstand an. Neben Deutschland enthielten sich nun ganze 12 Mitgliedsstaaten der Abstimmung am 28. Februar. 

Die Beschlussfassung wurde nun bis auf Weiteres verschoben.  

Zusammenfassung 

Das geplante Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene könnte einen Meilenstein in der globalen Durchsetzung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen bedeuten. Hierfür ist eine gewisse Mehrbelastung der Unternehmen hinzunehmen. 

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten zeitnah erneut einen Kompromiss finden, ohne den Gesetzesinhalt auszuhöhlen.