Diesel-Verbot: Viel Wirbel um nichts? 

12. August 2024
Der deutsche Justizminister Volker Wissing wies in der letzten Woche auf ein laufendes Verfahren vor dem EuGH hin. Nach dessen Aussage, könnten aus diesem weitgehende Fahrverbote für ältere Diesel resultieren.  

Volker Wissing, der derzeitige FDP-Verkehrsminister, wies bereits letzte Woche darauf hin, dass ein anstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Dieselfahrverboten führen könne. Hiervon betroffen wären vor allem ältere Diesel der Klasse Euro 5 bis 6.  

EuGH entscheidet über früheres Schadstoffmessverfahren 

Anstoß der Äußerungen ist ein derzeit vor dem EuGH anhängiges Verfahren. In diesem haben die obersten EU-Richter über die Zulässigkeit des für Euro 6 und ältere Dieselgenerationen angewendeten Schadstoffmessverfahren NEFZ zu entscheiden. 

Ausgangsfrage ist, ob auch Fahrzeuge der älteren Generationen die für diese geltenden Grenzwerte nicht lediglich innerhalb des Testzyklus, sondern auch beim Fahren unter Realbedingungen einhalten müssen. 

Vorgelegt hatte diese Frage ein deutsches Gericht, welches im Zuge eines Verfahrens im Rahmen des Abgasskandals hierüber zu entscheiden hatte. Da das Gericht nicht mit Sicherheit beurteilen konnte, wie das geltende europäische Recht hier auszulegen ist, leitete dieses die Frage an den EuGH weiter. 

Wissing befürchtet Fahrverbot für alte Diesel 

Verkehrsminister Wissing wandte sich angesichts des im November anstehenden EuGH-Urteils an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.  

In dem mittlerweile öffentlichen Schreiben, spricht Wissing von “großen Sorgen” aufgrund des Urteils. Sollte dieses das NEFZ-Verfahren als unzureichend einordnen, könnten Nachbesserungen an den noch im Verkehr befindlichen Euro 5 und Euro 6 Dieseln notwendig werden. Solche seien technisch jedoch nicht möglich, so dass den Fahrzeugen die Stilllegung droht. 

Um das abzuwenden, schlägt Wissing eine gemeinsame Neuregelung der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten vor und bietet die Vorbereitung einer solchen durch sein Ministerium an. 

Juristen und EU-Kommissar widersprechen Verkehrsminister  

Seitdem das Schreiben öffentlich wurde, haben sich eine Vielzahl von Stimmen zu diesem zu Wort gemeldet. Und das oft mit Unverständnis. 

So bemerkten etwa Juristen des Automobilclubs ADAC, dass für bereits erteilte Betriebsgenehmigungen Bestandsschutz gelte. Eine Stilllegung wäre deshalb äußerst unwahrscheinlich. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton bezeichnete das Schreiben sogar als irreführend. 

Die Deutsche Umwelthilfe hingegen sieht Wissings Brief als Schachzug zugunsten der Autoindustrie. Durch einen solchen soll diese vor einer teuren Nachrüstungspflicht bewahrt werden. Der Verband der deutschen Autoindustrie hingegen stellte sich erwartungsgemäß hinter das Urteil. 

Zusammenfassung 

Verkehrsminister Wissing lehnt sich mit dem öffentlichkeitswirksamen Befürchten der Stilllegung von Million Dieselautos bemerkenswert weit aus dem Fenster. Bis jetzt scheint dieser mit seiner Einschätzung nämlich weitgehend allein dazustehen. 

Obwohl Sicherheit erst nach dem Urteil bestehen kann, müssen Fahrer älterer Diesel sich derzeit eher keine Sorgen machen.