Die neue Abhilfeklage ist da – Kollektivrechtsschutz für Verbraucher 

23. Oktober 2023
Am 13. Oktober dieses Jahres trat das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Abhilfeklage in Kraft. Verbrauchern ist es nun möglich, bei bestimmten Sachverhalten gemeinsam gegen ein Unternehmen vorzugehen.  

Am 13. Oktober trat das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) in Kraft. Nach diesem können klageberechtigte Verbände sogenannte Abhilfeklagen erheben und hiermit für eine Vielzahl von Verbrauchern gleichzeitig Schadensersatz einfordern. Der VSVBB erklärt, was die neue Klageart möglich macht. 

Gemeinsame Klagen bei gleichgelagerten Sachverhalten 

Das VRUG ermöglicht es bei gleichgelagerten Sachverhalten gesammelt Klage einzulegen und ist somit ein Schritt hin zu Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild. Anders als in den USA jedoch, können die Klagen lediglich durch bestimmte Vereine beziehungsweise Verbände eingereicht werden. Verbraucher oder Anwaltskanzleien steht ein solches Recht nicht zu. 

Notwendig ist zudem, dass der betreffende Sachverhalt für die Verbraucher “im Wesentlichen gleichgelagert” ist. Hiermit ist gemeint, dass der Grund für die Klage für sämtliche Verbraucher der gleiche sein muss. Beispiele aus der Praxis sind hier etwa der Abgasskandal, Flugausfälle und Verspätungen oder auch Ansprüche aufgrund der Verunreinigung eines bestimmten Lebensmittels. 

Unklar ist derzeit noch, inwiefern auch die Folge aus einem potentiellen Urteil uniform sein muss, beziehungsweise wie mit Unterschieden umgegangen werden wird. Solche Unterschiede können sich etwa im Hinblick auf die Höhe des Schadensersatzanspruches ergeben (so fällt dieser etwa im Abgasskandal jeweils in Höhe des oft unterschiedlichen Kaufpreises aus). 

Klageberechtigt sind nur Verbraucherschutzorganisationen 

Eingereicht werden kann eine Abhilfeklage nur durch klageberechtigte Verbraucherschutzvereine oder Verbände. Um klageberechtigt zu sein, müssen diese – neben weiteren Kriterien – gemeinnützig sein, über 75 Mitglieder verfügen und seit mindestens einem Jahr in das sogenannte Unterlassungsklageregister eingetragen sein. 

Eine Liste der derzeit berechtigten Vereine findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz. 

VSVBB soll künftig Verbraucheranliegen aktiv vor Gericht verteidigen 

Der VSVBB will sich künftig auch gerichtlich aktiv für die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen einsetzen. Hierfür brauchen wir vor allem eines – Ihre Unterstützung. Noch fehlt uns nämlich die notwendige Zahl stimmberechtigter Mitglieder, um eine Eintragung in das Unterlassungsklageregister zu beantragen. 

Stimmberechtigte Mitglieder des VSVBB erhalten neben der Möglichkeit unseren Verein aktiv mitzugestalten auch die Gelegenheit einer kostenlosen, schriftlichen Erstberatung durch einen unserer Rechtsanwälte (jeweils einmal pro Quartal) sowie Zugang zu Webinaren und Infoveranstaltungen in Sachen Verbraucherrechte. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 36 Euro jährlich. 

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, können Sie diese unkompliziert hier auf unserer Website abschließen. 

Zusammenfassung 

Die neue Abhilfeklage stärkt Verbraucherrechte in dem Konsumentenanliegen eine kollektive Stimme verliehen wird. Abzuwarten bleibt jedoch, inwiefern diese auch breite Anwendung findet. 

Als einzige Klageberechtigte liegt es hier nämlich an den Verbraucherschutzvereinen, Klagen zu initiieren und durchzufechten. Damit auch wir unseren Beitrag hierzu leisten können, hoffen wir auf Ihre Unterstützung als stimmberechtigtes Mitglied.