Deutsche Bahn – Änderung der Fahrgastrechte 

26. Juni 2023
Seit dem 7. Juni 2023 gilt eine Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" Für Verbraucher bringt diese deutliche Einschnitte der Fahrgastrechte.

Die europäische Union (EU) hat die bisher geltende Fassung der EU-Verordnung “über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr mit Wirkung zum 07. Juni dieses Jahres angepasst. Gegenstand der Änderungen sind Entschädigungsansprüche von Fahrgästen bei Zugverspätungen, aber auch -ausfällen. Diese bringen deutliche Einschnitte für Verbraucher, den die Entschädigungen entfallen nun in vielen Situationen gänzlich.

Fahrgäste im Bahnverkehr genießen europaweit gleiche Rechte  

Die Rechte von Fahrgästen im europäischen Schienenverkehr werden durch die EU-Verordnung “über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr” geregelt. Ziel der Verordnung ist es laut Gesetzestext, das Verbraucherschutzniveau zu erhöhen und europaweit zu garantieren. 

Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen von einer Stunde und mehr 25 Prozent ihres Geldes zurückverlangen, ab einer Zeitspanne von 120 Minuten sogar 50 Prozent des Fahrkartenpreises. Neben den Erstattungen des Ticketpreises, kommen zudem Entschädigungsansprüche sowie geschuldete Hilfsleistungen wie etwa Übernachtungen (bei Zugverspätungen und Verpassen des – letzten – Anschlusszuges) und Verpflegung (ab 60 Minuten Verspätung) hinzu. 

Auch möglich ist es, bereits ab einer Verspätung von 20 Minuten einen anderen Zug zu wählen beziehungsweise ab einer Verspätung von 60 Minuten auf die Fahrt zu verzichten und sein Geld zurückerstattet zu erhalten.

Grund für die Verspätung ist nun entscheidend 

Nach der bis vor kurzem geltenden Fassung der Verordnung war der Grund für die Verspätung unerheblich für das Bestehen von Ansprüchen seitens der Fahrgäste. Mit der nun geltenden Neufassung ändert sich dies jedoch. Bei “außergewöhnlichen Umständen”, welche außerhalb des Einflussbereiches der Bahngesellschaft liegen, entfallen die Entschädigungen insgesamt. 

Als solche außergewöhnlichen Umstände gelten etwa: Extremwetter und Fahrgastverschulden, aber auch das Verschulden Dritter insgesamt. 

Während letzteres (wie etwa Personen im Gleisbett, Notfälle auf dem Bahnhof oder im Zug) einen der Hauptgründe für Verspätungen darstellen und somit viele Fälle betreffen dürfte, sollte die Fallgruppe der Extremwetter nur in Ausnahmefällen Anwendung finden. Hiermit gemeint, ist nämlich nicht etwa normaler Schneefall, sondern Stürme, Fluten oder andere Naturkatastrophen. 

Auch weiterhin besteht jedoch ein Anspruch im Falle von Streiks oder auch wenn zwar nicht die genutzte Bahngesellschaft, jedoch eine andere, welche das gleiche Schienennetz nutzt, die Verspätung beziehungsweise den Ausfall verursacht hat.

Geltendmachung per Post oder in DB-Reisezentren möglich 

Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, kann das DB-Fahrgastrechteformular mit einer Kopie der Fahrkarte an das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn (DB) versendet oder auch in jedem DB-Reisezentrum eingereicht werden. Das Servicecenter Fahrgastrechte befindet sich in der Solmsstraße 71, 60647 Frankfurt am Main. Für Nutzer der DB-App ist zudem auch die digitale Einreichung möglich. 

Um die Bearbeitung Ihres Anspruches zu beschleunigen, ist es zu empfehlen, eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung mit dem Formular einzureichen. Ein solches erhalten Sie auf Nachfrage vom Zugpersonal. 

Die Frist zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche beträgt ein Jahr ab Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte. Wer eine Jahreskarte nutzt, kann diese im Zweifel daher sogar bis zu 2 Jahre nach der Verspätung geltend machen.

Rechte von Nutzern des Deutschlandtickets eingeschränkt  

Für Nutzer des Deutschlandtickets gelten deutliche Einschränkungen im Hinblick auf die Entschädigungsansprüche.  

Da dieses seitens des Bundesrats und Verkehrsministeriums als „Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ konzipiert wurde, entfallen Entschädigungsansprüche vollständig. Ansprüche auf Hilfsleistungen sind hiervon jedoch nicht betroffen.

Zusammenfassung 

Die Neuregelung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr bedeutet deutliche Einschnitte für Verbraucher. Angesichts der dringend benötigten Verkehrswende kommen diese zur Unzeit, wo doch schon jetzt die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs oftmals in Frage steht.  

Dies gilt ebenso für die Einschränkungen hinsichtlich des Deutschlandtickets, zumal der derzeitige Preis von 49 Euro keineswegs fixiert ist. Insbesondere hier muss aus Sicht des VSVBB daher nachgebessert werden.