Das Nebenkostenprivileg entfällt – gute Neuigkeiten für Verbraucher
Das sogenannte Nebenkostenprivileg macht es Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern derzeit möglich, Kabelverträge für sämtliche Miete eines Hauses abzuschließen. Dies ändert sich nun zum 30.06.2024.
Ein Relikt aus vergangener Zeit
Dass das Nebenkostenprivileg so lang bestehen blieb, ist eigentlich verwunderlich. Geschichtlich geht dieses auf eine Zeit zurück, in welcher Fernsehempfang lediglich analog – begrenzt auf 3 bis 5 Sender – oder per Kabel – mit bis zu 30 Sendern – möglich war.
Da die technische Überlegenheit des Kabelfernsehens derart ausgeprägt war, konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass dessen Empfang im Sinne jedes Mieters sein dürfte. Im Zuge dessen schuf dieser die Möglichkeit für Vermieter im Namen einer ganzen Hausgemeinschaft Verträge mit Kabelanbietern abzuschließen.
Die entstehenden Kosten wurden dann über die Nebenkosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Für Kabelanbieter bedingt die Regelung bis heute ein Zwangsmonopol.
Möglichkeit zum Wechsel
Für Mieter, bei denen der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wird, besteht nun ein Kündigungsrecht bezüglich ihres Anschlusses.
Neben einem Wechsel zu einem anderen Kabelanbieter bietet dies die Möglichkeit die Art des Fernsehempfangs insgesamt zu wechseln. Heute stehen hierfür zahlreiche Optionen zur Verfügung.
Verbraucher können zwischen insgesamt fünf Empfangsmöglichkeiten wählen:
- Satelliten-Empfang
Der Empfang erfolgt über eine Satellitenschüssel, die an der Außenwand oder auf dem Balkon angebracht werden muss. Wichtig ist hier die Zustimmung des Vermieters. Kosten über die Anschaffung hinaus entstehen nicht.
- DVB-T2 HD
Hier wird TV mittels einer Zimmerantenne empfangen. Während der Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos ist, muss für den zusätzlichen Empfang von privaten Sendern mit Kosten von ca. 7,99 Euro monatlich gerechnet werden.
- IPTV klassisch
Teilweise kann zum eigenen DSL-Anschluss auch Fernsehempfang hinzugebucht werden. Um diesen über klassisches IPTV zu haben, ist ein zusätzlicher Receiver notwendig, welcher gekauft oder vom Anbieter gemietet werden muss. Die Kosten für den Anschluss selbst belaufen sich auch ca. 5 Euro.
- IPTV Streaming
IPTV Streaming kann meist per App oder direkt über das TV-Gerät erfolgen und wird teilweise sogar kostenlos (mit Werbung) angeboten. Kostenpflichtige Angebote liegen zwischen 6 und 10 Euro.
- Kabelfernsehen
Beim Kabelfernsehen erfolgt der Empfang aus einer entsprechenden Buchse im Haushalt. Diese muss vom Anbieter freigeschaltet werden und bietet Empfang von ca. 30 Sendern. Für die Einzelnutzung liegen die Kosten bei ca. 8 bis 10 Euro.
Zusammenfassung
Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs war längst überfällig. Wer seinen Kabelanschluss bereits nicht mehr nutzt oder andere Angebote wahrnehmen will, kann nun zeitnah kündigen.
Auch wer bei Kabel bleiben möchte, sollte jedoch prüfen, ob der eigene Anbieter auch der günstigste auf dem Markt ist.