Bundesregierung beschließt Entlastungspaket – was ist drin für Verbraucher?
Bundestag und Bundesrat haben nun auch das zweite Entlastungspaket für Verbraucher beschlossen. Hiermit soll der Druck auf Endkunden reduziert werden, dem diese im Zuge gestiegener Energiepreise und Inflation ausgesetzt sind.
Bund unterstützt auf vielen Gebieten
Im Zuge des ersten und zweiten Entlastungpaketes beschloss der Bund konkret die folgenden Maßnahmen:
9-Euro-Ticket: | Bundesweit gültiges Monatsticket im Lokal- und Regionalverkehr für 9 Euro |
Energiepauschale: | Einmalig 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige oder Kürzung der Einkommenssteuervorauszahlung um 300 Euro für Solo-Selbstständige
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EEG-Umlage: | Die EEG-Umlage entfällt ab dem 01.07. insgesamt. Stromlieferanten sind zur Weitergabe der Preissenkung an den Endkunden verpflichtet
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Hartz-IV Bonus: | Einmaliger Zuschuss von 200 Euro für Empfänger von Sozialleistungen
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Kinderbonus: | Einmalig 100 Euro zusätzliches Kindergeld pro Kind |
Tankrabatt: | Senkung der Energiesteuer von Kraftstoffen um 30 Cent pro Liter bei Benzin bzw. 14 Cent pro Liter bei Diesel
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Pendlerpauschale: | 38 statt 35 Cent ab dem 21. Kilometer
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Arbeitnehmerpausch- und Grundfreibetrag: | Der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Grundfreibetrag bzgl. der Einkommenssteuer werden um 200 Euro (Arbeitnehmerpauschbetrag) beziehungsweise 363 Euro (Grundfreibetrag) erhöht
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Entlastungspaket als unzureichend kritisiert
Trotz des Umfangs von ca. 30 Milliarden Euro wurden die Maßnahmen seitens der Opposition und vieler Verbraucherschützer als unzureichend kritisiert. Auch, dass die Maßnahmen zum Teil nicht zielgerichtet seien oder ungerecht verteilt würden, wurde bemängelt. Doch wieviel ist dran an dieser Kritik?
Insbesondere Rentner werden benachteiligt
Auf heftige Kritik stieß vor allem der Umstand, dass Rentner von der Energiepauschale insgesamt nicht profitieren. Notwendig hierfür ist nämlich eine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung oder der Bezug von Sozialleistungen.
Einen gewissen Ausgleich stellt hier jedoch die zum 01.07.2022 in Kraft tretende Rentenerhöhung um 5,35 Prozent im Westen sowie 6,12 Prozent im Osten dar. Mit einer Inflationsrate von rund 7,4 Prozent im April 2022 dürfte allerdings auch von dieser nicht viel für die immerhin 20 Millionen Rentner verbleiben.
Schon kurzfristige Beschäftigung berechtigt zur Pauschale
Die Finanzexpertin Antje Tillmann (CDU) gab jedoch in einem Interview gegenüber der Bild an, dass Rentnerinnen und Rentner sich den Zuschuss auch dann sichern könnten, wenn diese für einen beliebig kurzen Zeitraum dieses Jahres einer Erwerbstätigkeit nachgingen.
Schon eine nachweisbare Beschäftigung für einen Tag oder eine Stunde könnte somit reichen, um die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro doch noch zu erhalten. Hierzu muss die Erwerbstätigkeit lediglich innerhalb der Steuererklärung für das Jahr 2022 angegeben werden. Eine Ausschüttung der Pauschale erfolgt sodann zum Mai 2023.
Druck auf Empfänger von Sozialleistungen bleibt weiter hoch
Obwohl sich Empfänger von Sozialleistungen über eine Einmalzahlung von 200 Euro freuen können, bleibt der Druck auf diese angesichts der steigenden Preise weiter hoch. Eine Anpassung der Regelsätze für Nahrungsmittelausgaben erfolgt nicht, doch gerade hier schlägt die Inflation mit 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr besonders hart zu.
Anders als Erwerbstätige haben Betroffene oft keinerlei Rücklagen, auf welche zurückgegriffen werden kann und auch Lohnanpassungen kommen für diese nicht in Frage.
9-Euro Ticket aber keine zusätzlichen Busse und Bahnen
Auch das bereits ab 01. Juni erhältliche 9-Euro Ticket blieb von Kritik nicht verschont. Neben Busunternehmen wie Flixbus äußerte sich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund wenig überzeugt von Ticketlösung zum Pauschalpreis.
Nach diesem sei die alleinige Einführung des Billig-Tickets für deutschlandweite Fahrten ohne gleichzeitige Bezuschussung der Städte und Gemeinden wenig ratsam. Denn ohne zusätzliche Mittel, sei noch völlig unklar wie lokale Verkehrsbetriebe und Regionalbahnen das gesteigerte Passagieraufkommen bewältigen sollen.
Sollte es zur Überlastung kommen, könnte das Ticket zum Negativbeispiel werden. Der geplante Beitrag zur Mobilitätswende bliebe in diesem Fall aus.
Zusammenfassung
Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung fallen umfassend aus und erleichtern vielen Verbrauchern den Umgang mit der aktuellen Preiskrise. Einen echten Ausgleich stellen diese jedoch nicht dar. Vor allem den Bedürfnissen von Personen, welche sich schon vor der Krise am Existenzminimum befanden, werden die Maßnahmen kaum gerecht.
Auch im Hinblick auf den Winter bleiben viele Fragen offen. Sollten das Preisniveau bis hierhin nicht sinken oder gar ansteigen, sind weitere Maßnahmen angezeigt.