BGH entscheidet im Abgasskandal – Schadensersatz für Millionen Verbraucher möglich 

2. Juli 2023
Der BGH entschied am 26.06. erneut in Sachen Abgasskandal. Mit seinem Urteil änderte dieser seine Rechtsprechung grundlegend. Millionen Verbrauchern dürften nun Schadensersatzansprüche zustehen. 

Mit seinem Urteil vom 26.06. änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung in Sachen Abgasskandal grundlegend. Aufgrund mehrerer Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes (EuGH) konnte dieser seine bisherige Rechtsauffassung nicht mehr halten. 

Für Verbraucher mit Dieseln aus den Baujahren 2014 bis 2018 bedeutet der Richtungswechsel, dass Schadensersatzansprüche nun so einfach wie nie zuvor durchzusetzen sein dürften. Wie hoch der Anspruch genau ausfällt, ist derzeit jedoch noch völlig unklar. 

BGH entschied in gleich drei Fällen bezüglich sogenannter Thermofenster.  

Der Entscheidung zugrunde liegen drei Klagen von Dieselfahrzeugbesitzern (ein VW Passat mit EA 288 Motor, ein Audi SQ5 sowie ein Mercedes mit OM651 Motorisierung) deren Fahrzeuge sämtlich mit sogenannten Thermofenster ausgestattet wurden. 

Hiermit wird eine Funktion bezeichnet, welche dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in den betreffenden Modellen außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters sukzessive abgeschaltet wird. Eine komplette Abschaltung erfolgt oft nur in einem Temperaturbereich, welcher unter realen Fahrbedingungen kaum herrscht.  

BGH musste sich an Urteil des EuGH orientieren  

Bisher lehnte der BGH den Zuspruch von Schadensersatz aufgrund der Verwendung von Thermofenstern kategorisch ab.   

Nach dessen Maßgabe war es bisher stets notwendig, dass ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des Abgasskandals eine “sittenwidrige Schädigung” voraussetzt. Eine solche ist jedoch nur dann gegeben, wenn nicht nur das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung nachgewiesen wird, sondern auch, dass der Hersteller um die Illegalität wusste und diese sowie deren Folgen in Kauf nahm.   

In Bezug auf Thermofenster gelang dieser Nachweis jedoch nie, da die Hersteller stets vertraten, dass diese die Technik in gutem Glauben über deren Legalität verwendeten und diese zudem auch technisch notwendig sei.  

Seit dem Urteil des EuGH vom 21. März dieses Jahres ist diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr haltbar. Kernaussage der Entscheidung des EuGHs war, dass bereits fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen über die Abgasreinigung eine Schadensersatzpflicht auslösen können.   

Da die Schadensersatzansprüche maßgeblich auf EU-Recht zurückgehen, müsste der BGH sich an der Rechtsprechung des EuGH orientieren und gab seine bisherige Auffassung folgerichtig auf. Hiervon könnten ganze elf Millionen Fahrzeugbesitzer nun profitieren. 

Schadensersatz nach Ermessen des Richters 

Trotz dieser Verpflichtung wirkt die Umsetzung durch Deutschlands oberste Zivilrichter teils unklar und inkonsequent. 

So stellten diese etwa die konkrete Berechnung des Schadensersatzes in das Ermessen des jeweiligen Richters. Diese können einen Wert zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises ansetzen, auf welcher Grundlage, bleibt, zumindest anhand der Pressemitteilung des BGH, unklar. Eine Rückgabe des Fahrzeugs im Austausch gegen den Kaufpreis, wie bisher bei Abgasmanipulationen zugesprochen, soll in Bezug auf Thermofenster nicht möglich sein. 

Ebenfalls unklar ist zudem, wie die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeuges in die Berechnung des Schadensersatzanspruches einfließt.  

Abstimmung mit KBA könnte manche Hersteller entlasten 

Abzuwarten bleibt darüber hinaus, wie die Gerichte Fälle beurteilen, in welchen die Hersteller das verwendete Thermofenster vollständig gegenüber der deutschen Zulassungsbehörde, dem Kraftfahrbundesamt (KBA), offengelegt haben. 

Hier könnte nämlich argumentiert werden, dass die Hersteller keinerlei Verschulden trifft, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken anmeldete. Sollte hierdurch eine Entlastung möglich sein, würde dies völlig verkennen, dass das KBA über Jahre eng mit der Autoindustrie zusammenarbeite und eine Aufklärung von Abgasmanipulationen sogar aktiv behinderte. 

Das Nachsehen hätten in diesem Falle die Verbraucher als Fahrzeugkäufer. 

Zusammenfassung 

Das Urteil des BGH öffnet für Millionen von Verbrauchern die Türen zur Durchsetzung Ihres Rechts. Eine klare und letztgültige Entscheidung fällte das oberste Zivilgericht jedoch nicht, vielmehr überlies dies die Klärung im Detail erneut den unteren Gerichten. 

Vor dem Hintergrund, dass der Abgasskandal die Gerichte nun bereits seit 2014 in Schach hält und erneut viele Verbraucher aufgrund von Unsicherheiten vor der Durchsetzung Ihres Rechts zurückschrecken dürften, scheint dies kaum haltbar.  

 

 

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