BGH ebnet Weg im Abgasskandal um Wohnmobile 

3. Dezember 2023
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 27. November über die Haftung des Wohnmobilherstellers Fiat. Das Urteil dürfte für tausende Wohnmobilkäufer den Weg zu Schadensersatzansprüchen ebnen, es droht allerdings Verjährung. 

Am 27. November wurde vor dem obersten deutschen Zivilgericht erneut über den Abgasskandal verhandelt. Dieses Mal jedoch in Bezug auf einen italienischen Autobauer, den Fahrzeughersteller Fiat. Die Richter und Richterinnen des BGH positionierten sich erfreulich klar und räumten so die noch bestehenden Hürden im Abgasskandal um die Wohnmobile aus. 

In dem BGH-Verfahren ging es um ein Wohnmobil, welches auf Basis eines Fiat Ducato gebaut wurde. Der Kläger hatte das Diesel-Fahrzeug im April 2018 für 52.300 Euro gekauft. 

Rechtsauffassung italienischer Behörden steht Schadensersatzansprüchen nicht im Weg 

Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen wegen manipulierten Wohnmobilen gestalte sich über lange Zeit schwierig. In einigen Fällen lehnten deutsche Gerichte solche ab, da die für die Überwachung der Fahrzeuge zuständigen italienischen Behörden ein Einschreiten bis heute ablehnen. Der BGH entschied nun, dass deren Rechtsauffassung Schadensersatzansprüchen hiesiger Käufer nicht entgegensteht. Schließlich könne sich diese jederzeit ändern. 

Konkret betroffen ist das Fiat Model Ducato. Von diesem sollen sämtliche zwischen 2014 und 2019 produzierten Dieselmodelle mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgerüstet worden sein. Diese bewirkt, dass die Abgasreinigung der Fahrzeuge lediglich für einen kurzen Zeitraum nach Anlassen des Fahrzeuges arbeitet. Danach werden die Abgase so gut wie ungefiltert ausgestoßen.  

Der Fiat Ducato gilt als sogenanntes Basisfahrzeug als das mit Abstand beliebteste Fahrgestell für den Ausbau von Wohnmobilen. Fast alle Wohnmobilhersteller, die in Deutschland aktiv sind, verwenden den Fiat Ducato bei mindestens einem Modell als Basis. Insgesamt basieren weit mehr als die Hälfte aller Wohnmobile in Deutschland auf einem Fiat-Fahrgestell.   

Unklar ist derzeit noch, wie Ansprüche betroffener Verbraucher nach Ablauf dieses Jahres ausfallen. Zum 31.12.2023 endet nämlich möglicherweise zunächst eine wichtige Verjährungsfrist. Es greift jedoch ein Auffanganspruch mit zehnjähriger Verjährungsfrist. Ob dieser geringer ausfällt, wurde noch nicht entschieden.    

Verbraucher haben Anspruch Rückerstattung eines Teilbetrags des Kaufpreises 

Der BGH entschied den Fall selbst nicht abschließend, sondern verwies diesen zur Entscheidung an das zuständige Oberlandesgericht zurück. Nach den aufgestellten Leitlinien dürfte betroffenen Verbrauchern jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises zustehen. Das Fahrzeug können diese behalten. 

Hiermit setzt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort, nach welcher sämtlichen Käufern abgasmanipulierter Fahrzeuge ein solcher Anspruch zusteht. Anders als im Rahmen des ursprünglichen Abgasskandals um den Volkswagen Motor EA189, soll Betroffenen jedoch nicht mehr die Möglichkeit zustehen das Fahrzeug zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. Dies verwundert im Falle des Fiat Ducato etwas, da die verwendete Abschalteinrichtung der Manipulationssoftware von Volkswagen nahezu identisch ist. 

EU-Vertragsverletzungsverfahren weiterhin ergebnislos 

Ein seit 2017 laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, welches eingeleitet wurde, weil das Land die EU-Typgenehmigungsvorschriften für Pkw nicht einhielt und die manipulierten Autos nicht zurückrief, bleibt bis heute ergebnislos. 

Die italienischen Behörden bleiben auf dem Standpunkt, dass die betroffenen Fiat Fahrzeuge rechtskonform seien. Betroffen ist hiervon nicht lediglich das Model Fiat Ducato, sondern vielmehr sämtliche Dieselmodelle des Autobauers aus den Jahren 2014 bis 2019. Eine deutliche Ausweitung des Skandals um Fiat scheint daher nicht unwahrscheinlich. 

Zusammenfassung 

Klagen von Käufern betroffener Fiat Ducato Modelle dürfte nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes nichts mehr im Wege stehen.  Zu beachten bleibt jedoch die laufende Verjährung. Betroffene Verbraucher sollten hier unbedingt ihre Ansprüche sichern und noch in diesem Jahr Klage einreichen.