Audi muss Schadensersatz wegen Abgasskandal zahlen
In der vergangenen Woche wurde Audi erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu verurteilt, Schadensersatz wegen des Abgasskandals zu zahlen. In insgesamt vier Verfahren ging es um Audi-Fahrzeuge, die manipulierte VW-Motoren des Typs EA189 enthielten. Bereits in zwei Wochen könnte Audi erneut wegen des Abgasskandals verurteilt werden. Dann befassen sich die BGH-Richter mit manipulierten Dieselmotoren, die der Ingolstädter Autobauer selbst entwickelt hat.
Diese Bedeutung hatte das BGH-Verfahren
Durch den Abgasskandal haben manipulierte Diesel-Fahrzeuge an Wert verloren, denn sie bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger ein als Autos, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Darüber hinaus können betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche schon allein deshalb rechtfertigen, da die manipulierten Autos mit vollkommen falschen Abgaswerten beworben wurden. Dies bestätigte der BGH bereits im Mai 2020.
Bislang war allerdings unklar, ob Automobilhersteller auch für manipulierte Fahrzeuge haften müssen, deren Motoren sie gar nicht selbst entwickelt haben. So stellte sich beispielsweise die Frage, ob die Halter von Audi-Fahrzeugen mit manipulierten VW-Motoren ihre Rechtsansprüche lediglich gegen Volkswagen oder eben auch gegen Audi durchsetzen können.
BGH-Entscheidung: Audi haftet für VW-Manipulationen
Diesbezüglich entschieden die Richter am Bundesgerichtshof nun, dass auch Audi für manipulierte Motoren von VW haften muss. Damit bestätigten die BGH-Richter die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts – dem Oberlandesgericht München.
Die Münchner Richter hatten angezweifelt, dass kein einziger Audi-Mitarbeiter etwas von den Manipulationen von Volkswagen gewusst haben soll. Deshalb hielten sie es für legitim, dass Verbraucher ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal auch gegenüber Audi durchsetzen können. Diese Entscheidung bestätigte der BGH nun.
Audi entwickelte ebenfalls Abgasskandal-Motoren
Bereits im Vorfeld hielten es zahlreiche Automobilexperten für fragwürdig, dass sich Audi im Zusammenhang mit dem Abgasskandal als Unschuldslamm präsentiert. Schließlich entwickelten Audi-Mitarbeiter selbst eine Manipulationssoftware, die auf dem Prüfstand für andere Abgaswerte sorgte als im herkömmlichen Straßenbetrieb. Die illegal manipulierten Motoren lieferte Audi auch an die Konzern-Schwestern Porsche und Volkswagen.
Insgesamt ließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang rund 480.000 Audi-, Porsche- und Volkswagen-Autos mit manipulierten Motoren von Audi zurückrufen. Auch diese Fahrzeuge haben durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren. Deshalb befassen sich die BGH-Richter am 16. Dezember 2021 erstmals mit Schadensersatzklagen von betroffenen PKW-Besitzern.
In den BGH-Verfahren geht es um einen Audi A6 und einen VW Touareg. Beide Fahrzeuge enthalten 3.0-Liter-Dieselmotoren von Audi und wurden wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die PKW-Besitzer möchten ihre Autos an Audi zurückgeben und verlangen im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung.
Diese Entscheidung wird erwartet
Experten rechnen den betroffenen Verbrauchern gute Chancen aus. Das BGH-Grundsatzurteil aus dem Mai 2020, wonach die Halter von illegal manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz haben, lässt sich nämlich durchaus auch auf die Manipulationen von Audi übertragen. Bislang positionieren sich zudem nahezu sämtliche deutsche Gerichte in der Sache verbraucherfreundlich. Aller Voraussicht nach wird dies auch für den BGH gelten.
Allerdings geht es in den Verfahren auch noch um ein besonderes Detail. Beide Fahrzeuge wurden nämlich über Darlehensverträge mit einem verbrieften Rückgaberecht finanziert. Das bedeutet, dass die Kläger zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlussrate die Möglichkeit hatten, ihre Fahrzeuge zu einem bereits festgelegten Kaufpreis an Audi zurückzugeben. Allerdings machten beide Kläger davon keinen Gebrauch. Nun sollen die BGH-Richter klären, ob die Halter der manipulierten Autos dennoch Schadenersatzansprüche durchsetzen können.