Aktienfonds – wie Sie zwischen Umweltsündern und Weltverbesserern unterscheiden können 

2. November 2023
Geldanlagen in Aktien und Fonds sind leichter als je zuvor und finden immer mehr Zuspruch. Vielen Anlegern ist hierbei jedoch wichtig, in nachhaltige Produkte zu investieren. Der VSVBB erklärt, worauf zu achten ist. 

Investments in Einzelaktien und Fonds werden von immer mehr Verbrauchern als Alternative zum klassischen Sparbuch angesehen. Sogenannte Neobroker wie Trade Republic, Scalable Capital oder Zero erleichtern den Einstieg zudem deutlich. Wer jedoch mit seinem Investment der Umwelt nicht schaden will, steht oft vor einem Dschungel aus wenig handfesten Werbeaussagen und Labels.  

Einzelaktien, passive und aktive Investmentfonds 

Inwiefern beziehungsweise mit welchem Aufwand sich die Umweltfreundlichkeit des eigenen Investments kontrollieren lässt, hängt zunächst stark von der Art der Anlage ab. Hier ist nämlich zwischen Einzelaktien, passiven und aktiven Investmentfonds zu unterscheiden. 

Während bei Einzelaktien oft ein Blick auf das Firmenprofil reicht, gestaltet sich eine Recherche bei Fondsprodukten – welche eine Vielzahl an Aktien enthalten – bereits deutlich schwieriger. Hier muss oft genau hingeschaut werden, denn entscheidend sind die Kriterien der Anlagestrategie und die gesetzliche Einordnung.  

Die in dem Fond enthaltenen Aktien lassen sich hingegen in der Regel nur durch eine aufwendige Recherche einsehen. Dies auch nur für die Vergangenheit aus den Jahresberichten des jeweiligen Fonds. 

EU-Offenlegungsverordnung sorgt für mehr Transparenz 

Anhaltspunkte für die Nachhaltigkeit von Fondsprodukten finden Anleger dank der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) in den sogenannten Basisinformationsblättern der jeweiligen Fonds.  

Hier müssen diese gesetzlich vorgeschrieben Angaben dazu machen, ob und wie diese Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlagestrategie mit einbeziehen. Als Nachhaltigkeitsaspekte werden seitens der europäischen Union (EU) sowohl Umwelt-, Unternehmensführungs- als auch Sozialverträglichkeitsaspekte eingeordnet. 

Die Offenlegungsverordnung schreibt jedem Fond vor, sich in den Informationsblättern zunächst dazu positionieren, ob Nachhaltigkeitsaspekte überhaupt Beachtung finden.  

Wird mit Labels geworben die Nachhaltigkeit nahelegen, muss die Fondsgesellschaft zudem auch erklären, wie genau sie diese in ihre Anlagestrategie miteinbezieht. 

Grüne Anlagestrategie oft mehr schein als sein 

Hier ist für Anleger besondere Aufmerksamkeit geboten. Denn viele der Aktienfonds schmücken sich zwar mit Labels wie ESG (Environmental, Social and Governance), lassen sich jedoch kaum auf diese festbinden. Dies äußert sich in Formulierungen wie der Absicht “möglichst” in umweltfreundliche Unternehmen zu investieren. Die Entscheidung, wann ein Unternehmen nachhaltig ist, liegt hier zudem oft bei der Fondsgesellschaft selbst. 

Wer hier sicher gehen will, sollte lediglich in Fonds investieren, welche sich gemäß Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung positionieren. Dies dürfen Fondsunternehmen nur dann angeben, wenn diese sich zu einem konkreten, nachhaltigen Anlageziel verpflichten. Ein Beispiel wäre etwa die Reduktion von CO2-Emissionen im Immobilienbereich. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, eine konkrete und schlüssige Anlagestrategie vorzulegen, um zu diesem Ziel beizutragen.  

Zusammenfassung  

Der Trend zur Nachhaltigkeit und die wachsende Anlagefreude vieler Verbraucher verführt viele Fondsgesellschaften zu leeren Versprechungen und Falschbezeichnungen. Der EU-Gesetzgeber versucht hier mit Informationspflichten gegenzusteuern. Vertrauen in Labels wie etwa ESG kann durch diese jedoch nur begrenzt entstehen.  

Für ein solches bedarf es klarer Vorgaben für die Verwendung von Begriffen seitens des Gesetzgebers, anstatt Unternehmen, welche diese selbst mit Leben füllen, meint der VSVBB.