AI-Act – EU beschließt zeitnah Regulierung künstlicher Intelligenz 

3. Februar 2024
Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, die weltweit erste Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) zu beschließen. Für Verbraucher bedeutet die Verordnung mehr Sicherheit im Umgang mit KI-gesteuerten Programmen 

Bereits 2021 brachte die EU-Kommission den weltweit ersten Vorschlag zur gesetzlichen Regulierung von Künstlichen Intelligenzen ein. Die genaue Ausgestaltung der Verordnung war seitdem Gegenstand einer Vielzahl von Diskussionen. Nun steht die Regelung jedoch kurz vor der finalen Zustimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten. 

Künstliche Intelligenz als wichtiger Wirtschaftsfaktor 

Das Regelungsvorhaben kommt zu einem Zeitpunkt, zu welchem KI bereits seit längerem eine wichtige Rolle in der Wirtschaft einnimmt. So wird diese bereits im Bereich der Land- (etwa bei Erntemaschinen), Digital- (etwa für Werbetexte) und Kreditwirtschaft (bei der Entscheidung über Kredite) eingesetzt. 

Mit Dienstleistungen wie Chat-GPT sind KI-Anwendung auch der breiten Masse zugänglich und werden im Alltag sowie im akademischen Bereich genutzt.  

Viele der Verwendungsformen werfen jedoch bislang ungeklärte Rechtsfragen auf. Diese betreffen sowohl Aspekte des Datenschutzes und des Urheberrechts als auch die Grundrechte der Anwender beziehungsweise Betroffenen. 

Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen 

Hintergrund der datenschutz- und urheberrechtlichen Themen ist meist, dass KI-Anwendungen immense Mengen an Daten benötigen, um verwertbare Ergebnisse zu produzieren. Dies da die Programme letztlich lediglich Ihnen bekannte Fragen und Antworten mit der aktuellen Problemstellung abgleichen und so eine wahrscheinlich auch in diesem Fall passende Antwort produzieren. 

Zu klären ist daher, ob die Antworten auch höchstpersönliche Daten zum “Lernen” verwenden dürfen. Ebenfalls der Klärung bedarf, ob den Urhebern von zum Lernen verwendeten Werken eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse von KI-Anwendungen zusteht. 

Im Hinblick auf KI-Entscheidungen in der Kreditvergabe oder auch bei Notfallsystemen stellt sich zudem die Frage, ob und inwiefern – für den Betroffenen – fundamentale Entscheidungen ohne Mitwirkung eines Menschen getroffen werden dürfen. 

EU setzt auf abgestuftes Regelungswerk 

Die KI-Verordnung der EU setzt hier auf ein abgestuftes Regelungssystem, welches KI-Anwendungen zunächst in verschiedene Risikoklassen einordnet. So unterscheidet die Verordnung etwa zwischen Hochrisiko-System (Kreditvergabe oder auch autonomes Fahren) und Anwendungen mit geringem Risiko wie etwa Chatbots. 

Je nach Einordnung gelten sodann strengere Regelungen, wie etwa die Pflicht zur Beteiligung von Menschen an zentralen Entscheidungen. Auch sollen bei sensiblen Daten eine Vielzahl von Einschränkungen im Hinblick auf deren Verwendung gelten. Urhebern zugute kommt die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über sämtliche Quellen, welche sich das Programm zu Lernen bedient. Eine Vergütung für Urheber dieser Quellen wurde jedoch zunächst offengelassen. 

Nachdem der letztliche Beschluss lang an Bedenken der Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich scheiterte, gilt eine Verabschiedung innerhalb der nächsten Wochen nun als wahrscheinlich. Nach dem Beschluss haben die Unternehmen 24 Monate Zeit, um die neuen Regelungen umzusetzen. 

Zusammenfassung 

Mit dem AI-Act steht nun der Beschluss eine lang überfällige Regulierung KI-gesteuerter Anwendungen bevor. Durch die weite Verbreitung haben diese schon seit längerem einen erheblichen Einfluss auf Verbraucherinnen und Verbraucher, unterlagen hierbei jedoch kaum Einschränkungen. 

Auch wenn die neue Verordnung an vielen Stellen noch Verbesserungsbedarf aufweist, ist diese daher ein wichtiger erster Schritt zu einem sicheren Umgang mit diesen.