Der Mercedes-Abgasskandal im Überblick

Nachdem der Abgasskandal bei VW im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, gerieten schnell auch andere Hersteller unter Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut zu haben – darunter der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz. Im Jahr 2018 wurden schließlich die ersten Diesel-Modelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen: Die Fahrzeuge sind aufgrund viel zu hoher Schadstoffemissionen nicht straßentauglich und hätten gar nicht zugelassen werden dürfen. Weitere Rückrufe folgten. Der Mercedes-Abgasskandal ist bis heute nicht vollständig aufgearbeitet und viele Verbraucher fragen sich, welche Rechtsansprüche sie gegenüber dem Konzern geltend machen können.

Die wichtigsten Informationen zum Mercedes-Dieselskandal sowie die Rechte und Möglichkeiten betroffener Verbraucher haben wir in folgendem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Wussten Sie schon?
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    Europaweit wurden rund 1,4 Millionen Mercedes Diesel-Fahrzeuge zurückgerufen
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    Aktuell läuft eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz AG
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    Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich in diesem Jahr mit einer Abschalteinrichtung des Mercedes-Konzerns
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    Wir vom VSVBB unterstützen Sie im Mercedes-Dieselskandal. Dafür müssen Sie kein Vereinsmitglied bei uns sein.

Die Entwicklung des Mercedes-Abgasskandals

Im Frühjahr 2017, zwei Jahre nach der öffentlichen Bekanntmachung des VW-Abgasskandals, nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart erstmals Ermittlungen gegen die Mercedes-Benz AG, damals noch unter dem Namen Daimler AG, auf. Dem Autobauer wurde vorsätzlicher Betrug sowie strafbare Werbung vorgeworfen.

Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden unter anderem Razzien an mehreren Mercedes-Standorten durchgeführt. Der Konzern bestritt damals vehement, am Abgasskandal beteiligt gewesen zu sein und behauptet bis heute, keine Manipulationssoftware in seinen Diesel-Autos verbaut zu haben. Dennoch musste der Stuttgarter Fahrzeughersteller seit 2018 europaweit rund 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Autos wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen.

Nicht nur in Deutschland geriet Mercedes zunehmend unter Druck. Auch in den USA ermittelte das US-amerikanische Justizministerium gegen den Hersteller. Dort wurde zudem eine Sammelklage gegen die damalige Daimler AG eingereicht, welche vor dem US-Gericht in New Jersey in einem Vergleich endete. Zur Beilegung des Rechtsstreits zahlte Mercedes Anfang 2021 rund 2,2 Milliarden US-Dollar an die dortigen Behörden und die Teilnehmer der Sammelklage.

Auch in anderen Ländern wie den Niederlanden und in Großbritannien wurden entsprechende Massenklagen gegen Mercedes eingereicht, welche zum Teil noch nicht abgeschlossen sind. Hierzulande hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Konzern ein Bußgeld wegen fahrlässiger Aufsichtsverletzung in Höhe von rund 870 Millionen Euro verhängt. Außerdem werden die Rechtsansprüche betroffener Mercedes GLC- und GLK-Besitzer erstmals in Form einer Verbandsklage geprüft.

Rückrufe im Mercedes-Abgasskandal

Als Reaktion auf die Ermittlungen kündigte der Autoproduzent im Sommer 2017 ein freiwilliges Software-Update für etwa drei Millionen Diesel-Autos der Euronorm 5 und 6 an. Mercedes gab an, den Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge auf diesem Weg reduzieren zu wollen. Konkrete Informationen zum Abgasskandal wurden den Kunden gegenüber jedoch nicht kommuniziert. Knapp ein Jahr später folgte dann der erste verpflichtende Rückruf.

Laut Kraftfahrt-Bundesamt sollten betroffene Diesel-Modelle aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ einem Software-Update unterzogen werden. Insgesamt hatte das KBA fünf solcher Abschalteinrichtungen in den untersuchten Mercedes-Dieselfahrzeugen entdeckt. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks (BR) mit. Was mit einem verpflichtenden Rückruf von rund 1.400 Fahrzeugen der Modellreihe Vito begann, weitete sich auf immer mehr Diesel-Modelle aus. Seit 2018 wurden insgesamt rund 1,4 Millionen Mercedes-Fahrzeuge offiziell zurückgerufen, davon circa 550.000 allein in Deutschland.

Der Stuttgarter Autohersteller bestritt, unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen verbaut zu haben. Infolgedessen hatte der Konzern Widerspruch gegen die verpflichtenden Rückrufe eingelegt – allerdings ohne Erfolg.

Fahrzeughalter werden in der Regel entweder vom KBA direkt oder von Mercedes per Post über den verpflichtenden Rückruf informiert. Alternativ können Verbraucher aber auch die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen, um herauszufinden, ob ihr Auto im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals zurückgerufen wurde.

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Welche Motoren und Modelle sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?

Nach und nach wurden immer mehr Fahrzeuge vom KBA zurückgerufen. Die in den Motoren gefundenen unzulässigen Abschalteinrichtungen sollten mithilfe eines Software-Updates unwirksam gemacht werden. Folgende Vierzylinder- und Sechszylinder-Dieselmotoren soll Mercedes zwischen 2008 und 2018 illegal manipuliert haben:

  • OM607
  • OM622
  • OM626
  • OM640
  • OM642
  • OM651

Die fortschreitenden Entwicklungen im Mercedes-Dieselskandal und die damit verbundene mediale Berichterstattung über die letzten Jahre hinweg verunsicherte viele Verbraucher. Immer mehr Mercedes-Kunden stellten sich schließlich die Frage, ob auch ihr Fahrzeug illegal manipuliert wurde.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind folgende Diesel-Modelle der Abgasnormen Euro 5, Euro 6 und Euro 6b vom Mercedes-Abgasskandal betroffen:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • CLA
  • CLS-Klasse
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • GL
  • GLC
  • GLE
  • GLK
  • GLS
  • Marco Polo
  • ML
  • R-Klasse
  • S-Klasse
  • SLC
  • SLK
  • Sprinter
  • V-Klasse
  • Viano
  • Vito
  • Vito Tourer

Diese Abschalteinrichtungen wurden in Mercedes Diesel-Autos gefunden

Das ARD-Magazin Plusminus veröffentlichte am 10.02.2021 einen Beitrag zum Abgasskandal bei Mercedes. Darin wurde eine Aussage des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht, welche bestätigte, dass das KBA fünf unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen gefunden habe. Zudem wurden erstmals die Funktionsweisen der verbauten Manipulationssoftware genauer beschrieben.

Eine der gefundenen Abschalteinrichtungen betreffe den SCR-Katalysator, die vier anderen die Abgasrückführung. Gemäß den Aussagen des Ministeriums sollen zudem in einigen Mercedes-Modellen mehrere der unzulässigen Vorrichtungen gleichzeitig zum Einsatz kommen.

Deutsche Umwelthilfe spricht von acht Abschalteinrichtungen

Im November 2021 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein 30-seitiges  Expertengutachten zum Mercedes-Abgasskandal. Darin ist von acht Abschalteinrichtungen die Rede, die der Software-Experte Felix Domke in einem untersuchten Mercedes E-Klasse-Fahrzeuge der Euronorm 6 mit dem Diesel-Motor OM642 gefunden haben soll. Sechs der Vorrichtungen sollen mit der AdBlue-Einspritzung zu tun haben. Der auch als Harnstoff bekannte Zusatz wird bei Fahrzeugen mit sogenanntem SCR-Katalysator verwendet, um den Ausstoß von Stickstoff zu reduzieren.

Durch die Manipulationen wird jedoch laut Gutachten weit weniger AdBlue zugeführt, als nötig wäre, um eine ordnungsgemäße Abgasreinigung zu gewährleisten. Dadurch läge der reale Stickoxid-Ausstoß auf der Straße bis zu 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert.

Domke kam nach der Durchführung eines Software-Updates am untersuchten Fahrzeug auch zu dem Schluss, dass die eingebauten Manipulationsvorrichtungen nicht zum Betrieb des Motors erforderlich seien, wie in der Vergangenheit vom Autobauer behauptet.

So funktionieren die Mercedes Abschalteinrichtungen

Die Funktionsweisen der einzelnen Vorrichtungen sind recht komplex, zudem sind teilweise nicht alle Details bekannt. Zwei der von Mercedes verwendeten Abschalteinrichtungen wurden allerdings im Rahmen mehrerer Gerichtsverfahren genauer durchleuchtet und zudem für unzulässig befunden:

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung

Diese Art der Abschalteinrichtung erkennt anhand verschiedener Parameter, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist das der Fall, wird die Temperatur des Kühlmittels möglichst niedrig gehalten. Dadurch steigt auch die Temperatur des Motoröls während der Zulassungsprüfung nur sehr langsam an, was für einen geringeren Schadstoffausstoß sorgt. Im normalen Straßenverkehr kann diese optimierte Kühlmittel-Solltemperatur allerdings nicht eingehalten werden. Das Ergebnis: Es werden deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen, als eigentlich erlaubt.

AdBlue-Dosierstrategie

AdBlue ist eine Harnstoff-Lösung, die zur Abgasnachbehandlung verwendet wird. Die giftigen und umweltschädlichen Stickoxide werden mithilfe der Lösung in Stickstoff und Wasser umgewandelt. Ist nicht genug AdBlue-Flüssigkeit vorhanden, kann eine ausreichende Abgasreinigung nicht mehr gewährleistet werden. Tatsächlich sind die AdBlue-Tanks der betroffenen Diesel-Modelle verhältnismäßig klein und müssten dementsprechend oft nachgefüllt werden. Um den Mercedes-Kunden keine zusätzliche Last aufzutragen, wurde die AdBlue-Dosierung für den normalen Straßenbetrieb drastisch reduziert. Lediglich auf dem Prüfstand wird ausreichend AdBlue in den Abgasstrom eingespritzt.

Unterschiedliche Meinungen zum Thermofenster

Eine weitere Vorrichtung, die in zahlreichen Mercedes-Modellen der Motortypen OM651 und OM642 zum Einsatz kommt, ist das Thermofenster. Hierbei wird die Abgasreinigung bei niedrigen und hohen Temperaturen stark gedrosselt, woraus eine übermäßige Umweltbelastung resultiert. Laut Mercedes-Benz soll das Thermofenster den Motor vor Schäden durch extreme Temperaturen schützen.

Die Rechtsprechung ist hier allerdings uneindeutig, was die Rechtmäßigkeit des Thermofensters angeht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im September 2021 erstmals zum Thermofenster geurteilt und im Rahmen eines Mercedes-Falls entschieden, dass der Einbau eines Thermofensters allein keine Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Der Kläger ging somit leer aus. Grund sei die Tatsache, dass das Thermofenster auf dem Prüfstand gleichermaßen funktioniert wie im normalen Straßenverkehr. Betrugsabsichten von Seiten des Autobauers, die für eine erfolgreiche Schadensersatzklage notwendig wären, seien hierbei nicht ersichtlich.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich zum Thermofenster geäußert und vertritt wiederum eine andere Meinung. Diese Art der Abschalteinrichtung sei nur eingeschränkt zulässig. Der EuGH-Generalstaatsanwaltschaft spricht sogar von der Illegalität des Thermofensters. Je nachdem, wie die EuGH-Richter abschließend zum Thermofenster urteilen, könnte das Folgen für die deutsche Rechtsprechung zum Thema und damit auch für Mercedes-Benz nach sich ziehen.

Bietet das Mercedes Software-Update eine Lösung im Abgasskandal?

Bei einem offiziellen Rückruf durch das KBA wird der Fahrzeughalter aufgefordert, ein Software-Update in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Dieses dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und ist für den Auto-Besitzer kostenlos. Bei einem Software-Update wird die Manipulationssoftware mit neuen Daten überschrieben und so unschädlich gemacht. Es kann im Anschluss von einer ordnungsgemäßen Funktion der Abgasreinigung ausgegangen werden.

Obwohl das KBA die vom Mercedes entwickelten Software-Updates für wirksam befunden und damit freigegeben hat, sind viele Mercedes-Kunden skeptisch und fragen sie, ob sie das Update wirklich durchführen lassen sollen. Schließlich gibt es auch negative Stimmen, die die Wirksamkeit der Updates in Frage stellen und eher die möglichen Risiken für das Fahrzeug in den Vordergrund stellen.

Das ZDF-Magazin Frontal21 veröffentlichte im Dezember 2020 die Ergebnisse von Abgasmessungen des britischen Prüfungsinstituts „Emissions Analytics“ an geupdateten Mercedes-PKWs. Die Tests sollen belegen, dass die untersuchten Dieselautos zum Teil sogar höhere Mengen an Stickoxid ausstoßen als vor dem Software-Update. Das Bundesverkehrsministerium nennt diese Ergebnisse „nicht nachvollziehbar“.

Kritiker behaupten zudem, dass nach der Durchführung eines entsprechenden Updates weitere negative Fahrzeugprobleme auftreten können, die häufigere und teure Werkstattbesuche als Folge nach sich ziehen können.

Sollte das Software-Update durchgeführt werden?

Wer sein Diesel-Auto im Rahmen eines offiziellen Rückrufs nicht updaten lässt, riskiert im schlimmsten Fall die Stilllegung durch die zuständige Zulassungsbehörde. Auch drohen der Entzug bzw. die Herabstufung der Umweltplakette sowie Nachteile bei der Kfz-Steuer.

Handelt es sich um eine freiwillige Servicemaßnahme durch Mercedes, kann das Update ohne weitere Konsequenzen verweigert werden. Hier könnte es unter Umständen sogar ratsam sein, mit dem Update zu warten. Mercedes muss Kunden, die eine solche Servicemaßnahme in Anspruch genommen haben, nämlich nicht länger über den Abgasskandal und dessen Folgen aufklären, sollte aus einem freiwilligen Update ein verpflichtender Rückruf durch das KBA werden. Unter Umständen erfahren sie so gar nichts von der Manipulation ihres Diesels sowie von ihren Rechtsansprüchen.

Viele Rechtsexperten raten Mercedes-Haltern dazu, jede Art von Software-Update grundsätzlich gut zu durchdenken – zumindest, wenn eine Schadensersatzforderung angestrebt wird. Denn ist eine Abschalteinrichtung mithilfe eines Updates entfernt worden, kann deren Funktionsweise nicht mehr in vollem Umfang nachvollzogen werden. Dies soll sich zwar nicht negativ auf eine Schadensersatzklage auswirken, könnte diese aber unter Umständen erschweren.

Wir von VSVBB raten betroffenen Diesel-Fahrern im Mercedes-Abgasskandal, auf Nummer sicher zu gehen sich von einem Experten in der Sache beraten zu lassen. Bei generellen Fragen zur Thematik stehen auch wir Ihnen gern zur Seite.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich im Mercedes-Abgasskandal?

Im VW-Abgasskandal hat der BGH 2020 eindeutig entschieden, dass Verbraucher mit einem manipulierten Diesel-Fahrzeug mit Motor EA189 Anspruch auf Schadensersatz haben. Die betroffenen VW-Autos hätten aufgrund der Abgasmanipulation nämlich gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Auch im Fall Mercedes wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, welche die Abgasreinigung erheblich drosseln und den Stickstoff-Ausstoß im Umkehrschluss enorm erhöhen.

Damit allerdings auch Schadensersatzansprüche gerechtfertigt werden können, muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass der ehemalige Daimler-Konzern seine Diesel-Fahrzeuge vorsätzlich und sittenwidrig manipuliert hat. Dies stellt sich in vielen Fällen als nicht einfach heraus. In den betroffenen Diesel-Modellen kamen im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals zum Teil unterschiedliche Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Nicht jede der gefundenen Vorrichtungen wurde für unzulässig befunden. So sind bislang viele Klagen, die das Thermofenster betreffen, aufgrund nicht ersichtlicher Betrugsabsichten abgewiesen worden.

Deutlich einfacher ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Da die manipulierten Fahrzeuge eigentlich nicht zulassungsfähig sind, besteht ein Sachmangel. Neuwagenkäufer haben deshalb die Möglichkeit, ihr Fahrzeug innerhalb von 24 Monaten nach dem Autokauf an den jeweiligen Händler zurückzugeben und ein mangelfreies Ersatzfahrzeug einzufordern. Gebrauchtwagen-Käufer können 12 Monate von diesem Recht Gebrauch machen.

Wir raten betroffenen Mercedes-Kunden, sich von einem Rechtsexperten im Abgasskandal beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und Erfolgschancen im Vorfeld besser bewerten zu können.

VSVBB Sofort-Beratung

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Wie kann ich Schadensersatz im Mercedes-Dieselskandal einfordern?

Wer seine Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, kann folgendermaßen vorgehen:

Großen Schadensersatz geltend machen

Das manipulierte Fahrzeug wird an den Hersteller, also Mercedes-Benz, zurückgegeben. Im Gegenzug erhält der Auto-Besitzer eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis und der zurückgelegten Laufleistung errechnen lässt. Ergänzend zur Entschädigungssumme stehen dem Mercedes-Kunde zudem Verzugszinsen ab dem Tag der Klageeinreichung zu. Vergangene Urteile zeigen, dass diese Art der Rechtsdurchsetzung für betroffene Autofahrer besonders lukrativ sein kann. Denn häufig liegen die Entschädigungssummen über den Gebrauchtwagenpreisen vergleichbarer Mercedes-Modelle.

Kleinen Schadensersatz geltend machen

Wer seinen Mercedes doch lieber behalten möchte, kann den sogenannten „kleinen Schadensersatz“ geltend machen. Hierbei erhält der Auto-Besitzer einen wesentlich geringeren Teil des Kaufpreises als Entschädigung zurück.

Welche Verjährungsfristen müssen beachtet werden?

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters durchgesetzt werden, bevor sie verjähren. In Deutschland beträgt diese Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Tag, an dem der Verbraucher Kenntnis von der Diesel-Manipulation erlangt hat. Wer also beispielsweise 2018 ein Rückrufschreiben erhalten und so vom Mercedes-Dieselskandal erfahren hat, konnte seine Rechte bis zum 31.12.2021 durchsetzen.

Neuwagenkäufer haben auch nach Eintritt der Verjährung die Möglichkeit, eine Entschädigung geltend zu machen. Das hat der BGH im Februar 2021 entschieden. So können Mercedes-Kunden ihr Auto dann immer noch an den Autobauer zurückgeben und im Gegenzug sogenannten Restschadensersatz einfordern. Hierfür haben Autobesitzer zehn Jahre ab dem Tag des Fahrzeugkaufs Zeit.

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

In den USA gingen Verbraucher gegen Mercedes-Benz vor und setzten ihre Rechtsansprüche in Form einer Sammelklage durch. Die damalige Daimler AG beendete den Rechtsstreit 2020 mit einem Vergleich und zahlte dabei rund 2,2 Milliarden US-Dollar an die amerikanischen Behörden sowie die US-Sammelkläger.

Hierzulande gibt es diese Form der Sammelklage nicht. Dennoch haben Besitzer der Modelle GLC und GLK mit verbautem OM651-Motor durch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, gemeinsam Rechtssicherheit im Mercedes-Abgasskandal zu erlangen. Im Rahmen einer solchen Verbandsklage wird geprüft, ob die Kläger grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Klage wurde im Juli 2021 vor Gericht eingereicht und die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich am 12. Juli 2022 stattfinden. Diese Entschädigungsansprüche werden bei einer solchen Form der Klage allerdings nicht direkt durchgesetzt. Im Anschluss müssen die Kläger ihre Rechtsansprüche einzeln einklagen.

Die Teilnahme an einer solchen Verbandsklage ist für die Kläger kostenlos. Sie gehen damit also kein Risiko ein. Zudem können betroffene Mercedes-Halter, die bereist 2018 von der Diesel-Manipulation erfahren, aber zwischenzeitlich noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, die Verjährung ihrer Rechtsansprüche durch ihre Teilnahme an der Musterfeststellungsklage hemmen. Diese wäre ansonsten bereits Ende 2021 eingetreten. Eine entsprechende Verjährungshemmung um sechs Monate gilt auch für Verbraucher, die sich in das Klageregister ein- und vor dem Start der mündlichen Verhandlung wieder austragen.

Mercedes-Halter sollten vor der Teilnahme an der Musterklage jedoch beachten, dass für eine erfolgreiche Anmeldung zur Klage bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese werden im Vorfeld von keiner Instanz geprüft. Das heißt, wer sich fälschlicherweise – ohne tatsächliche Teilnahmeberechtigung – einträgt, erfährt vermutlich erst zum Ende des Prozesses davon und verliert unter Umständen wertvolle Zeit. Gern vermitteln wir vom VSVBB betroffene Mercedes-Halter an spezialisierte Rechtsanwälte, die eine unverbindliche Erstberatung anbieten und die Eintragung ins Klageregister kostenfrei übernehmen.

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