Erhöhung von Bankgebühren war oft unzulässig

15. Februar 2022
Viele Banken erhöhten die Gebühren ihrer Kunden ohne deren Zustimmung. Zu Unrecht wie der BGH nun entschied. Was das für betroffene Verbraucher bedeutet und wie Sie sich gegen die unrechtmäßigen Gebührenerhöhungen zur Wehr setzen können, erklärt der VSVBB im folgenden Beitrag.

Banken verwendeten in ihren Verträgen oft unzulässige Klauseln, welche diese berechtigten, Gebühren für Leistungen wie etwa die Kontoführung  ohne die Zustimmung des Kunden zu erhöhen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun mit Urteil vom 27. April 2021, dass diese Praxis rechtswidrig ist. 

Was heißt das für Sie? 

Die Rechtswidrigkeit der Klausel hat zunächst zur Folge, dass die auf Grundlage dieser vorgenommenen Gebührenerhöhungen unwirksam waren. Die im Rahmen dieser Erhöhungen zu viel abgebuchten Beträge wurden somit “ohne Rechtsgrund” vereinnahmt und können von Ihnen zurückverlangt werden. 

Aber Achtung: Eine Pflicht der Banken, eigenständig auf Sie zuzugehen, besteht nicht. Vielmehr müssen Sie proaktiv auf Ihre Bank zugehen und eine entsprechende Rückerstattung verlangen. 

Wie verlange ich eine Rückerstattung? 

Im Idealfall treten Sie hierzu mit einem Schreiben an Ihre Bank, welches bereits die Höhe Ihrer Rückforderung enthält. Diese sollten Sie also bestenfalls bereits im Vorfeld der Geltendmachung in Erfahrung bringen.  

Für Nutzer von Online-Banking Angeboten reicht hierfür oft schon ein Blick in das Postfach Ihres Banking-Accounts. Nicht selten informieren Banken Ihre Kunden hier über anstehende Gebührenerhöhungen.  

Besteht diese Möglichkeit nicht, schafft das Durchgehen der Kontoauszüge oft Klarheit. Sollten auch diese nicht zur Hand sein, besteht zudem die Möglichkeit, vergangene Gebührenerhöhungen schlicht über ein sogenanntes Auskunftsverlangen zu erfragen. Ein Musterschreiben für ein solches Auskunftsverlangen finden Sie hier. 

Wie berechne ich die Höhe meines Anspruches? 

Die Höhe Ihres Anspruches ergibt sich aus der Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten und den tatsächlich abgebuchten Gebühren. Zunächst gilt es also in Erfahrung zu bringen, ob bzw. welche Kontoführungsgebühr bei Vertragsschluss vereinbart wurde. In einem nächsten Schritt ist dann die Höhe der zu viel gezahlten Gebühr durch Abgleich zwischen der ursprünglich vereinbarten und der tatsächlich gezahlten Gebühr zu errechnen. 

Noch ungeklärt ist derzeit, für welchen Zeitraum Sie Ihre Gebühren zurückverlangen können. Grundsätzlich ist hier aufgrund einer möglichen Verjährung von einem Zeitraum von drei Jahren auszugehen. Neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes lässt jedoch auch eine Zeitspanne von bis zu zehn Jahren möglich erscheinen. Es bietet sich also an, den Anspruch für beide Zeiträume – alternativ – geltend zu machen. Auch hierfür haben wir ein Musterschreiben für Sie erstellt. 

Auch hier ist jedoch Achtung geboten: Die meisten Banken haben Ihre Gebühren-Strategie im Nachgang des Urteils angepasst und die Zustimmung Ihrer Kunden eingeholt. Haben Sie eine solche Zustimmung erteilt, entfällt Ihr Anspruch zwar nicht rückwirkend, eine Geltendmachung von Ansprüchen für die Zeit nach Ihrem Einverständnis ist jedoch ausgeschlossen. 

Sollte ich einen Anwalt beauftragen? 

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den eigenen Anspruch zunächst selbst gegenüber der Bank geltend zu machen und eine Reaktion abzuwarten. Auch wenn diese ablehnend oder auch verzögernd ausfällt, stehen Ihnen kostenfreie Wege – wie etwa die Einschaltung eines Ombudsmannes – zur Durchsetzung Ihres Anspruches zur Verfügung. 

Die Kosten eines Anwaltes wären zunächst von Ihnen zu tragen, eine Rückerstattung kommt nur im Erfolgsfalle in Betracht. Nicht erstattbar sind hierbei die Kosten für ein erstes Anschreiben und auch die Berechnung der Anspruchshöhe muss regelmäßig durch Sie übernommen werden. Angesichts einer durchschnittlichen Anspruchshöhe von etwa 120 Euro sollte der Gang zum Anwalt daher wohl überlegt sein. 

Etwas anders verhält es sich im Hinblick auf sogenannte Online-Rechtsdienstleister. Teilweise bieten diese die Berechnung Ihres Anspruches als inklusiven Service an. Nach einreichen Ihrer Unterlagen wird Ihr Anspruch also ohne weiteres Zutun Ihrerseits durchgesetzt. Eine Bezahlung in Form einer Provision wird nur im Erfolgsfalle fällig. In der Regel fällt diese jedoch mit rund 25 Prozent Ihrer Rückerstattung deutlich ins Gewicht. 

Zusammenfassung 

Vielen Verbrauchern steht ein nicht unerheblicher Anspruch auf Rückzahlung von Kontogebühren zu, dessen Geltendmachung jedoch auch mit etwas Arbeit verbunden ist. Aus eben diesem Grund bleibt das Geld oft bei den Banken liegen.  

Mit unseren Musterschreiben nehmen wir Ihnen zumindest einiges dieser Arbeit ab und erleichtern Ihnen die Rückerstattung. Auch Online-Rechtsdienstleister können eine sinnvolle Alternative sein, bevor auf eine Geltendmachung insgesamt verzichtet wird. 

Ausführlichere Information zum Ablauf der Durchsetzung sowie auch Hilfestellungen finden Sie hier. 

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