EuGH schränkt Nutzung personenbezogener Daten ein 

6. Oktober 2024
Viele Online-Plattformen sammeln Daten in weit größerem Ausmaß als deren Nutzer es ahnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt dieser Praxis nun erneut Grenzen. 

Soziale Plattformen wie Facebook, Instagram oder auch Snapchat sind aus Sicht vieler Verbraucher kostenlos. Tatsächlich jedoch wird die Nutzung mit den eigenen Daten bezahlt, welche die Anbieter für Werbung nutzen. Der EuGH schränkte die Schaltung personalisierter Werbung nun jedoch deutlich ein. 

Plattformriesen erheben Unmengen an Daten 

Kaum ein Nutzer sozialer Plattformen liest sich vor der Registrierung die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters durch. Auch wer sich die Mühe macht, wird hierdurch jedoch nicht unbedingt schlauer, denn die Dokumente sind oft – und nicht ungewollt –kompliziert verfasst.  

Faktisch ergibt sich aus diesen jedoch stets, dass die Plattformen zwar keine Bezahlung in Geld verlangen, aber mit Datenerhebung und personalisierter Werbung ihr Angebot monetarisieren. 

Hierzu erfassen die Websites und Apps eine Vielzahl von Informationen. Etwa welche Websites der Nutzer sonst besucht und welche Suchbegriffe dieser eingibt. Ebenfalls ziehen Anbieter Schlüsse aus den gesammelten Daten. So werden diese Ihnen etwa Umstandsmode anzeigen, wenn Sie des Öfteren nach Schwangerschaftstest gegoogelt haben.  

EuGH beschränkt die Sammelwut der Plattformen  

Der EuGH beschloss nun, dass Plattformanbieter gesammelte Daten nicht zeitlich unbegrenzt vorhalten dürfen (Urteil vom 04.10.2024, Aktenzeichen: C-446/21). Gerade durch ein Ansammeln von persönlichen Daten über längere Zeit ergibt sich aus Sicht der Anbieter ein immer komplexeres und vollständigeres Bild des jeweiligen Nutzers. Dies, obwohl das Gesetz vorgibt, dass die Ansammlung von Daten auf das Notwendigste beschränkt werden soll.  

Weiterhin führten die obersten EU-Richter aus, dass Daten, welche die Plattformen aus anderen Quellen über den Nutzer beziehen können, nicht für die Werbung verwendet werden dürfen.  

Personalisierte Werbung ablehnen 

Verbraucher können auf sämtlichen sozialen Plattformen die Anzeige personalisierter Werbung ausschalten sowie auch die Verwendung entsprechender Tracker durch Anbieter ablehnen. Dies ist – oft etwas versteckt – in den App- oder auch Websiteeinstellungen möglich.  

Wer zudem wissen möchte, welche Daten der Anbieter schon vorhält, kann diese als Kopie anfordern. Zur Bereitstellung dieser sind die Plattformen gesetzlich verpflichtet. Dies ist daher meist problemlos über die Kontoeinstellung möglich.  

Ein echtes Interesse daran den Nutzern klarzumachen, wie viele Daten gespeichert werden, haben die Plattformen jedoch nicht. Die gesammelten Daten werden daher oft ohne jede Struktur und somit schwer verständlich bereitgestellt. 

Zusammenfassung 

Das Urteil des EuGH verlangsamt den Weg zum gläsernen Verbraucher. Verhindern tut es diesen jedoch nicht, da immer bessere Analysetools aus immer weniger Informationen immer weitreichendere Schlüsse ziehen können. 

Es bleibt daher der Europäische Gesetzgeber gefragt, um die Möglichkeiten zur Datenspeicherung und Analyse zu begrenzen.