Reisekonzern FTI wird abgewickelt  

9. September 2024
Über 350.000 Gläubiger können nach der Insolvenz des Reisekonzerns FTI Ansprüche zum Gläubigerverzeichnis anmelden. Der Schuldenberg beläuft sich mittlerweile auf mehr als eine Milliarde Euro. 

Nun steht es fest: Der Schuldenberg des Reiseriesen hat Ausmaße angenommen, welche eine Fortführung des Unternehmens ausschließen. Der Insolvenzverwalter kündigte daher nun die Abwicklung des Konzerns an. Das heißt, das Unternehmen wird zerschlagen, Vermögenswerte verkauft und die Erlöse an die Gläubiger verteilt.   

Die Folgen für Verbraucher, welche Leistungen des Veranstalters in Anspruch nehmen wollten, fallen unterschiedlich aus. 

Reisekonzern mit vielen Marken  

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die GmbH dient als Obergesellschaft des FTI-Konzerns, zu welchem neben FTI selbst auch bekannte Marken wie 5 vor Flug; Big Xtra GmbH sowie FTI-Cars und Cars und Camper gehören.  

Mit ganzen 700 Angestellten ist die nun feststehende Pleite auch für eine Vielzahl von Arbeitnehmern eine echte Hiobsbotschaft. 

Als Reiseveranstalter bietet FTI Pauschalreisen an, betreibt jedoch ebenso Hotels oder vermittelt, etwa über 5 vor Flug, Tickets für Flugreisen. Oft steht FTI auch hinter Reiseangeboten ohne, dass der Kunde dies mitbekommt. Gerade bei Reisen, die in Supermärkten gekauft wurden, lohnt sich hier der Blick ins Kleingedruckte.  

Konsequenzen für Betroffene hängen von der Art der gebuchten Leistung ab 

Welche Konsequenzen die Pleite für Betroffene hat, hängt davon ab, was gebucht wurde. Trat FTI etwa lediglich als Vermittler auf – wie regelmäßig bei Flugreisen über 5 vor 12 – bleibt das Ticket schlicht bestehen.   

Die meisten der Gläubiger sind zudem Pauschalreisende. Von diesen hatten 175.000 Reisende hatten ihre Reise bereits ganz oder teilweise bezahlt. Das Geld für die Pauschalreise bekommen diese jedoch vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurück, wenn eine Umbuchung nicht rechtzeitig funktioniert hat.  

Wurden jedoch Einzelleistungen wie etwa Hotelaufenthalte, Ausflüge oder ähnliches über FTI oder eine der Marken gebucht, springt der DRSF nicht ein. Hier bleibt nur die Anmeldung der Ansprüche zum Insolvenzregister. 

Unklarheiten bei verbleibenden Vermögenswerten 

Ob und zu welchem Grad Gläubiger erwarten dürfen eine Rückzahlung zu erhalten, ist derzeit noch unklar.  

Bisher hat sich die Insolvenzverwaltung noch nicht dazu geäußert, inwiefern die Vermögenswerte des Konzerns dem Wert der angehäuften Schulden entsprechen. Zu viele Hoffnungen sollten sich betroffene Verbraucher jedoch nicht machen. Durchschnittlich erhalten Gläubiger nur wenige Prozent Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren zurückerstattet. 

Eine erste Gläubigerversammlung, auf welcher nähere Informationen zum Vermögensstand kommuniziert werden sollten, findet im November dieses Jahres statt. 

Zusammenfassung  

Die Insolvenz der FTI-Gruppe lässt offenbart Schuldenberge, welche die bisherigen Erwartungen bei Weitem übersteigen. Betroffene Pauschalreisende sollten sich umgehend an den DRSF wenden.  

Buchende von Einzeldienstleistungen können Ihre Forderungen zum Insolvenzregister anmelden.