Aufarbeitung Abgasskandal – Oberlandesgericht verurteilt Mercedes-Benz 

1. April 2024
Verbraucherschützer hatten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein sogenanntes Musterfeststellungsverfahren gegen Mercedes-Benz eingeleitet. Das Gericht urteilte nun gegen den deutschen Autobauer. 

Wieder einmal geht der Abgasskandal in die nächste Runde. Mit Urteil vom 27.03. entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass auch Mercedes-Benz im Hinblick auf einige Dieselmodelle Abgasmanipulation betrieben hat. An der Klage in Form eines Musterfeststellungsverfahrens nahmen ganze 2.848 Verbraucher teil. 

Bundesgerichtshof senkte Anforderungen an Schadensersatz deutlich ab 

Mit seinem Urteil vom 26.06.2023 änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung in Sachen Abgasskandal grundlegend. Dies aufgrund mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). 

Bis zu diesem Urteil war es für einen Schadensersatzanspruch im Rahmen des Abgasskandals stets notwendig, dass eine “sittenwidrige Schädigung” nachgewiesen wird. Dies setzt voraus, dass der Hersteller um die illegalen Abgasmanipulationen wusste und diese sowie deren Folgen in Kauf nahm.    

Ein solcher Nachweis ist juristisch doch nur äußerst schwer zu erbringen. Die Hersteller argumentierten, ihre Technik in gutem Glauben über deren Legalität verwendet zu haben und dass diese technisch notwendig gewesen sei.   

Mit dem obigen Urteil senkte der BGH die Anforderungen deutlich. Heute ist der Nachweis einer illegalen Abschalteinrichtung ausreichend, wenn der Kläger darlegt, dass der Hersteller zumindest um deren Illegalität wissen konnte (sogenannter Fahrlässigkeitsmaßstab). Hiervon profitieren nun auch die Kläger im Mercedes-Benz Prozess. 

OLG entscheidet weitgehend zugunsten der Kläger 

Das OLG-Stuttgart folgte der Rechtsauffassung des BGH und stellte fest, dass den betroffenen Mercedes-Käufern ein Recht auf Schadensersatz zusteht. Dies gilt für die im Verfahren geltend gemachten Ansprüche von Käufern der Modellreihen GLC und GLK mit Dieselmotor und Baujahr zwischen 2012 und 2016. 

Nicht folgen wollten die Zivilrichter in Stuttgart jedoch der Argumentation, dass der Autobauer die Manipulation auch wissentlich und so auch sittenwidrig vorgenommen hätte. Ein solches Wissen konnten die klagenden Verbraucherschützer nicht nachweisen, so dass sich die festgestellten Ansprüche auf den sogenannten kleinen Schadensersatz beschränken. 

Anders als beim großen Schadensersatz können Geschädigte hier ihr Fahrzeug nicht gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises – abzüglich eines Nutzungsersatzes – zurückgeben. Vielmehr richtet sich der Anspruch auf die Erstattung eines vom Richter festzulegenden Teils des Kaufpreises. Dieser kann auf bis zu 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Betrages ausgeurteilt werden. 

Beteiligte Verbraucher müssen nochmals individuell klagen 

Mercedes-Benz hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Auch die obersten Zivilrichter vom BGH werden sich daher nochmals mit dem Fall auseinandersetzen müssen. Dass es hierbei zu Änderung des Urteils kommt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. 

Sollte das Urteil bestand haben, müssen die Kläger jedoch trotzdem nochmals einzeln auf ihren jeweiligen Schadensersatz klagen. Dies, da es sich bei dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart um ein sogenanntes Musterfeststellungsverfahren handelt. Anders als bei der nun eingeführten Verbandsklage, wird im Rahmen von diesem lediglich der Anspruch der Kläger kollektiv festgestellt. Die konkrete Zahlung müssen die Kläger anschließend nochmals individuell durchsetzen. 

Da diese hierbei jedoch auf die Feststellungen aus dem Vorverfahren verweisen können, sind die Anschlussprozesse als Formsachen anzusehen. 

Zusammenfassung 

Das Urteil des OLG Stuttgart erweitert den Kreis in den Abgasskandal involvierter Fahrzeugbauer und -modelle nochmals deutlich. Käufer von Dieselfahrzeugen – vor allem mit Baujahr zwischen 2012 und 2018 – sind daher auch weiterhin gehalten die Berichterstattung zu verfolgen. 

Sollte auch Ihr Fahrzeug betroffen sein, lohnt sich eine Anfrage beim Verbraucheranwalt. Diese bieten sowohl die Ersteinschätzung als auch die Rechtsdurchsetzung oft kosten- bzw. risikofrei an. Wenden Sie sich gern auch an uns, um eine passende Kanzlei zu finden. 

 

 

 

 

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