Greenwashing – EU verbietet irreführende Werbung
Ein möglichst kleiner CO2-Fußabdruck ist mittlerweile ein schlagkräftiges Verkaufsargument. Viele Hersteller machen sich dies zunutze, können die Klimafreundlichkeit ihres Produktes jedoch kaum belegen. Die EU will diese Praxis nun beenden. Noch fehlt es an der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, diese gilt allerdings als wahrscheinlich.
Umweltlabels nur schwer überschaubar
Produzenten nutzen oft selbst erdachte Labels mit Texten wie “klimaneutral” oder “umweltfreundlich”, um auf die positive Klimabilanz ihrer Produkte hinzuweisen. Nahezu jedes dieser Labels suggeriert dem Verbraucher, dass mit dem Kauf des beworbenen Produkts etwas Gutes beziehungsweise zumindest nichts Schlechtes für die Umwelt getan wird.
In Wahrheit unterscheiden sich die Aussagekraft und auch der Bezugspunkt (etwa Verpackung oder auch Inhalt) der Werbeaussagen jedoch stark. Möchten Verbraucher sich ernsthaft mit der Bedeutung der Produktaufdrucke auseinandersetzen, ist dies eine zeitintensive und komplizierte Aufgabe.
Denn was das jeweilige Label eigentlich aussagt, lässt sich oft – wenn überhaupt – nur durch eigene Recherchen auf der Website des Herstellers herausfinden.
Mehrzahl der Labels irreführend
Die EU schätzt, dass ganze 53 Prozent der bestehenden Umweltlabels irreführende Angaben enthalten oder auf wagen Kriterien zurückgehen. Etwa 40 Prozent der bestehenden Kennzeichen sollen gänzlich erlogen sein und daher auf keinerlei Tatsachen beruhen.
Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Verwendung solcher Labels bis heute nicht eindeutig geregelt ist. Verboten sind irreführende Labels nach heutiger Gesetzeslage nämlich nur, wenn der Hersteller sich hiermit einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Damit dies geahndet wird, muss jedoch zunächst ein anderer Wettbewerber oder ein Verbraucherschutzverein klagen.
EU-Parlament beschließt Gesetz gegen Greenwashing
Das EU-Parlament ergriff hier nun die Initiative. Nach einem nun beschlossenen Gesetz soll die Verwendung von Umweltlabels nur dann erlaubt sein, wenn diese von einer anerkannten Stelle zertifiziert oder von einer Behörde vergeben wurden.
Ebenfalls Teil des Gesetzes ist die Pflicht zum Aufdruck von Informationen über die erwartbare Lebensdauer eines Produktes. Mit dieser soll der Kauf langlebiger Produkte gefördert und so unnötiger Abfall vermieden werden.
Die Regelung wurde vom EU-Parlament mit einer Mehrheit von 593 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen beschlossen. Damit diese wirksam wird, bedarf es noch der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im EU-Rat, diese gilt jedoch als wahrscheinlich.
Zusammenfassung
Produktkennzeichnungen in Form von Umweltlabels sind für Verbraucher schon lange nicht mehr überschau- oder auch nachvollziehbar. Deren Mehrwert beschränkt sich daher meist auf den Werbeeffekt für den Hersteller.
Die Gesetzesinitiative des EU-Parlamentes verspricht hier eine echte und lang überfällige Abhilfe. Auf eine schnelle und vor allem ohne Einschränkungen erfolgende Umsetzung des EU-Rates ist daher zu hoffen.