Hochwasser: worauf betroffene Verbraucher achten müssen
Derzeit lösen starke Regenfälle in weiten Landesteilen die höchste Warnmeldestufe für Hochwassergefahr aus. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Hessen kam es bereits zu ersten Überflutungen. Vor allem Niedersachsen ist stark betroffen. Hier mussten bereits 2.000 Menschen aus ihren Häusern evakuiert werden.
Hochwasser stellen Hausbesitzer vor die Gefahr erheblicher finanzieller Verluste
Neben der Gefahr für Leib und Leben, stellen Hochwasser betroffene Hausbesitzer, aber auch Mieter, vor die Gefahr großer finanzieller Verluste. So können Häuser durch Flutschäden unbewohnbar und der Hausrat schnell unbenutzbar werden.
Wer hier nicht auf – nicht garantierte – Hilfen vom Staat angewiesen sein will, muss sich in der Regel schon im Vorhinein ausreichend versichern. Auch dies ist, je nach Wohngebiet, jedoch keinesfalls günstig. Um jedoch auch Gelder von der Versicherung zu erhalten, gibt es einiges zu beachten.
Elementarschadenversicherungen oft teuer
Um überhaupt gegen Flutschäden abgesichert zu sein, benötigen Betroffene eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Übliche Policen wie die Hausrat- und Gebäudeversicherung greifen bei extremen Naturphänomenen wie Fluten, Erdbeben oder übermäßigem Schneefall nämlich nicht.
Ob Versicherer Ihnen jedoch überhaupt eine Elementarversicherung anbieten sowie zu welchem Preis, hängt stark von der sogenannten Gefährdungsklasse ab, welcher ihr Haus zuzuordnen ist. Die Versicherer unterscheiden hier zwischen insgesamt vier Gefährdungsklassen:
- Klasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser;
- Klasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser;
- Klasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind; und
- Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser.
Je höher die Klasse Ihres Hauses liegt, desto höher fällt auch die zu zahlende Police aus. In Gefährdungsklasse vier wird eine Elementarversicherung hingegen oft gar nicht mehr angeboten beziehungsweise nur gegen extrem hohe Beiträge oder auch mit hohen Selbstbehalten.
Melde- und Dokumentationspflicht
Versicherungsnehmer trifft im Fallen eines Extremwetterereignisses eine sogenannte Melde- und Dokumentationspflicht. Die Einhaltung dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden tatsächlich begleicht.
Sinn der Verpflichtungen ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen seine Zahlungspflicht zu beurteilen. Diese ist nämlich oft an weitere Bedingungen geknüpft, wie etwa den Einbau von Rückschlagklappen oder auch die Lagerung von Gegenständen im Kellerbereich in einer Höhe von mindestens 12 cm über dem Boden. Werden diese nicht beachtet, entfällt die Schadensausgleichspflicht ganz oder teilweise.
Die Melde- und Dokumentationspflicht umfasst eine umgehende Schadensmeldung an die Versicherung sowie die schnellstmögliche Lieferung einer umfassenden Dokumentation der Schäden. Diese kann durch Videos oder Bilder erfolgen.
Bevor der Schaden dokumentiert wird, sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass das Haus oder die Wohnung ohne Gefahr betreten werden kann. So kann im Haus befindliches Wasser etwa unter Strom stehen oder das Haus einsturzgefährdet sein. Eine Pflicht, Schäden unter Gefahr für das eigene Leben zu dokumentieren, besteht nicht.
Zusammenfassung
Die aktuellen Überflutungen werden angesichts zunehmender Extremwettereignisse in Folge des Klimawandels sicher nicht die letzten sein. Umso wichtiger erscheint ein umfassendes und bezahlbares Versicherungssystem für Hausbesitzer in Hochrisikogebieten.
Hier muss auch der Staat – anders als bisher – Hausbesitzern mit Subventionen für entsprechende Policen zur Seite stehen.