Fondsgesellschaft DWS zu Millionenstrafe verurteilt – Chance auch für Verbraucher
Die Fondsgesellschaft DWS, eine Tochter der Deutschen Bank, folgte dem allgemeinen Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit und legte zahlreiche “umweltbewusste”, “nachhaltige” Fonds auf. Dies sollte Anleger ansprechen, welche grün investierenoder auch auf den Umwelttrend setzen und hiermit Geld verdienen wollen.
Tatsächlich waren die Anlageprodukte jedoch oft kaum oder überhaupt nicht grün. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) verhängte deshalb nun eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 25 Millionen US-Dollar gegen die Fondsgesellschaft. Sechs Millionen US-Dollar der Strafe entfallen hiervon jedoch auf die fehlende Etablierung von Geldwäscheprozessen.
Werbung mit ESG-Kriterien ohne jegliche Prüfung
Die DWS, welche laut eigenen Angaben circa 902 Milliarden Euro an Anlegergeldern verwaltet, legte zahlreiche Fonds mit der Bezeichnung ESG auf und bewarb diese als besonders nachhaltig. Mit ESG (Environmental, Social and Governance oder zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird ein Katalog an Kriterien für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen bezeichnet.
Mit der Bezeichnung ausgedrückt werden soll daher, dass das mit dem Label bezeichnete Produkt all diese Fragen berücksichtigt und negative Folgen seines Handelns in diesen Fragen zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden versucht.
Die Prüfung der amerikanische Börsenaufsicht SEC ergab jedoch, dass die Bezeichnung ESG seitens der DWS ohne Überprüfung der Erfüllung notwendiger Kriterien genutzt wurde. Anlegern wurde somit vorgespielt, eine nachhaltige Investition zu tätigen, während diese letztlich ein normales Fondsprodukt erwarben.
Das Verhalten der DWS wurde durch eine ehemalige Mitarbeiterin ans Licht gebracht. Die damalige Nachhaltigkeitschefin des Unternehmens, Desiree Fixler, machte ihre Zweifel an den Umweltaussagen der Fondsgesellschaft bereits im Oktober 2021 öffentlich, nachdem sie das Unternehmen bereits verlassen hatte.
DWS warb in Vereinigten Staaten zurückhaltender
Die SEC sah hierin eine Irreführung, jedoch keinen Betrug der Anleger. Dies auch deswegen, da die DWS in den gesetzlich vorgeschriebenen Börsenprospekten und Veröffentlichungen für den amerikanischen Markt keine rechtsverbindlichen Falschaussagen gemacht habe.
Auf dem europäischen Markt verhält sich dies jedoch anders, da die DWS hier auch in Fondsprospekten mit einem Filterprozess für nicht nachhaltige Unternehmen warb. Tatsächlich, so gab das Unternehmen selbst an, wurde dieser Filter jedoch nie etabliert oder eingesetzt.
Deutsche Anleger können ihr Investment rückabwickeln
Für deutsche beziehungsweise europäische Investoren dürfte die Strafe sowie die Untersuchungen seitens der SEC eine Rückabwicklung Ihrer Geldanlage deutlich erleichtern.
Die im Zuge derer festgestellten Falschaussagen belegen, dass Käufer hier über wesentliche Produkteigenschaften getäuscht wurden.
Anleger in die ESG-Fonds der DWS können nach unserer Rechtsauffassung daher ihre Anlage rückgängig machen und ihre Anlagesumme sowie auch verausgabte Fondsgebühren gegen Rückgabe der Anteile verlangen.
Zusammenfassung
Die Geldstrafe der SEC gegen die DWS markiert eine wichtige Wende im Hinblick auf die Handhabung falscher Umweltwerbeaussagen im Finanzsektor. In Europa beziehungsweise Deutschland steht ein solches Zeichen noch aus.
Auch im Interesse der Anstrengungen um einen Wandel zu einem insgesamt nachhaltigen Wirtschaften, gilt es auch hier solche Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt passieren zu lassen.