Gaspreise – Zuschüsse statt Gasumlage?
Wie der VSVBB berichtete, war die Gasumlage noch bis vor einigen Wochen eines der meistdiskutierten Verbraucherthemen. Mit dieser sollte während der Wintermonate ein Aufschlag auf den Gaspreis eingeführt werden, um mit den vereinnahmten Geldern in Schieflage geratene Energieunternehmen zu retten. Hintergrund war die Sicherstellung der Energieversorgung durch die oft marktbeherrschenden Anbieter.
Am 29. September beschloss der Bundesregierung nun, die Gasumlage doch nicht einzuführen. Die als Korrektur zur Umlage geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent wurde jedoch trotzdem beschlossen und sogar eine Gaspreisbremse soll kommen.
Der VSVBB klärt auf, was Verbraucher erwartet.
Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent beschlossen
Bereits letzte Woche beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 %. Diese war bereits zur Abmilderung der Gasumlage im Gespräch, wurde nun jedoch trotz Entscheidung gegen die Umlage beschlossen.
Neben dem Gaspreis soll die Steuersenkung auch für Fernwärme gelten.
Weitere Entlastungen im Gespräch
Auch weitere Entlastungen werden diskutiert. Das für die Erarbeitung von Vorschlägen eingesetzte Expertengremium schlug vor, sowohl die Abschlagszahlungen für den Monat Dezember durch den Staat zu übernehmen als auch ab März 2023 eine Gaspreisbremse zu etablieren.
Die Übernahme der Abschlagszahlungen würde einerseits Verbraucher entlasten, andererseits aber trotzdem einen Anreiz zum Energiesparen setzen. Denn wer den der Abschlagszahlung zugrunde liegenden Verbrauch überschreitet, würde aus eigener Tasche draufzahlen.
Die Gaspreisbremse soll nach Vorschlag der Experten Verbrauchern einen Maximalpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantieren. Dieser Preis liegt zwar immer noch deutlich über den Durchschnittspreisen der letzten Jahre, jedoch niedriger als die für das Frühjahr erwarteten Gaspreise.
Was über diesen hinaus fällig wird, gleicht der Staat aus. Trotz dessen soll die Gaspreisbremse zum Energiesparen anregen, denn die Subventionen sollen nur für ein Kontingent in Höhe von 80 % des letztjährigen Verbrauches gelten. Wer also schon letztes Jahr viel Gas gespart hat, hat nun das Nachsehen. Denn den Verbrauch über dieses Kontingent hinaus zahlen Verbraucher zum dann geltenden Preis Ihres Anbieters.
In Kraft treten soll die Gaspreisbremse ab März 2023 bis zum April 2024. Beide Modelle (Übernahme und Preisbremse) wurden jeweils auch für Fernwärmekosten vorgeschlagen.
Ob und wie weit die Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Diese wurden am 10. Oktober präsentiert und werden nun von Bund und Ländern diskutiert.
Was wenn mein Anbieter die Abschlagszahlungen schon erhöht hat?
Sollte Sie bereits ein Schreiben Ihres Anbieters über die Erhöhung des Gaspreises bekommen haben, empfehlen wir Ihnen, dieses nochmals zu prüfen. Entsteht die Erhöhung auch oder allein aus der Einrechnung der Gasumlage, sollte Ihr Anbieter hierauf hingewiesen und zur schriftlichen Anpassung aufgefordert werden.
Gegen sonstige Erhöhungen des Gaspreises kann meist nur dann vorgegangen werden, wenn Ihr Vertrag eine Preisgarantie enthält, also Preiserhöhungen explizit während einer bestimmten Zeit ausgeschlossen wurden.
Außerhalb solcher Festpreisgarantien beinhalten Gas- und Fernwärmelieferverträge meist Klauseln, welche es den Anbietern erlauben gestiegene Preise an den Verbraucher weiterzugeben. Zwar gewährt die Preiserhöhung Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 und 6 Energiewirtschaftsgesetz), angesichts der derzeitigen Marktlage fehlt es jedoch oft an attraktiveren Alternativen.
Zusammenfassung
Die klare Absage an die geplante Gasumlage sowie die beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer stellen eine wichtige Entlastung für Verbraucher dar, welche angesichts der erwarteten Preiserhöhungen unverzichtbar ist.
Nicht ausreichen werden diese Maßnahmen jedoch, um kommende Preissteigerungen tatsächlich auszugleichen.
Diese, sowie auch die Inflation der Lebensmittel- und Benzinpreise stellen somit weiterhin erhebliche Hürden für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen dar. Umso wichtiger bleibt daher die konsequente Umsetzung der weiteren Vorschläge der Expertenkommission, um die Lebenshaltungskosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Auch hierzu wird der VSVBB weiterhin berichten.